Im November 2021 tanzten sie sogar im Leipziger Rathaus, die Mitglieder der Leipziger Tanzszene, die sich regelmäßig im Freien treffen, um klassische Tänze zu üben. Doch alle verfügbaren Flächen sind lediglich Provisorien und nicht wirklich zum Tanzen geeignet. Da die Prüfung von 2022 augenscheinlich kein Ergebnis brachte, schrieb Dr. Frank Zeitschel jetzt extra eine Petition, über die die Ratsversammlung am 13. Dezember abstimmte. Ohne jegliche Diskussion.

Denn was gesagt werden musste, war alles schon in der Ratsversammlung vor einem Jahr geäußert worden.

Getan aber hat sich nichts.

„Die wesentliche Anforderung an eine zu schaffende Tanzfläche wäre, dass sie für viele Leipziger:innen gut zu erreichen ist (zentrale Lage) und einen möglichst witterungsbeständigen, ebenen, relativ glatten und fugenfreien Boden aufweist. Geeignete Materialien könnten Mamorfliesen oder glattpolierter Sichtbeton sein.

Viele bestehende Flächen, beispielsweise im Clara-Zetkin-Park (Inselteich-Terrassen), Palmgarten, Richard-Wagner-Hain, Rosental, am Schwanenteich, im Lene-Voigt-Park, Friedenspark oder auf den Plätzen der Innenstadt scheinen geeignet“, schrieb Frank Zeitschel in seiner Petition.

„Die Fläche sollte in derselben Weise wie öffentliche Spiel- und Sportplätze der gleichberechtigten und kostenfreien Nutzung aller Bürger:innen vorbehalten sein und nicht kommerzialisiert werden können. Die dafür aufzuwendenden Mittel wären – gemessen an dem erwarteten anhaltenden sozialen und kulturellen Gewinn – äußerst effektiv eingesetzt. Eine einmal errichtete Tanzfläche benötigt minimale Instandhaltung und verursacht nahezu keine laufenden Kosten.“

Die Petition von Dr. Frank Zeitschel.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer unterbreitete jetzt zumindest zwei konkrete Prüfvorschläge, die der Petitionsausschuss dann auch in seinen Beschlussvorschlag übernahm. Mitsamt der Begründung, warum das Anliegen bis jetzt keine Lösung gefunden hat.

„Bereits im Jahr 2022 erfolgte im Zusammenhang mit der Vorlage VII-A-06370 – OpenAir – Tanzfläche für Leipzig – eine Standortsuche für eine derartige Fläche. Aufgrund der speziellen Anforderungen an die Fläche an sich und den allgemeinen Anforderungen an begehbare Flächen im öffentlichen Freiraum konnte bisher keine geeignete Fläche gefunden werden, auch nicht im Bereich der Flächen im Umfeld der Red Bull Arena und der Festwiese“, heißt es darin.

„Die Tanzscene benötigt möglichst glatte, befestigte Oberflächen, um die Tanzschritte auch entsprechend ausführen zu können. Dies steht im Widerspruch zu den Anforderungen von begehbaren Flächen im Freiraum, da für die Trittsicherheit insbesondere bei feuchter Witterung eine bestimmte Rauigkeit der Fläche zu gewährleisten ist. Daher müssen die Flächen außerhalb der üblichen Laufflächen im Freiraum liegen oder aber den allgemeinen Anforderungen an die Trittsicherheit Genüge tun.“

Nur wird es mit der Wunschliste aus der Petition keine solche Lösung geben. Denn: „Alle die in der Petition namentlich aufgeführten Anlagen stehen als Kulturdenkmale gemäß §2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) vom 03. März 1999 unter Schutz. Damit bedarf jede gestalterische Veränderung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.

Außerdem unterliegen die Anlagen unterschiedlich hohen naturschutzrechtlichen Auflagen (FFH-Gebiet, SPA-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet). Auch dadurch ergeben sich zum Teil erhebliche Nutzungseinschränkungen, insbesondere was die Themen Lärm und Licht betreffen.“

Zwei Orte werden jetzt geprüft

Aber zumindest zwei Orte direkt am Elsterbecken könnten sich als Schlüssel für die Lösung des Problems anbieten, so die Beschlussvorlage: „In den Parkanlagen Heinrich-Heine-Park und Richard-Wagner-Hain (Ostseite) besteht ggf. die Möglichkeit, jeweils eine Open-Air-Tanzfläche in die Gestaltung zu integrieren. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung. Diese steht für den Heinrich-Heine-Park ab 2024 an, für die Ostseite Richard-Wagner-Hain ab 2025.“

Wobei der östliche Richard-Wagner-Hain jetzt schon für Open-Air-Veranstaltungen aller Art genutzt wird. Der Heinrich-Heine-Park ist das südliche Stück der Grünfläche zwischen Cottaweg und Elsterbecken. Als Park im Grunde nicht erkennbar.

„Die Becken der aufgrund ihres baulichen Zustandes stillgelegten Brunnenanlagen im Richard-Wagner-Hain (Westseite) werden zurzeit von Tanzgruppen, Jongleuren und anderen Interessierten ohne weitere Genehmigung im Sinne des Gemeingebrauches genutzt“, so die Beschlussvorlage.

„Unabhängig davon soll im Dialog mit den aktuellen Nutzern eine Alternativfläche im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Planung zur denkmalgerechten Sanierung der Wasserbecken gefunden werden.

Fragen und Themen bezüglich Nutzungsintensität, Instandhaltung und Reinigung werden bei einem positiven Prüfergebnis im Vorfeld mit den Akteurinnen und Akteuren der Leipziger Tanzszene und potenziellen Partnern geklärt.“

2024 soll es also die ersten Informationen geben, ob eventuell bei einer Gestaltung des Heinrich-Heine-Parks am Cottaweg eine Tanzfläche angelegt werden kann.

Die Stadtratsmehrheit stimmte dem Vorschlag des Petitionsausschusses am 13. Dezember zu.

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