Eigentlich geht man ja in den Clara-Zetkin-Park, um sich einmal ein paar unbeschwerte Stunden zu gönnen. Aber das ist gerade an sommerlichen Tagen nicht so einfach. Denn viele Parkbesucher kommen mit dem Auto und parken dann die westliche Anton-Bruckner-Allee zu. Mit einem gedankenlosen Spazieren und Radfahren ist dann nichts mehr. Weshalb der Jugendbeirat der Stadt jetzt beantragt hat, diesen Teil der Anton-Bruckner-Allee auch autofrei zu machen.

„Autos brauchen keine Naherholung!“, formuliert der Jugendbeirat seinen Anspruch. „Der oben genannte Bereich soll durch die im Antrag geforderten Maßnahmen Attraktiver für die Bevölkerung werden und vor allem Kindern, Jugendlichen und Familien ermöglichen, auch in diesem Bereich, analog wie es im quasi gegenüberliegenden Teil des Clara-Zetkin-Parks am Bassin Anton-Bruckner-Allee bereits der Fall ist, zu spielen, Inlineskates oder Fahrrad zu fahren oder sich im Allgemeinen sicher aufhalten zu können.

Der im Antragstext genannte Bereich liegt zudem auf einer Hauptverkehrsachse für Radfahrer/-innen auf dem Weg in die Innenstadt und ist so grade zu den Hauptverkehrszeiten stark von Fahrradfahrerinnen frequentiert. Durch das Einfahren von Autos an der unübersichtlichen Einfahrt in dem Bereich an der Kurve Klingerweg entstehen zudem häufig gefährliche Situationen zwischen Autos und Fahrradfahrer/-innen, die oft die Sicherheit der Fahrradfahrerinnen gefährdet oder diese zum Bremsen nötigt.

Viele der in diesem Bereich abgestellten Kfz sind zudem Autos, Wohnmobile oder zu Campern ausgebaute Vans, die dort Beobachtungen nach auch längerer Zeit stehen, ohne bewegt zu werden, ein Park sollte allerdings kein Parkplatz sein, besonders kein Langzeitparkplatz für Urlaubsautos. Die Stadt gehört den Menschen, die in ihr wohnen, nicht den Autos.“

Vielleicht eine Deckensanierung und ein paar Bänke

Das Anliegen stößt durchaus auf Verständnis im Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTA). Nur so, wie es sich die jungen Parlamentarier gewünscht haben, lässt sich das wohl nicht umsetzen, weshalb das MTA einen Alternativvorschlag formuliert hat: „Der Oberbürgermeister prüft,

1. wie die Kreuzungsbereiche/Wegeanschlüsse für den Fuß- und Radverkehr am westlichen Rondell der Anton-Bruckner-Allee vom parkenden Kfz-Verkehr freigehalten werden können,

2. die Aufnahme der Deckensanierung der Anton-Bruckner-Allee in die Aktualisierung des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie,

3. die Einrichtung von Sitzgelegenheiten.“

„Die Anton-Bruckner-Allee ist in dem beantragten Bereich eine gewidmete Verkehrsfläche, die zur Realisierung des Antrags förmlich umgewidmet werden müsste“, geht das Mobilitäts- und Tiefbauamt auf die wesentliche Hinderungsgründe ein.

Aber: „Allerdings kann nicht zweifelsfrei dargelegt werden, dass die Gründe des öffentlichen Wohls für eine solche Restriktion überwiegen. Als Gründe des öffentlichen Wohls sind bei der Abwägung städtebauliche, örtliche und überörtliche sowie verkehrliche und verkehrsplanerische Belange zu berücksichtigen. So würde sich zwar die Erholungs- und Aufenthaltsqualität in der Parkanlage verbessern, jedoch würde sich z.B. verkehrliche Erschließung des gemeinnützigen Sportvereins BSV AOK e. V. in diesem Bereich deutlich verschlechtern und mobilitätseingeschränkten Mitgliedern den Zugang zum Reha- und Gesundheitssport erschweren.“

75 % der rund 3.400 Mitglieder des BSV AOK e.V. seien über 65 Jahre alt, etliche deutlich über 80 Jahre, so das MTA. „Zusätzlich treiben etwa 450 Personen ohne Mitgliedschaft Rehabilitationssport aufgrund ärztlicher Verordnungen. Ein erheblicher Teil der Sporttreibenden hat Bewegungseinschränkungen bzw. Behinderungen und ist aufgrund der Entfernung der nächsten Haltestellen des ÖPNV (über 400 m Laufweg) auf die Anfahrt mit dem PKW oder Fahrdiensten angewiesen.“

Parkraum für Schleußig

Und dann ist da noch der benachbarte Ortsteil Schleußig, für den dieses Stück der Anton-Bruckner-Allee eine Art ausgelagerter Parkplatz ist.

„Die Auswirkungen auf das Parkraumangebot in Schleußig und die generellen verkehrsorganisatorischen Abläufe sind ebenso einzubeziehende Abwägungsgründe“, führt das MTA an. Und: „Wie bereits beschrieben, kann die Anton-Bruckner-Allee auch nicht zeitlich eingeschränkt vom MIV befreit werden, da genau zu diesen Zeiten die Erschließungsfunktion für das Rehazentrum benötigt wird.“

Aber was kann die Stadt an der Situation tatsächlich ändern?

„Stattdessen soll geprüft werden, wie einmündende Spazierwege freigehalten werden können“, schlägt das MTA vor. „Hierzu soll auf das konzeptionelle Vorgehen mit Fahrradbügeln und Grünfeldmarkierung zurückgegriffen werden (Modell Aurelienstraße/‚Leipziger Teppich‘). Eine Eintaktung der Prüfung erfolgt über das Maßnahmenprogramm Mobi2030_II-3_NEU 10 als Teil des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie.“

Auch eine neue Asphaltierung der Fahrbahn werde im Rahmen der Aktualisierung des Rahmenplans zur Mobilitätsstrategie geprüft und entsprechend der gesamtstädtischen Prioritäten gewichtet. „Die klassische Gestaltung der Anton-Bruckner-Allee in Fahrweg/Straße und begleitende, mit Hochborden abgesetzte Fußwege ist Bestandteil des Gartendenkmals und muss in seiner Grundstruktur erhalten werden. Die Installation von Sitzgelegenheiten muss dem in der räumlichen Verortung Rechnung tragen.“

Bleibt freilich völlig offen, wie die Stadt hier mit den „Wohnmobilen oder zu Campern ausgebauten Vans“ umgehen will, die es auf etlichen Straßen am Clara-Zetkin-Park zu sehen gibt. Straßen, die allesamt nicht als offizieller Campingplatz ausgewiesen sind, aber eben doch so genutzt werden. Darauf gibt die Stellungnahme des Mobilitäts- und Tiefbauamtes keine Antwort.

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Es gibt 22 Kommentare

@Urs
Ganz sicher wird die Sachsenbrücke nicht zur Umleitungsstrecke. Auch dann nicht, wenn die Klingerbrücke einstürzt. Der Grund ist relativ simpel: Die Zustandsnote der Sachsenbrücke ist schlechter als die der Klingerbrücke. Die Sachsenbrücke ist desolat/marode und benötigt sehr bald einen Ersatzneubau. Dieser war bereits im Straßen- und Brückenbauprogramm 2006 – 2013 vorgesehen. Die Zustandsnote war bereits in den 2000er Jahren bei schlechter 3,0. Der Zustand hat sich seitdem nicht verbessert, aber deutlich verschlechtert. Wenn da gelegentlich mal die Polizei rüber fährt, ist das ggf. noch okay, aber ganz sicher ist diese Brücke nicht mehr für > 10.000 Kfz/Tag standsicher. Seit ca. 10 Jahren gibt es übrigens in dem Bereich auch keine Widmung mehr für den Kfz-Verkehr. Daher ist der Bereich als Geh-/Radweg beschildert.

Das Gute sei nur mit Insistieren und Dramatisierung zu erreichen, finden Sie, lieber User “Christian”? Das Gegenteil ist der Fall. Sie finden, die seltsam hehr daherkommenden Termini mit Qualität sind Joker? Nö, es sind überwiegend Aufpluster-Vokabeln, ob nun mit Vorsatz oder ohne. Es ginge darum, daß das Zusammenleben in der Stadt noch eine Chance auf Gelingen behält. Und unter dem Blickwinkel gerät schnell in den Hintergrund, ob das Birken-bestandene Wiesenoval im fraglichen Abschnitt nun mit abgestellten Kfz garniert ist, oder nicht. Da wäre es überdies schnell interessanter, ob nun die Auwaldwiedervernässung was wird, oder nicht weitere seltsame Femellöcher geschlagen werden, etc.

Wenn es dumm kommt, muß die Sachsenbrücke noch als Ersatz für die Klingerbrücke herhalten. Denn wenn weiter derlei Deppertheit um sich greift, wie diese Woche bei der Beschädigung der fetten Wasserleitung auf der Klingerbrücke, dann Prost Mahlzeit! Ich sah heute das leider verwaiste, notfallmäßig gebuddelte Loch mit der Leitung auf der Klingerbrücke. Daß damit die Karl-Heine-Straße für Autos tagelang eigentlich unnutzbar geworden ist, mag vielleicht Häme bei den Verkehrswendern erzeugen, es ist aber für die Stadt und besonders die Menschen in ihr insgesamt sehr unlustig. Wieso schafft es diese Stadtgesellschaft nicht, daß so ein Schaden in einem Tag behoben ist?

Wie das Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTA) in seinem Alternativvorschlag erklärte ist der jetzige Zustand ein Kompromiss, da auf den Grund des baulichen Zustandes (der wegen Gartendenkmal nicht in seiner Grundgestaltung nicht geändert werden kann) und der Umstand da es sich um eine gewidmete Verkehrsfläche handelt, rein Rechtlich eine Ausweisung als beruhigte Zone (VZ 325 ) nicht erfolgen darf. Was bei einer Klage auch vom Gericht bestätigt werden würde. Maximal könnte man eine 20 Zone definieren. Eine Änderung der Widmung als Verkehrsfläche würde durch die Erschließungsfunktion der Verkehrsfläche und der eines ausgelagerten Parkplatzes nicht geändert werden können, da es hierbei auch um Belange des öffentlichen Wohls handelt.

Ich pflichte User Rudi bei, dass es hier der Gesetzgeber tatsächlich auf die Aufenthaltsfunktion abgesehen hat.

Die übertragene Argumentation von Urs, “man müsse halt in einer Großstadt Qualitätsdefizite in Kauf nehmen, weil man ja dort unbedingt wohnen will”, ist abwegig.
Eine Stadt definiert sich doch nicht durch Vorteile, die man mit Qualitätsabstrichen erkaufen muss.

Und wenn es um Qualitätsabstriche geht: die Aufenthaltsqualität war vor 50 Jahren garantiert viel besser, da die “ähksbähks-Mobile” noch nicht in dem unsinnigen und gepuschten Maße vorhanden waren und irgendwo abgestellt werden mussten. Die Abstriche dafür wurden den Kommunen und natürlich auch den Bewohnenden aufgehalst: Hier streikt mittlerweile der kranke Bürger für sein Recht auf Parkplatz. Dass er selbst das Problem ist, scheint ihm nicht klar.

Gewiss kann und muss es Aufenthaltsqualität in einer Stadt geben. Und diese muss geschützt werden. Ein Parkplatz wie in dieser Form gehört bestimmt nicht dazu.

Und wenn es hier so vielen um das Wohl der gehkranken Reha-Freunde geht: dann reichen auch 5 markierte Parkplätze in der Nähe der AOK-Einrichtung. Dafür muss man nicht die komplette Bruckner-Allee als Parkzone ausweisen.

Mobilität nimmt weiter zu, auch in Städten. Das heißt aber nicht, dass man weiterhin in so großem Maße Rücksicht auf den MIV nehmen muss.

Lieber User Urs!
Zu schnell fahren dort AUCH Fahrradfahrer, das ist richtig.
Aber, wie immer: Ein Auto mit 30km/h hat ein höheres Gefährdungspotential, als ein Velo, von mir aus mit der selben Geschwindigkeit.
Zumal, wie Sie selbst sagen, die Autos dort häufig von Senioren gefahren werden, deren Reaktionsgeschwindigkeit (vielleicht) nicht mehr die beste ist, ganz zu schweigen von der Sehfähigkeit.
Vielleicht würden ein paar Bremsschwellen dafür sorgen, dass tatsächlich langsamer gefahren wird.

Da wollen wir fest hoffen, lieber User “Rudi”, daß die Aufenthaltsfunktion stetig und differenzierbar ist, am besten mehrfach! Und es möge jedem und jeder freistehen, unweit auf einer Parkbank Hermann Kants Roman “Der Aufenthalt” zu lesen. Was wahrscheinlich lobend von einem amtlich bestellten Aufenthaltsqualitätsprüfer (m/w/d) gewürdigt werden würde.

Die Frage ist letztlich doch, wieso man sich überhaupt in einer Großstadt aufhält? Wenn es doch soo viele Qualitätsdefizite gibt.

Wenig ist im Leben “zwingend notwendig”, muß man mal festhalten, und das Erachten als solches ist vor Jahrtausenden erfunden worden. Im vorliegenden Falle hat man schlicht erachtet. Und das richtigerweise. Die Besucherinnen des ehemaligen “Zentrums für aktive Erholung”, wie die AOK-Einrichtung vor 50 Jahren hieß – meine Flötenlehrerin frequentierte einstmals dieses Zentrum – werden es zu schätzen wissen, zumal wenn sie vielleicht etwas lawede sind, daß sie dort ihr Automobil hinstellen können, und zwar auf einem auf 2h befristeten Parkplatz. Die Anwohner aus der Könneritzstraße finden dort auch einen Parkplatz, und das möchte man denen doch gönnen.

Sie finden Autos überhaupt ähksbäks? Wieso eigentlich? Autos haben nicht nur Nachteile. Selbst wenn sie tagelang rumstehen. Daß man sich quasi dadurch von der Automobilität als solcher distanzieren möchte, indem man die in breitem gesellschaftlichen Konsens geschaffenen Bedingungen für Automobilität durch, sagen wir, Piesackerei trüben möchte, wird zu nichts Gutem führen. Ja, man könnte, sagen wir, ein Taxiunternehmen auf Sänftenbasis gründen, oder wegen mir einen 24/7-Rischka-Dienst. Die Erfolge werden bemessen bleiben.

Im Rahmen der jetzigen Beschilderung der Anton-Bruckner-Allee im fraglichen Abschnitt wäre es formal also legitim, Velofahrerinnen und -fahrer mit Tempo oberhalb von Schrittgeschwindigkeit zu büssen, wie man in der CH sagt? Wieso ist die Stadt eigentlich noch nicht auf diese so offen daliegende Einnahmequelle gekommen? Hier muß es sich um unzulässiges Erachten handeln, was schleunig abgeschafft gehört.

@fra
Punkt 4. Parken nur in gekennzeichneten Flächen. Die Kennzeichnung ist eine Sonderregelung. Selbstverständlich dürfen in einem verkehrsberuhigten Bereich auch Parkstände markiert werden. Es ist aber eine Sonderregelung denn zunächst gilt in diesem Bereich Parkverbot. Jede Sonderregelung bedarf einer Anhörung und Begründung, warum es zwingend notwendig ist. Die Verwaltung kann hiernach nicht einfach Stellflächen markieren und hinterher behaupten, dass das notwendig ist. Sie muss die Notwendigkeit bereits im Anhörungsverfahren darlegen. Mit Blick auf die Situation fällt mir kein Grund ein, weshalb es dort zwingend notwendig ist Stellplätze zu markieren. Oberste Priorität im verkehrsberuhigten Bereich hat die Aufenthaltsfunktion und die leidet unter den Parkern erheblich.

Tja, Sebastian.
Verkehrszeichen gelten nun einmal.
Warum könnte man auf dem Asphalt laufen? Weg schlammig, zum Beispiel. Oder man läuft neben seinem Kind her, das Roller fährt. Oder man hat einfach Bock. Ist auch egal, Verkehrszeichen gilt!

Zur Geschwindigkeit:
Insbesondere die Besucher der AOK (Rentner-Fraktion) fahren oft sehr schnell, ich schätze um die 30, habe aber auch schon schneller fahrende Autos gesehen.

@Rudi:
“Noch mal zurück zur Ausgangslage. VZ 325 besagt Parkverbot. Wo das Schild steht, darf nicht geparkt werden.”
In der StVO steht folgendes:
Zeichen 325.1 Verkehrsberuhigter Bereich
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn
nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken,
aus
genommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall
erlaubt.

§ 39 Verkehrszeichen
(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Also sehe ich das so das die Stadt Parkflächen ausweisen darf, wenn der Platz dafür vorhanden ist.
Was ja gegeben ist.

Noch mal zurück zur Ausgangslage. VZ 325 besagt Parkverbot. Wo das Schild steht, darf nicht geparkt werden. Von diesem Grundsatz ist die Stadt aktiv abgewichen in dem sie Parkstände markiert und beschildert hat. Jede Sonderregelung ist hinsichtlich §39,1 StVO nur dann erlaubt, wenn es zwingend notwendig ist. An dieser zwingenden Notwendigkeit darf man zweifeln, denn es steht – insbesondere in Hinblick darauf wie dort tatsächlich geparkt wird – im Widerspruch zur gewünschten Aufenthaltsqualität in einem Park.

Hallo Thomas_2,
> ” Es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, Fußgänger können dort laufen, wo Sie wollen.”
Ja, aber warum WOLLEN sie denn auf dem Asphalt laufen, ganz unbedarft und ohne Gedanken? Ist dies das angestrebte Flanieren auf dem “Promenadenring”? Wenn diese Straße, dieser Bereich des Parks, für Alle nutzbar sein soll, dann strebe ich als Fußgänger doch bißchen dahin, wo ich die Radler nicht störe, die mit mir die Fläche nutzen. Also entweder an den Rand der Asphaltstraße oder eben auf den breiten Fußweg.

> “SCHRITTGESCHWINDIGKEIT ist angesagt. Hält von den Autofahrern auch fast keiner ein.”
Das ist doch Unsinn, Entschuldigung. Das ist bei ZUGEPARKTER Situation doch gar nicht großzügig genug, um dort schnell zu fahren. Mehr als 20 sind es keinesfalls, eher 10-20. Und sollte dort jemand tatsächlich im 1. Gang Leerlaufdrehzahl dahinschleichen, wird er mit Sicherheit von Radlern überholt. Einfach, weil das völlig praxisfern ist, und vorsichtig gesagt, auch unnötig.

Was soll dabei rauskommen, lieber User “Thomas_2”, dort Restriktionen zu erlassen? Wegzug von ewiggestrigen Anwohnern? Erfüllung von Renditeträumen bei Investgesellschaften, die schon länger Tiefgaragenplätze feilbieten? Zu seliger DDR-Zeit war die Kfz-Einfahrt in die Anton-Bruckner-Allee durch Pfosten verunmöglicht. Das änderte sich vor mehr als 30 Jahren, etwa zu der Zeit, als der Verkehrsgarten auf der seitlichen Wiese plattgemacht wurde. Dem Jugendbeirat fehlt es etwas an gesamthafter Sicht, auch weil ihnen niemand die Genese des status quo erläutert.

Warum kann man dort nicht Parkgebühren verlangen? Zwei Automaten, 1,50€ die Stunde, ein paar Schilder, fertig!
Für Autos mit eingebauter Schlafmöglichkeit (Wohnmobile) sollte ein Parkverbot erlassen werden, das gibt es bereits in anderen Kommunen und ist dort sehr erfolgreich (könnte man überhaupt in allen Gebieten mit knappem Parkraum tun, das sind ja keine Autos, die zum täglichen Fahren benutzt werden).
Teilweise wird dort monatelang (insbesondere im Sommer) gewohnt, sehr gern verrichten die Bewohner dieser Wohnmobile dann Ihre Notdurft im Park.

@TLpz: das ist ein REHA-Zentrum, es werden REHA-Kurse angeboten (auf Rezept), die für die Mitglieder aller Krankenkassen offenstehen.
@Sebastian: Es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, Fußgänger können dort laufen, wo Sie wollen. Das Schild am Anfang hängt recht hoch, aber trotz dessen: SCHRITTGESCHWINDIGKEIT ist angesagt.
Hält von den Autofahrern auch fast keiner ein.

In Schleussig gibt es in der Tat wenig Parkplätze.
Wohnmobile zählen unter 3,5to als PKW, und die stehen auch an der Rennbahn oder in anderen geräumigen Straßen herum.
Der BSV der AOK hat sicherlich Kunden, die dort häufig parken, aber häufig sind auch alle Parkplätze belegt – wer also auf sicher Parken dort hinfährt, muss evtl sehr weit laufen.

An schönen Tagen oder bei Events ist dies einer der wenigen Parkplätze, die auch von etwas weiter weg von SEHR vielen Leuten angefahren werden.

Die Parksituation dort ist nicht befriedigend, aber jetzt auch nicht so, daß man es nicht mit ein wenig Regelung in den Griff bekäme (zB Anwohnerparken, Beschränkung auf 2 Stunden usw usf.). Dass dort Autos stehen, hat mich als Radfahrer oder Fussgänger noch nie gestört (solange die Autos nicht die Zuwegungen zuparken).

Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, warum die Emotionen dort an der Stelle so hochkochen. Wenn die Stadt sagt, dass abgesehen von den Querungsstellen der Fußwege eigentlich alles ok ist, kann ich mich dem völlig anschließen.
– man betrete den Park, um “ein paar unbeschwerte Stunden” zu genießen. Mit dem Rad? Wahrscheinlich nicht stundenlang, sondern nur als Transitstrecke oder auf dem Weg zum Picknickplatz. Autos am Fahrbahnrand stören (zumindest emotionslos gesehen) dabei nicht, und die im Parksuchverkehr hat man in fünf Sekunden passiert. Und was Fußgänger angeht, die haben sehr breite Wege links und rechts der Brucknerallee, und überhaupt überall im Park. Meistflächig ohne Autos in der Nähe. Wenn überhaupt, dann konkurrieren Fußgänger im Clarapark eher mit Radlern um die Fläche des Weges.
– “und parken dann die westliche Anton-Bruckner-Allee zu” – sie nutzen also den Fahrbahnrand. Was genau ist dann das folgliche, echte Problem, dem es abzuhelfen gelte? Also die objektivierte Formulierung für “ZUPARKEN”?
– Wohnmobile sieht man auch immer wieder am Rand der Straße zur Pferderennbahn. Was genau ist das Problem? Ich konnte seit Jahren bisher noch kein Müllproblem entdecken, auch keinen Lärm oder Naturzerstörung durch Grills etc. Kann man Leuten nicht auch ihr “Vanlife” gönnen, solange es nicht zu krass wird?
– “…absurd, weil gerade das Wohngebiet dort in Schleussig durch die Straßenbahn super angebunden ist.”
Eine Straßenbahn fährt nicht “überall” hin. Auch, wenn man in der Innenstadt wohnt, gibt es genug Gründe für entferntere Ziele ein Auto zu besitzen.

Die westliche Bruckner-Allee ist eigentlich ein schönes Beispiel dafür, wo mal wieder ein Kampf in Gegenden getragen wird, wo wirklich Platz für Alle*innen da ist. Ich als Radfahrer kann dort im vorletzten Gang schnell durch, sogar wenn Fußgänger auf dem Asphalt gehen, warum auch immer. Für Fußgänger gibt es auf den Fußwegen richtig viel Platz, auch wenn man einen Rolli schiebt.
Ich selbst habe keinen Grund dort zu parken, aber seit 2007 als Radler auch noch keinen Konflikt mit vierrädrigen Fahrzeugen dort gehabt. Ich hab das Gefühl, dass hier ein Problem konstruiert wird und die Stadt das ganz sachlich eingeordnet hat.

Herr Thurm,
schön dass Sie wieder mitreden.
Aber rüsten Sie doch bitte rhetorisch ab, sonst hat keiner Lust, mit Ihnen Argumente auszutauschen!

Ich sehe das auch so, dass hier das AOK-Zentrum ein Feigenblatt sein soll für die Tatsache, dass es bei Wiedereinführung des eigentlich normalen Parkverbotes in einem verkehrsberuhigten Bereich sehr wahrscheinlich Zoff mit der fahrenden Bevölkerung geben könnte.
Womöglich gründet sich dann extra eine BI…
Das wäre insofern absurd, weil gerade das Wohngebiet dort in Schleussig durch die Straßenbahn super angebunden ist.
(Gehören Wohnmobile auch zu dem unter dem Parkschild angebrachten PKW-Zeichen?)
Genauso abartig, dass dort mitten im Park ein Parkplatz (linguistisch spaßig) “angelegt” und toleriert wurde.
“Soziale Kälte” gegenüber PKW-Besitzern und dann Parkenden kann wohl auch nur lustig gemeint sein.

Ah ja, das pathologisch durch verlogene Wort- und Tatsachenverdrehung auffallende, rechte fra-Subjekt möchte auch nur wieder seinen Projektionssenf dazugeben.
Eventuell sollte sich das fra-Subjekt mal an die eigene, braune Nase fassen, wenn es um “soziale Kälte” geht!
Es ist auch eine soziale Kälte, weiterhin das Überprivileg des Schwergeräteverkehrs zum Nachteil aller anderen Parkgänger*innen mit derartigen Sonderfällen zu erzwingen.
Insofern finde ich es sehr gut, wenn wirklich eine Klage angestrebt wird. Ich würde mich dann dranhängen. 🙂

Und natürlich kann es das rechte “fra” nicht lassen, dem Rudi, der eigentlich nur die Situation im sachlichen Ton geschildert hat, die EIGENE soziale Kälte durch rechte Radikalisierung und rhetorische Asozialität unterzujubeln.

Nein, das fra ist und bleibt ein Subjekt, das es ohne Lügen und Verdrehen von Worten anderer nicht schafft, hier auch nur einen einzigen, sachlichen Punkt anzubringen. Nur Fremdprojektion und Proxy-Gejammere für die “Reha”.
Ich gehe auch zur “Reha”, trotzdem bin ich nicht derart versehrt, daß ich nicht auch mal einige hundert Meter gehen kann.
Für die wirklich gehversehrten Menschen kann ja auch weiterhin eine Sonderregelung gewährleistet werden, da reichen dann aber auch zwei, drei Stellflächen an der Südseite aus.
Alle anderen “Sonderparkierenden” würde ich konsequent abschleppen und den Dienst in Rechnung stellen. Keine Diskussionen…

Sebastian Thurm

@TLpz
Komisch, da eine Bekannte von mir dort ihre Reha hatte, weiterhin heißt es immer noch “BSV AOK Leipzig e.V. – Zentrum für Reha- und Gesundheitssport”?

@fra
Das dort ist KEIN Reha- Zentrum! Das ist der Sportverein der AOK. Dort treffen sich (freiwillig) Menschen, um fit zu bleiben. Die können durchaus von der nächsten Haltestelle dorthin laufen.

@Rudi:
“dem Gesundheitszentrum anlegen muss”
Sie wollen also wirklich das sich die Patienten zum Reha-Zentrum zu Fuß (von der nächst gelegenen Haltestelle) bewegen. Das ist an sozialer Kälte nicht zu übertreffen.
Ich nehme mal an das es eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der AOK zu diesem Thema gibt.

Der westliche Bereich der Anton-Bruckner-Allee ist mit VZ 325 beschildert. Im Verkehrsberuhigten Bereich gilt generell ein Parkverbot. https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich Erst dadurch, dass sich jemand im VTA dazu entschlossen hat eine Anhörung durchzuführen und ein Parken erlaubt worden ist, darf dort in gekennzeichneten Bereichen geparkt werden. Man hat hier also den Regelfall (Parkverbot) durch einen Sonderfall (Parkerlaubnis) geändert. Selbstverständlich kann die SVB den Regelfall jederzeit durch Anhörung wieder herstellen. Man will nicht, weil man sich dann mit den Menschen in Schleußig und dem Gesundheitszentrum anlegen muss. Man kann dem MTA hier auch Beine machen, in dem man als betroffener Fußgänger einen Widerspruch gegen die Sonderregelung einlegt, denn das Ziel eines verkehrsberuhigten Bereiches ist hier deutlich verfehlt. Es ist einfach nur ein großer Parkplatz.
https://maps.app.goo.gl/g68J2jL8XNQgZW6UA

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