Eigentlich sollte der erste Abschnitt des Radweges am Elster-Saale-Kanal schon 2022 begonnen werden und der Radweg 2023 in Benutzung gehen. Aber was für den Bürger so einfach aussieht, hat sich längst auch wieder zu einem bürokratischen Papierberg entwickelt. Und der wird frühestens 2023 abgearbeitet sein, wie das Amt für Stadtgrün und Gewässer nun auf Anfrage der Linksfraktion mitteilt.

Da brauchte es erst eine „Interkommunale Vereinbarung zur Realisierung des Saale-Elster-Kanal-Radweges“ zwischen der Stadt Leipzig, der Stadt Leuna und der Stadt Schkeuditz. Aber die gibt es inzwischen wenigstens. Während eine „Vereinbarung über den radverkehrstauglichen Ausbau der Betriebswege am Saale-Leipzig-Kanal“ der drei Städte mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bislang nicht besteht, aber noch 2022 vorgesehen ist.

Denn der Weg am Kanal gehört ja nicht den Kommunen, sondern so lange dem Bund, wie der Elster-Saale-Kanal als Wasserstraße definiert ist.

Konkret wird es nun wohl erst 2025

Und so fehlt auch noch der „Gestattungsvertrag – Benutzung von Betriebswegen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für Zwecke des Fußgänger- und Fahrradverkehrs“, mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, den es auch noch 2022 geben soll.

Ohne den dürfen die drei Städte auf dem kanalbegleitenden Weg gar nichts bauen. Auch wenn sie schon mal planen dürfen. Die „Projektsteuerungsleistungen zum Bau des Saale-Leipzig-Kanal-Radweges, 1. Teilbauabschnitt“ sollen im Oktober fertig sein, teilt Leipzigs Verwaltung auf die Linke-Anfrage hin mit.

Und erst wenn das alles eingetütet ist, kann losgelegt werden mit den „Verträgen für Planungsleistungen und begleitende Fachgutachten zum radverkehrstauglichen Ausbau der Betriebswege am Saale-Elster-Kanal im 1. Teilbauabschnitt“. Das ist nach Mitteilung der Stadt ab Juni 2023 vorgesehen. Was ja dann bedeutet, dass die Planungen 2024 fertig sind und 2025 die Bauleistungen ausgeschrieben werden können.

„Der Baubeginn ist für Anfang des Jahres 2025 vorgesehen. Der 1. Teilbauabschnitt soll Ende 2025 fertiggestellt werden“, teilt das Amt für Stadtgrün und Gewässer dazu mit.

Die restlichen Fragen der Linksfraktion gingen dann schon sehr ins Detail. Also geben wir sie hier einfach mit den Antworten aus dem Amt für Stadtgrün und Gewässer wieder, auch wenn das alles erst 2025 wirklich konkret wird.

Ist für die Versiegelung des Treidelweges die Verwendung von wasserdurchlässigem Asphalt geplant?

Der radverkehrstaugliche Ausbau des Betriebsweges soll möglichst niveau- und kreuzungsfrei sowie vollständig feinporig asphaltiert werden. Die Entscheidung über die Art der Versiegelung wird Bestandteil der Ingenieursplanung sein.

Der bisherige Weg wird durch Spaziergänger*innen (auch viele mit Hunden), Radfahrer/-innen, Jogger/-innen, Rollerfahrer/-innen, Skater/-innen usw. benutzt. Sind Hinweisschilder für die Aufforderung zur gegenseitigen Rücksichtnahme geplant bzw. welche weiteren Maßnahmen werden diesbezüglich ins Auge gefasst?

Die Entscheidung über das Aufstellen von Hinweisschildern für die Aufforderung zur gegenseitigen Rücksichtnahme oder weiterer bzw. anderer Maßnahmen diesbezüglich wird Bestandteil der Ingenieursplanung sein.

Wird es Papierkörbe und insbesondere Behälter für die Hinterlassenschaften von Hunden geben?

Entlang des Radweges sollen mehrere Raststationen errichtet werden. Das Aufstellen von Abfallbehältern wird Bestandteil der Ingenieursplanung sein.

Inwieweit sind barrierefreie Zufahrten für Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen – also Rettungswege (einschließlich Stellplätze für Rettungshubschrauber) – eingeplant?

Die Berücksichtigung von barrierefreien Zufahrten für Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen wird Bestandteil der Ingenieursplanung sein.

Ist die regelmäßige Pflege einschließlich Grünschnitt eingeplant und wie wird mit möglichen Verwerfungen durch Baumwurzeln oder durch Frost umgegangen?

Gemäß Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen (Antrags- und Umsetzungsverfahren für den radverkehrstauglichen Ausbau von Betriebswegen) vom 01.08.2017 ist die Verkehrs- und Unterhaltungspflicht des Fahrradweges an die Kommunen abzugeben. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unterhält den Betriebsweg nicht in dessen Eigenschaft als Radweg, sondern nur insoweit, wie es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Entsprechend bleibt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes weiter für alle Unterhaltungsmaßnahmen zuständig, die nicht die Radwegoberfläche, sondern den sogenannten Unterbau betreffen. Um Beschädigungen der Asphaltdecke durch Wurzelwachstum vorzubeugen, werden entsprechende Maßnahmen im Zuge der Ingenieursplanung berücksichtigt.

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