Die Petition des BUND Leipzig zur „Änderung des B-Plans 102 Crottendorfer Plan“ hat zu einem Teilerfolg geführt. Für die etwa vier Hektar große bewaldete Baubrache südlich der ehemaligen Karl-Krause-Fabrik in Anger-Crottendorf fordert der BUND in einer Petition eine Überarbeitung des geltenden Bebauungsplanes 102 und dessen Anpassung an aktuelle ökologische Standards. Gleichzeitig soll gut die Hälfte des Geländes im Flächennutzungsplan der Stadt als „Wald“ festgesetzt und damit vor Überbauung geschützt werden.

Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird nun dem Leipziger Stadtrat am Mittwoch, 13. Dezember, vorgelegt.

Der Wald ist in Jahrzehnten des Brachliegens der Fläche entstanden. Ohne Änderung des noch aus den 1990er Jahren stammenden, aber rechtskräftigen Bebauungsplans könnte er vollständig gerodet werden. Dafür existiert bereits eine „Waldumwandlungsgenehmigung“ nach dem Sächsischen Waldgesetz (SächsWaldG), die eine Umnutzung der Fläche erlaubt.

Zur Petition hat das Stadtplanungsamt nun einen Alternativvorschlag erarbeitet, welchen der Petitionsausschuss dem Leipziger Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt. Dieser lautet:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der ersten Jahreshälfte 2024 eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 102 Crottendorfer Plan einzuleiten und die bestehende Planung in der Folge zu überarbeiten. Unter Beachtung und Abwägung der übergeordneten Konzepte und Beschlüsse soll die grundlegende Zielsetzung darin bestehen,

– den Bereich zwischen Theodor-Neubauer-Straße und Zweinaundorfer Straße – westlich der gegenwärtigen Planstraße A (Bühringstraße) – entsprechend der gebietsbezogenen Anforderungen an ein zukunftsfähiges Quartier anzupassen und Baurecht für Wohnungsbau und ergänzende Nutzungen zu schaffen

– den Bereich zwischen Theodor-Neubauer-Straße und Zweinaundorfer Straße – östlich der gegenwärtigen Planstraße A (Bühringstraße) – als Grün-, Erholungs- und Aufenthaltsfläche planungsrechtlich zu sichern”

Kein Mut zum Wald?

Damit stimmt das Stadtplanungsamt dem Anliegen der Petition grundsätzlich zu, kommentiert der BUND Leipzig, jedoch vorbehaltlich einer tiefgreifenden Prüfung der juristischen Rahmenbedingungen. Auch das Bauleitplanverfahren für den westlichen Teil der Fläche ist ergebnisoffen, da es dem Bauplanungsrecht unterliegt.

In Bezug auf die Festsetzung der östlichen Teilfläche als „Grün-, Erholungs- und Aufenthaltsfläche“ weicht der Verwaltungsstandpunkt allerdings ohne Begründung von der Petition des BUND ab.

„Wir sind mit dieser Formulierung nicht glücklich“, sagt Martin Hilbrecht, Vorsitzender des BUND Leipzig. „Aus gutem Grund haben wir die Festsetzung als ‚Wald‘ im Flächennutzungsplan gefordert.“ Er fürchtet, dass eine Kategorisierung als „Grün- und Erholungsfläche“ den Erhalt des waldartigen Baumbestands nicht ausreichend sicherstellt.

Der Stadtratsbeschluss „Lasst Bäume wachsen“ und andere Städtische Konzepte zur Waldmehrung betonen die Notwendigkeit von mehr Wald und Waldinseln, auch auf kleineren städtischen Flächen.

„Hier steht schon ein Wald und muss nicht extra gepflanzt werden“, so Elke Thiess vom BUND Leipzig, „und genau hier ist er richtig und wichtig für das Stadtklima und als Biotop-Vernetzungselement“.

Zeit für urbanen Wald

Der Leipziger Stadtrat wird über den Alternativvorschlag voraussichtlich in der Ratsversammlung am 13. Dezember abstimmen. Zum Verwaltungsvorschlag liegt inzwischen auch ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion vor, der die Formulierung „Grün-, Erholungs- und Aufenthaltsfläche“ durch die klare Aussage „urbanen Wald“ ersetzt sehen will.

Was die Grünen auch ganz im Sinne des BUND Leipzig begründen: „Die angestrebte und im Jahr 2022 vom Stadtrat beschlossene Waldmehrung (VII-A-06955-NF-03 ‘Lasst Bäume wachsen – Wald mehren und Biotopverbund stärken’) kann durch den Erhalt von bereits gewachsenem Wald an geeigneter Stelle am besten erreicht werden. Hier bietet sich eine hervorragende Gelegenheit zur Umsetzung des Stadtratbeschlusses zur Waldmehrung. Verwiesen sei auch auf die Freiraumstrategie der Stadt, in welcher urbanen Wäldern und Waldinseln ein hoher Wert für die Erholungsvorsorge, für das Klima und die Biodiversität zugeordnet wird. Besonders aus stadtklimatischen Gründen und als Biotopverbundselement ist der Erhalt des Wäldchens einer Festsetzung der Fläche östlich der Planstraße A als ‘Erholungs- und Aufenthaltsfläche’ vorzuziehen.”

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