Wer bauen will – gar ein ganzes Wohnquartier wie das um die einstige Sternburg-Brauerei in Lützschena entwickeln will –, braucht Geduld und einen langen Atem. Der Wettbewerb für dieses neue Wohnquartier fand schon 2019 statt. 2021 beschäftigte sich der Stadtrat noch einmal mit dem Projekt, denn wer so groß baut, muss auch die modernen Anforderungen an Mobilität – vor allem umweltgerechte Mobilität – berücksichtigen. Nun legt die Stadt auch den Bebauungsplan vor.

Das nur bis zu Beginn der 1990er Jahre genutzte und seither brach gefallene Gelände der Sternburg-Brauerei in Lützschena-Stahmeln kann in den nächsten Jahren zu einem modernen Wohnquartier entwickelt werden, gibt die Verwaltung nun Grünes Licht. Ranghohe Architekturdenkmäler wie das Sudhaus im Art-déco-Stil oder das expressionistische Werkstattgebäude mit dem Uhrenturm sollen dabei saniert und zu Wohnungen umgenutzt werden. In Summe sind auf dem 51.000 Quadratmeter großen Areal bis zu 540 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, ein Lebensmittelmarkt auf dem Grundstück des früheren Brauereigasthofs sowie Räume für lokale Vereine geplant.

Den entsprechenden Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier zur Alten Brauerei“ legt die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg dem Stadtrat vor. Dieser entscheidet abschließend darüber. Das hier bisher bestehende Baurecht soll damit geändert werden, da es den stadtentwicklungspolitischen Zielen widerspricht.

Die neuen Pläne gehen auf den Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Schulz und Schulz Architekten I Bayer Uhrig Architekten I Franz Reschke Landschaftsarchitektur für das Gebiet zwischen Hallesche Straße, der Straße Zur Alten Brauerei und Bahnstraße zurück. Dieses Konzept setzt auf Nachverdichtung im Bestand. Ortsteil prägend ist dabei weiter die denkmalgeschützte Bausubstanz, Neubauten im noch unbebauten Teil des Plangebiets ergänzen künftig das städtebauliche Erscheinungsbild. Es wird ein öffentliches Wegesystem entstehen, das das Areal in alle Richtungen neu miteinander verknüpft.

Nach jahrzehntelangem Verfall der Flächen soll von der Entwicklung auch das Umfeld profitieren. Eine Besonderheit ist, dass die Anwohnerstellplätze ausschließlich in Tiefgaragen vorgesehen sind, um das Wohnquartier frei von Durchgangsverkehr zu halten. Dies wiederum soll sich positiv auf die mikroklimatischen Bedingungen auswirken und helfen, den öffentlich nutzbaren Raum als Ort der Erholung zu etablieren. Wichtig war, so die Stadt, dass auch die Freiräume in dem Areal geplant werden und ökologische Aspekte, wie etwa der Umgang mit Regenwasser, eine tragende Rolle spielen. Hinzu kommt, dass im Vergleich zum bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E-75 „Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln“ weniger Fläche versiegelt werden darf.

Für das Areal wurde daher ein Freiflächenkonzept erarbeitet. Nicht zuletzt aufgrund dieser gestalterischen Festlegungen wird zu diesem Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und dem Grundstückseigner abgeschlossen. Dabei sollen insbesondere die Erschließung des Gebiets, das Freiflächenkonzept, Vereinbarungen zum Artenschutz sowie der Anteil mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums geregelt werden.

In Lützschena-Stahmeln fehlen derzeit noch Kitaplätze, deshalb stellt der Investor am südöstlichen Rand des Areals, nördlich der vorhandenen Wohnhäuser entlang der Halleschen Straße, ein Grundstück bereit, damit auf 2.400 Quadratmetern eine Kita für etwa 120 Kinder errichtet und betrieben werden kann. Im Süden des Plangebietes liegt ein städtisches Grundstück, auf dem durch den Beschluss Baurecht für einen Lebensmittelmarkt und weitere Nutzungen geschaffen würde: Dies sollen Räume für die Ortschaft und lokale Vereine, aber auch für Dienstleister und Büros sein. Damit wird ein zentrales Ansinnen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort unterstützt.

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