Am Freitag, dem 24. Januar, tagte der Kreiswahlausschuss, um die von Parteien und Wählergemeinschaften eingereichten Direktkandidatinnen und Direktkandidaten für die Wahlkreise Leipzig I (151) und Leipzig II (152), zu bestätigen. Ein wichtiger Schritt vor der Bundestagswahl. Gleichzeitig tagte der Landeswahlausschuss Sachsen in Kamenz, um die Landeslisten der Parteien und Wählergemeinschaften zu bestätigen.
Das ist eine eher unspektakuläre Veranstaltung, wir waren auch die einzige Presse vor Ort, aber es lohnte trotzdem.

Was ist der Wahlausschuss und wer ist dort Mitglied? Um es einfach zu machen: Es gibt den Kreiswahlleiter. In Leipzig ist das Dr. Christian Schmitt, Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen, und seinen Stellvertreter. Und es gibt Beisitzer, diese gehören den im Bundestag vertretenen Parteien an. Die Zusammensetzung ist in der Bundeswahlordnung (BWO) § 3 und 4 geregelt.

Die Parteien und Wählervereinigungen können zu dieser Sitzung ihre Vertrauensleute oder die Kandidaten schicken. Diese haben Rederecht zu ihren eigenen Vorschlägen.

Zuerst wurden die Direktkandidierenden für den Wahlkreis Leipzig I der etablierten Parteien bestätigt.
Den Begriff „etablierte Parteien“ kann man zwar gebrauchen, er ist aber nicht in den wahlrechtlichen Grundlagen enthalten.

Er wird im Sprachgebrauch als Bezeichnung für Parteien verwendet, auf die die Anforderung des § 18 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz zutreffen, die also im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. So geht es aus einer Antwort der Bundeswahlleiterin auf eine Anfrage hervor.

Die Beisitzer prüften die eingereichten Unterlagen auf Fehler und stimmten danach über die Zulassung ab. Bei der Abstimmung über den Direktkandidaten der AfD fragte eine Anwesende die Beisitzer, wie sie denn für einen offen rechtsradikalen Kandidaten stimmen könnten.

Hohe Hürden für die Kleinen

Wir haben im Anschluss Sascha Matzke, der als Beisitzer für die FDP im Kreiswahlausschuss ist, gefragt: Was ist der Kreiswahlausschuss und was sind seine Aufgaben?

Herr Sascha Matzke. Foto: Thomas Köhler
Sascha Matzke. Foto: Thomas Köhler

„Im Kreiswahlausschuss sind einerseits vertreten der Kreiswahlleiter, der Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen, Dr. Christian Schmitt, und er wird gleichzeitig zusammengesetzt aus verschiedenen Beisitzern, die von Parteien der Stadt Leipzig berufen werden. Dieses Gremium entscheidet aufgrund der Wahlgesetze, und zwar ausschließlich aufgrund der Wahlgesetze, ob ein Wahlvorschlag zulässig ist, und lässt ihn dann zu, und das war seine ganze hoch demokratische Aufgabe heute am 24. Januar“, so Matzke.

„Es geht nur um die Stadt Leipzig, um die Zulassung der Direktkandidaten. Weil es Beiträge von Bürgern gab: Warum kann man eine solche Partei zulassen zu der jeweiligen Wahl oder den Kandidaten? Das ist eindeutig nicht Gegenstand dieser Ausschusssitzung, nicht Gegenstand dieses demokratischen Gremiums, sondern es muss aufgrund der Wahlgesetze entscheiden.“

Inhaltlich äußerte sich der Kreiswahlleiter während der Sitzung ebenso.

Nach den etablierten Parteien kamen die Kandidierenden der Kleinparteien und Wählervereinigungen dran. Hier hatten Ralf Kohl (Wir für Leipzig) und Fabian Schmidt (PdH) nicht die erforderlichen Unterstützungsunterschriften eingereicht. Der Vertrauensmann der PdH stellte fest, dass es eine Benachteiligung der Kleinparteien ist, wenn man im – diesmal verkürzten – Zeitraum die 200 Unterschriften je Kandidat sammeln muss.

Ralf Kohl wollte vom Kreiswahlleiter wissen, wie viele Mitglieder der etablierten Parteien an den Aufstellungsversammlungen – zur Aufstellung der Direktkandidaten – teilgenommen haben und wollte diese Zahl mit den einzureichenden Unterstützungsunterschriften in einen Zusammenhang bringen. Die Antwort des Kreiswahlleiters fiel wie folgt aus: Er sei nicht berechtigt, diese Zahlen zu veröffentlichen, und das eine, nämlich die Aufstellungsversammlung, habe mit dem anderen, den Unterstützungsunterschriften, nichts zu tun.

Bei der Prüfung und Abstimmung über die Direktkandidaten im Wahlkreis Leipzig II gab es keine Fragen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, mit Ausnahme des Kandidaten der Partei „Die Basis“, der nicht die erforderliche Anzahl Unterstützungsunterschriften einreichte, wurden bestätigt.

Es kann losgehen

Die Direktkandidierenden für Leipzig stehen also fest. Im Wahlkreis Leipzig I sind es 14, im Jahr 2021 waren es 16. In Leipzig II treten 11 Kandidaten an, vor vier Jahren waren es 14. Warum es diesmal weniger Direktkandidatinnen und Direktkandidaten sind, darüber kann man nur spekulieren.

Eines bleibt noch: Die Direktkandidierenden der etablierten Parteien wurden unter der Voraussetzung, dass die Landeslisten durch den Landeswahlausschuss bestätigt werden, zugelassen. Auf der Sitzung des Landeswahlausschusses am Freitag wurden alle Listen dieser Parteien bestätigt.

Es kann also losgehen. Wir fragten noch Dr. Christian Schmitt, wie es mit der Briefwahl aussieht.

Nicht viel Zeit für die Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können seit dem 20. Januar online, schriftlich oder per E-Mail, beantragt werden. Ab dem 3. Februar werden diese versendet.

Christian Schmitt bat uns, nochmals darauf hinzuweisen, dass zwischen dem frühesten Versand durch die Stadt und dem Wahltermin nur 21 Kalendertage (18 Werktage) liegen. Da durch die Änderung des Postgesetzes längere Brieflaufzeiten zu erwarten sind (95 % der Standardbriefe müssen am dritten Werktag den Empfänger erreichen, 99 % am vierten Werktag), ist eine schnelle Rücksendung oder die Abgabe in der Briefwahlstelle anzuraten.

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