Im Juli hat der Arbeitskreis „Natur- und Artenschutz“ des BUND Leipzig eine Petition bei der Stadt Leipzig eingereicht, um den veralteten Bebauungsplan eines Waldstücks an der Zweinaundorfer Straße in Anger-Crottendorf neu zu fassen. Für die rund drei Hektar große Fläche besteht seit 1996 eine Waldumwandlungsgenehmigung, das heißt, die Stadt bzw. die Eigentümer sind berechtigt, den Wald zu roden und in eine andere Nutzungsart (etwa Wohnnutzung) umzuwandeln. Das Stadtplanungsamt hat dem Petitionsanliegen nun zugestimmt.

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der ersten Jahreshälfte 2024 eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 102 Crottendorfer Plan einzuleiten und die bestehende Planung in der Folge zu überarbeiten“, heißt es jetzt im vorgelegten Verwaltungsstandpunkt aus dem Stadtplanungsamt.

„Unter Beachtung und Abwägung der übergeordneten Konzepte und Beschlüsse soll die grundlegende Zielsetzung darin bestehen, den Bereich zwischen Theodor-Neubauer-Straße und Zweinaundorfer Straße – westlich der gegenwärtigen Planstraße A (Bühringstraße) – entsprechend der gebietsbezogenen Anforderungen an ein zukunftsfähiges Quartier anzupassen und Baurecht für Wohnungsbau und ergänzende Nutzungen zu schaffen; den Bereich zwischen Theodor-Neubauer-Straße und Zweinaundorfer Straße – östlich der gegenwärtigen Planstraße A (Bühringstraße) – als Grün-, Erholungs- und Aufenthaltsfläche planungsrechtlich zu sichern.“

Was das Planungsamt freilich noch einmal vorsichtig einschränkt: „Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer tiefgreifenden Prüfung der juristischen Rahmenbedingungen für die angestrebten Änderungen, insbesondere hinsichtlich Bauplanungsrecht, Insolvenzrecht und Umwelt-/Naturschutzrecht. Auch das Bauleitplanverfahren ist ergebnisoffen, da die öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander gerecht abgewogen werden müssen.“

Denn das urbane Wäldchen, um das die Petition ringt, steht auf privatem Grund.

Hemmende Eigentumsverhältnisse

Die Geschichte dazu erzählt die Vorlage für den Petitionsausschuss so: „Nach Beschluss des Bebauungsplanes in seiner ursprünglichen Form in 1994 sowie seiner bis heute gültigen ersten Änderung in 1996 wurde das vorhandene Baurecht nur in geringem Maße ausgeübt. Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der ehemaligen Karl-Krause-Villa, des Torhauses und der Remise im westlichen Teil wurden aufwendig saniert. Aktuell wird das frühere Fabrikgebäude im nordöstlichen Abschluss des Plangebietes ebenfalls denkmalgerecht instandgesetzt und in absehbarer Zeit als Wohnraum zur Verfügung stehen. Neubauten wurden bislang nicht realisiert.“

Es ist einer der vielen Fälle, dass immer wieder neu beworbene Bauprojekte einfach nicht umgesetzt werden. Kann und darf die Stadt da stadtgestalterisch eingreifen?

Das wäre zu prüfen, betont das Stadtplanungsamt: „Die mittlerweile über viele Jahre hinweg geführten Gespräche zwischen Eigentümervertretern, Stadtverwaltung und Bauunternehmen führten bislang zu keiner genehmigungsfähigen Gebietsentwicklung. Als ein wesentliches Hemmnis wird aktuell das Insolvenzverfahren für die weltweit mit Grundstücken handelnde Eigentümergesellschaft im östlichen Teil des Plangebietes betrachtet. Verschiedene Medien berichteten darüber in 2020. Die Stadtverwaltung sieht im Ergebnis eigener Bemühungen bislang keine Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen. Als Bestandteil des Verwaltungsstandpunktes wird zugesagt, einen Flächenankauf in Zusammenhang mit einer Änderung des Bebauungsplanes weiterhin zu prüfen.

Eine zusätzliche Herausforderung besteht in der für beide Eigentümer/-gruppen erforderlichen Realisierung der Planstraße A (Bühringstraße), die im rechtskräftigen Bebauungsplan zwischen beiden Baugebieten verläuft. Sie ist für die Erschließung der Grundstücke notwendig. Da es viele Jahre am konkreten Entwicklungsinteresse für das östliche Baugebiet mangelte und schließlich ein Insolvenzverfahren mit offenem Ausgang eingeleitet wurde, bestand bislang auch keine Möglichkeit, die Planstraße durch die Stadt zu bauen und über Erschließungsbeiträge refinanzieren zu lassen. Dazu würde es einer rechtlichen Sicherung in Form eines Städtebaulichen Vertrages im Vorfeld bedürfen, mit der auch die Gleichbehandlung der von der Erschließung gleichermaßen profitierenden Eigentümer/-gruppen gewährleistet wäre.“

Also erst einmal prüfen, meint das Stadtplanungsamt, auch wenn es dem Anliegen der Petition eigentlich zustimmt: „Vor diesem Hintergrund wird der Inhalt der Petition darin unterstützt, sich bei der baulichen Entwicklung auf den westlichen Teilbereich des Plangebietes zu konzentrieren, für den ein Realisierungsinteresse konkret vorliegt. Dabei würde eine neue Erschließungsplanung, unter Berücksichtigung der Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität, Bestandteil werden.“

Die Petition muss freilich noch mit einem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses in die Ratsversammlung.

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