Wann nun die Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Sternburg-Brauerei in Lützschena beginnen, ist noch offen. Aber am 13. Dezember gab der Leipziger Stadtrat grünes Licht für dieses für Lützschena besondere Bauprojekt, denn wenn alles fertig ist, würde das die neue Ortsmitte für den sehr zerstreuten Ortsteil im Leipziger Nordwesten werden. Gleich zwei Vorlagen standen am 13. Dezember zur Abstimmung.

Das eine war der städtebauliche Vertrag zum B-Plan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“, der mit dem Bauherrn, der Alte Sternburgbrauerei GmbH & Co. Grundbesitz KG, klärt, was er hier an straßenseitigen äußeren und inneren Erschließungen und sonstigen grünordnerischen Maßnahmen zu gewährleisten hat. Das zweite war dann der Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ selbst.

Und beides war ein langer, kräftezehrender Aushandlungsprozess mit jeder Menge Juristen und Juristinnen, wie Baubürgermeister Thomas Dienberg bei Einbringung der Vorlagen anmerkte – verbunden mit dem Wünsch, bei künftigen Vorhaben nie wieder mit so vielen Juristen zu tun haben zu müssen.

Porträt Thomas Dienberg im Stadtrat.
Thomas Dienberg (Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau) im Leipziger Stadtrat am 13.12.23. Foto: Jan Kaefer

Was aber eben nur zeigt, wie sehr um jedes einzelne Detail gerade im städtebaulichen Vertrag gerungen wurde. Dabei ist das Projekt nicht nur für Lützschena wichtig – was Ortsvorsteherin Eva-Maria Schulze in ihrer Rede sehr detailliert erläuterte –, sondern auch für Leipzig. Denn Wohnungen werden dringend gebraucht.

Und das denkmalgeschützte Ensemble der einstigen Sternburg-Brauerei wird einiges ermöglichen: „Der Erschließungsträger plant die Errichtung von ca. 550 Wohneinheiten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 445 der Alten Brauerei in Lützschena in Leipzig. Diese Wohnungen sollen in der denkmalgeschützten Bausubstanz/den Bestandsgebäuden sowie als Neubauten hergestellt werden“, heißt es in der Vorlage.

Ein paar offene Fragen

Wobei eine Frage nicht wirklich eindeutig zu klären war, wie Stadtrat Marcus Weiß mit einer Nachfrage deutlich machte. Denn in der Vorlage steht, dass 30 Prozent der Bruttogeschossfläche im Neubau als mietpreisgebundene Wohnungen erstellt werden. Aber wie groß ist dann eigentlich der Anteil des Neubaus an den 550 geplanten Wohnungen, die ja zum Großteil auch in der denkmalgeschützten Bausubstanz entstehen?

So richtig eindeutig konnte dazu auch Baubürgermeister Thomas Dienberg nicht Auskunft geben.

Und dass an anderen Stellen Kompromisse geschlossen wurden, die insbesondere in der Grünen-Fraktion für Bauchschmerzen sorgten, machten Kristina Weyh und Jürgen Kasek deutlich.

Denn für das Projekt gebe es zwar ein außergewöhnlich gutes Mobilitätskonzept, wie Kristina Weyh feststellte, aber trotzdem habe der Bauherr vor, deutlich mehr Stellplätze für Pkw zu bauen, als sie nach der Leipziger Stellplatzsatzung vonnöten wären. Das fand Weyh dann doch nicht wirklich zukunftsfähig.

Frau Eva-Maria Schulze (Bürgerinitiative 1990), Ortsvorsteherin Lützschena im Leipziger Stadtrat am 13.12.23. Foto: Jan Kaefer
Eva-Maria Schulze (Bürgerinitiative 1990), Ortsvorsteherin Lützschena im Leipziger Stadtrat am 13.12.23. Foto: Jan Kaefer

Und Jürgen Kasek hatte seine Bauchschmerzen, weil die Artenerfassung auf dem Gelände deutlich mehr geschützte Tierarten nachgewiesen hat, als nun mit dem städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Denn der sichert vor allem die auf dem Gelände nachgewiesene Fledermauspopulation ab.

Und schon das war ein zähes Ringen der Stadtverwaltung mit dem Bauträger, wie man in der Vorlage lesen kann: „Mit Mitteilung vom 03.11.2023 hat das VTA davon Kenntnis erlangt, dass sich im Vertragsgebiet drei Wochenstuben von Fledermäusen befinden, die besonders bzw. streng geschützt sind. Entsprechend wurden zeitnahe Mitteilungen an den Erschließungsträger seitens der Verwaltung gefertigt, dass diese Sachverhalte zwingend im städtebaulichen Vertrag mit zu regeln sind.

Hierfür waren nach dem AfU Maßnahmenkonzepte notwendig. Dies wurde in einer Beratung im AfU am 01.12.2023 nochmals eindringlich erläutert. Entsprechende Maßnahmenkonzepte haben die Verwaltung am Abend des 07.12.2023 erreicht.

Diese wurden zeitnah geprüft, wiederum mit Änderungen/Ergänzungen eingereicht und konnten zwischenzeitlich im städtebaulichen Vertrag und in den Dienstbarkeitsformulierungen berücksichtigt werden (§§ 1 Abs. 4, b) Habitate und 1 Abs. 5, c) sowie in den Anlagen 2f 3, 2f 4 und 4j).“

Letzte Fassung kurz vor Sitzungsbeginn

Was dann unter anderem dazu geführt hat, dass beide Vorlagen für den Stadtrat erst kurz vor der Ratsversammlung in den aktualisierten Neufassungen vorlagen.

Aber das sind eben nur die Fledermäuse. Zu den anderen geschützten Tierarten merkt die Stadt lediglich an: „Wann genau der Erschließungsträger beginnen will, ist nicht bekannt. Bei der Baudurchführung sind die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen, sowohl im Bauablauf, als auch mit Bauzeitenregelungen.“

Aber bremsen wollte an diesem 13. Dezember niemand mehr dieses wichtige Bauvorhaben. Der städtebauliche Vertrag wurde von der Ratsversammlung mit 49:0 Stimmen (bei vier Enthaltungen) positiv votiert. Der Bebauungsplan bekam 51:1 Stimmen bei einer Enthaltung.

Eine Menge Hoffnung ist jetzt also entfacht. Und insbesondere die Bewohner von Lützschena-Stahmeln werden jetzt gespannt darauf warten, ob es demnächst tatsächlich losgeht.

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