Auch in Sachsen taucht als Argument gegen neue Windkraftanlagen immer wieder die Behauptung auf, den Anlagen würden jedes Jahr hunderttausende Vögel zum Opfer fallen. In einer scheinheiligen Plakataktion wurde das dann vor der Bundestagswahl 2021 auch noch unter der Schlagzeile „Grüner Mist“ verbreitet. Dabei stimmen weder die Zahlen, noch machen sie im Vergleich mit anderen Todesfallen für Vögel Sinn. Der gemeinen Hauskatze zum Beispiel. Ein Leipziger Thema.

Ein Thema, das den Leipziger Tony Kremser umtreibt und das er in einer Einwohneranfrage thematisiert hat.

„Wie alle anderen Tierarten leidet auch das Artspektrum der Vögel unter dem derzeit aktiven sechsten großen Artensterben. Doch insbesondere die Vogelpopulation steht unter dem Druck anthropogener Einflussfaktoren; so sterben bis zu 115 Millionen Vögel jährlich in Deutschland, weil sie mit Glasscheiben (in Leipzig u. a. an Wartehäuschen der LVB) kollidieren. Autos und Züge dezimieren jährlich 70 Millionen Vögel; das medial stets bemühte Windrad ‚lediglich‘ 0,1 Millionen“, schreibt er darin.

„Die Hauskatze indes weist Vogel-Prädationszahlen von 100 Millionen pro Jahr in Deutschland auf und landet damit auf Platz 2 der Gründe widernatürlicher Tode. Dabei ist es ohne Belang, welchen Gefährdungsstatus der getötete Vogel aufweist; jede europäische Vogelart gilt als besonders geschützt und unterfällt damit den Regelungen des § 44 BNatschG sowie Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie.

Gesellschaftlich ist das Bild der frei laufenden Katze überwiegend akzeptiert, jedoch erfordern die dargestellten Auswirkungen als gebietsfremde Art eine direkte Einflussmöglichkeit außerhalb befriedeten Besitztums durch eine verantwortliche Person, wie es beim Hund schon allgemeine Praxis bspw. im Hinblick auf die kommunal und in Naturschutzgebieten regelmäßig verordnete Leinenpflicht der Fall ist.“

Verdrehte Verhältnisse

Verlinkt hat er dabei eine sehr ausdrucksstarke Grafik, die das Katapult Magazin 2021 einmal für die Böll-Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern erstellt hat, die sehr deutlich zeigt, wie winzig der Anteil, der durch Windkraftanlagen getöteten Vögel gegenüber den tatsächlich riesigen Zahlen getöteter Vögel durch Glasscheiben, Katzen und Autos ist. Die ganzen Kampagnen gegen Windkraftanlagen sind aufgebauscht.

Und nicht einmal die auch vom NABU immer wieder genannten Zahlen stimmen, wie correctiv.org 2021 einmal erarbeitete, nachdem die von der AfD gestützte Plakatkampagne „Grüner Mist“ in deutschen Städten – auch in Leipzig – zu sehen war.

Bei den vor allem auf diversen Facebook-Accounts zu findenden Zahlen wird meist auf eine Progress-Studie verwiesen, die für die Jahre 2011 bis 2015 im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Zahl der durch Windkraftanlagen getöteten Vögel ermitteln sollte. Ihr Titel: „Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen“.

Dabei ging es aber nur um Windkraftanlagen im norddeutschen Tiefland. Studienautor Oliver Krüger von der Universität Bielefeld bestätigte gegenüber corrctiv.org, dass eine Hochrechnung der Zahlen auf ganz Deutschland nicht haltbar sei und unzulässig.

Verlässlicher sind die Zahlen der Vogelschutzwarten mit ihrer offiziell geführten Schlagopferdatei. „Laut der Kartei wurden von 2002 bis zum 7. Mai 2021 (aktuellster Stand der Kartei), 685 Mäusebussarde und 637 Rotmilane als Schlagopfer gemeldet. Die Zahl der getöteten Fledermäuse wird mit 3910 angegeben“, schreibt correctiv.org. Die Zahlen sind also noch einmal um ein Vielfaches kleiner als selbst vom NABU angegeben.

Und es sind ja die NABU-Zahlen, die in die Grafik für die Böll-Stiftung einflossen.

Leipzigs Verwaltung weiß von nichts

Das heißt nun einmal im Klartext: Der fahrlässige Einbau riesiger Glasscheiben in moderne Häuser ohne Warnaufkleber für Vögel, gläserne Haltestellen, Autos und Hauskatzen sind für die heimische Vogelwelt um ein Vielfaches tödlicher als ausgerechnet Windkraftanlagen.

Nur: Genau dazu gibt es keine konkreten Zahlen für die Stadt Leipzig.

„Liegen der Stadt Leipzig für das Stadtgebiet Leipzig Zahlen zu von Hauskatzen prädierten Vögeln vor oder werden diese Zahlen regelmäßig erhoben bzw. steht sie im Austausch mit Naturschutzverbänden zu diesem Thema?“, hatte Tony Kremser gefragt.

Und das Ergebnis: Keiner weiß was. Auch nicht die Stadtverwaltung, die ihm antwortet: „Der Stadt Leipzig (Naturschutzbehörde, Tierschutzbehörde) liegen für das Stadtgebiet keine Zahlen zu von Hauskatzen prädierten Vögeln vor (diese Zahlen werden von der Stadt Leipzig bisher nicht erhoben). Die Stadt Leipzig (Naturschutzbehörde, Tierschutzbehörde) steht zu diesem Thema bisher nicht im Austausch mit Naturschutzverbänden.“

Von Wildvogelhilfe noch nie was gehört …

Das nennt man dann wohl eine kaputte Kommunikation. Denn der NABU Leipzig befasst sich in seiner Wildvogelhilfe auch mit dem Thema durch Katzen getöteter Wildvögel. Wenn auch nicht zentral, weil die Helfer eigentlich genug damit zu tun haben, die Vögel vor den rücksichtslosen Bauherren (Glasscheiben, eingemauerte Nester usw.) zu schützen.

2016 gab der NABU Leipzig einmal ein paar Zahlen bekannt, die dem Naturschutzbund telefonisch bekannt geworden sind: „Von den 175 gemeldeten Vögeln sind 122 direkt nach dem Angriff der Katzen gestorben. 53 Vögel konnten den Katzen abgenommen werden oder wurden durch die Katzen abgelegt.“

Aber für die Leipziger Stadtverwaltung sind die jagenden Katzen auch heute noch kein Thema, wie Tony Kremser auf seine nächste Frage hin erfuhr: „Welche Maßnahmen leitet die Stadt Leipzig aus den Evaluationen und verfügbaren Studien zum Prädationsdruck der Hauskatze gegenüber den Vögeln ab und auf welche Weise unterstützt sie bereits ehrenamtlich initiierte Maßnahmen?“

„Die Stadt Leipzig (Naturschutzbehörde, Tierschutzbehörde) hat aus den Evaluationen und verfügbaren Studien zum Prädationsdruck der Hauskatze gegenüber den Vögeln bisher keine Maßnahmen abgeleitet. Ehrenamtlich initiierte Maßnahmen in dieser Sache sind der Stadtverwaltung auf dem Gebiet der Stadt Leipzig bisher nicht bekannt (und können demzufolge auch nicht unterstützt werden)§“, antwortet das Amt für Umweltschutz tatsächlich mit einer Selbstverständlichkeit, die im Grunde alles sagt über die Kommunikationsstrategien in diesem Amt.

Denn dass die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig dort unbekannt sein sollte, ist eher nicht wahrscheinlich.

Gilt das Gesetz nicht für Leipzig?

Und auch noch eine dritte Frage hatte Kremser: „Sieht die Stadt anhand der Erkenntnisse sowie fortschreitenden Evaluation der Datenlagen (Studien, Urteile zum Begriff der Absichtlichkeit des Tötens von Tieren u. a. des EuGH) es als erwiesen an, dass die Auswirkungen sogenannter ‚Freigänger-Hauskatzen‘ zu einem Verstoß gegen Art. 5 der europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie gegen § 44 BNatSchG führen?“

Aber auch darauf bekommt er nur eine sehr ausweichende Antwort: „Es ist unbestreitbar, dass sogenannte ‚Freigänger-Hauskatzen‘ für Wildvögel ein (mitunter tödliches) Problem darstellen können. Inwieweit die Auswirkungen jedoch tatsächlich zu einem Verstoß gegen § 44 BNatSchG führen, hängt vom Einzelfall ab.“

Und damit Kremser versteht, dass die Sache einen städtischen Amtsmitarbeiter auch nichts angeht, betont die Antwort noch extra: „Anmerkung: Adressat der RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten Vogelschutzrichtlinie (sog. Vogelschutzrichtlinie) sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Richtlinie bedarf einer Umsetzung in nationales Recht (in Deutschland ist dies unter anderem durch § 44 BNatSchG erfolgt).“

Aber wir sind ja gemein und lesen dann auch die entsprechenden Paragraphen. Und da steht nun einmal eindeutig: „Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören …“

Was ebenso eindeutig heißt, dass das Leipziger Amt für Umweltschutz in der Pflicht steht zu handeln. Denn auch wenn die einzelne Katze ganz bestimmt kein Schuldbewusstsein hat, steht ihr Halter dennoch in der Pflicht.

Nämlich auch dafür zu sorgen, dass seine Katze keine Wildvögel fängt. Die mehr als laue Antwort lässt schon ahnen, dass die Stadtverwaltung dieses Thema nicht wieder loswird, bis sie anfängt, die Sache ernst zu nehmen und zu handeln.

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Der Artikel differenziert überhaupt nicht hinsichtlich des Unterschiedes von Quantität und Qualität. Die von Windrädern betroffenen Arten (insbesondere Greife) stellen als einzelnes Brutpaar in einem abgegrenzten Lebensraum eine eigene Population dar. Die Vogelschläge an Fensterscheiben bzw. die von Katzen gefangenen Vögel gehören regelmäßig, zu einer aus zahlreichen Brutpaaren bestehenden Population, die auch stark regenerationsfähig sind (Spatzen, Meisen). Das Aussterben einer Vogelart bzw. einer örtlichen Population in Europa durch prädatierende Katzen ist bisher nicht belegt. Gleichzeitig ist das Aussterben einer nur aus einem Brutpaar bestehenden Greifvogelpopulation durch Windradschlag sehr häufig und tritt regelmäßig auf. Also Obst besteht aus Äpfel und Birnen… und noch viel mehr

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