Für FreikäuferLEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 71, seit 27. September im HandelSeit Monaten diskutiert der Stadtrat, der nach den Kommunalwahlen Ende Mai am 4. September letztmalig in alter Zusammensetzung tagte, über den Standort der Luftmessstation Leipzig-Mitte (Am Hallischen Tor, Ecke Willy-Brandt-Platz). Sie ist eine von vier festen Messeinrichtungen der Stadt und zeichnet beispielsweise auf, wie viel Feinstaub, Schwefeldioxid und Ozon in der Leipziger Luft enthalten sind.

Die Ratsversammlung lehnte nun einen Antrag der AfD-Fraktion ab, der die „rechtskonforme Aufstellung von Luftmessstationen“ in Leipzig forderte. Dabei stimmten 19 Stadträte für den Antrag, 23 gegen ihn, vier enthielten sich. Offensichtlich hatte die AfD-Fraktion schon beim Stellen des Antrags am 11. Februar die Rechtslage nicht vollständig erfasst: Im Antrag ist die Rede davon, dass die Messstation mit ihrem Abstand von 3,3 Metern zur nächsten Kreuzung nicht den EU-Vorgaben entspräche, „welche die Grundlage für aktuelle, gesetzliche Fahrverbote sind“. Das offensichtliche Ziel des Antrags: die Station an einen Standort verlegen, der weiter entfernt von einer Kreuzung liegt, um die gemessenen Schadstoffwerte in der Luft möglichst niedrig zu halten.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Positionierung und Einrichtung solcher Luftmessstationen schreibt die 39. Verordnung zum Bundesimmissionsgesetz (BImSchV) vor, die 2010 in Kraft trat. Darin werden die EU-weit geltenden Luftqualitätsrichtlinien umgesetzt.

So weit, so gut. Doch der AfD-Antrag berücksichtigte nicht, dass nur Abstände zu „verkehrsreichen“ Kreuzungen im BImSchV geregelt sind. Dabei handelt es sich laut Gesetz um Kreuzungen, die den Verkehrsstrom unterbrechen und gegenüber den restlichen Straßenabschnitten Emissionsschwankungen (durch Stop-and-go-Verkehr) verursachen. Von diesen Kreuzungen müssen Messstationen mindestens 25 Meter Abstand halten.

Der Titel der neuen LEIPZIGER ZEITUNG: Jetzt überall im Handel
Der Titel der neuen LEIPZIGER ZEITUNG: Jetzt überall im Handel

Bereits am 10. Januar – gut einen Monat vor dem AfD-Antrag – hatte das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft die von der AfD und CDU gemeinte Kreuzung unmittelbar neben der Messstation Leipzig-Mitte aber als „nicht verkehrsreich“ eingestuft. Als Begründung führt der Freistaat aus, dass die Straße „Am Hallischen Tor“ nur eine Zufahrts- und Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr sei.

„Die nächste verkehrsreiche Straßenkreuzung ist mehr als 25 Meter entfernt, sodass die Soll-Vorgaben der 39. BImSchV eingehalten sind“, heißt es weiter. Die Sachverhaltsbeschreibung im AfD-Antrag beruhte von vornherein auf mangelnder Recherche. Auch die CDU überprüfte die Sachlage wohl nicht weiter und präzisierte die Forderung der AfD in einem Änderungsantrag.

Den Gehalt des Antrags stellte Stadtrat Reiner Engelmann von der Linksfraktion infrage. Er sprach von einem „völlig blödsinnigen Antrag“. Die AfD-Fraktion habe lediglich im Rahmen der Verbotsdiskussion aufgeschnappt, dass Messstationen in anderen Städten zu viele Emissionen melden, und den Standort Leipzig-Mitte ohne viel Überlegung angezweifelt.

Kurios daran: Die Stadtverwaltung spricht in ihrer Stellungnahme wie auch AfD und CDU davon, dass der Standort der Messstation nicht rechtskonform sei. Allerdings bestehe die Rechtswidrigkeit nicht in der Nähe zu einer verkehrsreichen Straße, sondern darin, „dass die Messung nicht an einer verkehrsreicheren, eventuell höher belasteten Stelle erfolgt“. Denn das BImSchV gibt auch vor, dass eine Luftprobe dort entnommen werden muss, wo die höchsten Schadstoffwerte auftreten, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Die Stadt prüft derzeit auch deshalb die Versetzung der Messstation – letztendlich könnte der AfD-Antrag also, zusammen mit anderen Faktoren, das Gegenteil bewirkt haben.

„CDU und AfD wollen die Feststellung von mehr Überschreitung im Bereich Feinstaub und Stickoxide und damit mögliche Fahrverbote forcieren“, resümiert Engelmann. „So etwas passiert, wenn man Politik nach Gusto macht und sich nicht mit der Materie auseinandersetzt.“

Sowohl AfD-Stadtrat Tobias Keller als auch CDU-Mann Achim Haas ignorierten die Gesetzeslage in ihrer gestrigen Rede konsequent und sprachen von einer „verkehrsreichen Kreuzung“, wo laut Freistaat und Stadtverwaltung keine ist. Keller beschuldigte die Verwaltung, nicht ausreichend erklärt zu haben, was genau das Attribut „verkehrsreich“ definiert, und verlangte Fahrzeug-Zahlen für die in Rede stehende Kreuzung.

Dass das BImSchV bereits eine Definition vorgibt, scheint ihm nicht auszureichen. Ebensowenig wie die Rechtslage hat Keller die Funktion der Messwerte verstanden. In seiner Rede sprach er der Station die Daseinsberechtigung ab, da die ermittelten absoluten Schadstoffwerte nicht direkt in die Planung der Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität einfließen. Dass sie dafür nie vorgesehen waren, sondern zur wissenschaftlichen Gütebewertung dient, um die stadtweit erhobenen Modelldaten zu überprüfen, hat er wohl überlesen.

Weiterhin sprach Keller von der „Unfähigkeit der Verwaltung, neutral mit diesem Thema umzugehen“. Dass die AfD-Fraktion selbst eventuell unfähig ist, sachgebunden und informiert mit diesem Thema umzugehen, legt ein weiteres Indiz schon im ersten Satz der Antragsbeschreibung nahe. Die Straße, in der sich die betreffende Messstation befindet, heißt nicht „Am Halleschen Tor“ – wie mehrmals von der AfD so bezeichnet – sondern „Am Hallischen Tor“.

Auch in Leipzig sind die Stickoxid-Messwerte unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm gefallen

Auch in Leipzig sind die Stickoxid-Messwerte unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm gefallen

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Luise Mosig über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar