Wie nennt man so einen Antrag? Einen Windbeutelantrag? Oder ein Schildbürgerstreich? Im Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) gibt es eine Öffnungsklausel, die Gemeinden erlaubt, zusätzlich zu den im Regionalplan ausgewiesenen Windvorranggebieten zusätzliche Stellflächen für Windkraftanlagen auf eigenem Gemeindegebiet auszuweisen. Eigentlich ein zutiefst demokratisches Entgegenkommen: Gemeinden, die mehr Windkraftanlagen wollen, dürfen den Platz dafür ausweisen. Umso seltsamer war nun am 25. Februar der AfD-Vorstoß, dass diese Klausel in Leipzig generell nicht gelten solle.

Eigentlich ein reiner Schaufensterantrag, denn in Leipzig gibt es derzeit nirgendwo Bestrebungen, solche zusätzlichen Plätze für Windkraftanlagen auszuweisen. Wie dann auch SPD-Stadtrat Andreas Geisler feststellte, der nach der Rede von AfD-Stadtrat Marius Beyer, der salbungsvoll den AfD-Antrag vorgestellt hatte, darauf einging, dass es mal wieder nur ein echter Symbolantrag der AfD war, mit der diese gegen Windkraft opponierte.

In einigen Leipziger Ortschaftsräten scheint diese Windmacherei zu fruchten. Sie stimmten dem AfD-Antrag zu (5 insgesamt). Aber deutlich mehr stimmten dagegen (7 insgesamt) oder nahmen den Antrag einfach zur Kenntnis, weil es eindeutig ein Antrag war, der ein demokratisches Entscheidungsrecht einfach aushebeln sollte.

Und so nannte Geisler den Vorstoß denn auch: undemokratisch, reine Symbolpolitik gegen Windkraft, wirtschaftlich völlig sinnlos. „Ihr Ziel ist es, Misstrauen zu säen“, warf er Beyer vor. Der Antrag sei völlig überflüssig und energiepolitisch rückwärtsgewandt.

Andreas Geisler (SPD) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer
Andreas Geisler (SPD) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

Aber wie das so ist, wenn ein AfD-Redner Widerworte bekommt: In der Regel geht dann AfD-Stadtrat Christian Kriegel ans Rednerpult und wirft den Vorrednern vor, sie würden Politik gegen die Bürger machen und die AfD sei die einzige Partei, die Politik für die Bürger mache. Was er auch diesmal tat. Man muss eine Falschbehauptung einfach nur oft genug wiederholen, dann bleibt sie in den Ohren hängen.

Aber Andreas Geisler wies noch auf einen Aspekt hin, der in einigen Ortschaftsräten durchaus noch Kopfzerbrechen bereiten dürfte. Dann nämlich, wenn ein Windkraftbetreiber dort tatsächlich anklopft und fragt, ob man Windkraftanlagen haben möchte.

Darauf wies nämlich auch das Stadtplanungsamt hin, das dem Stadtrat die Ablehnung ders AfD-Antrags empfahl: „Da es zunehmend Anfragen zur Errichtung von Windenergieanlagen, insbesondere aus der Wirtschaft (Selbstversorgung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit) aber auch von Bürgerseite (Bürgerenergiegenossenschaften) gibt, sollte die Stadt Leipzig sich die Flexibilität der Anwendung des § 245 e BauGB bzw. der Möglichkeit Windenergiegebiete über die im Regionalplan Leipzig Westsachsen (i. d. Beschlussfassung 2020) festgelegten Windvorranggebiete ausweisen zu können, erhalten, um Vorhaben die u.a. einem resilienten Wirtschafts- und Produktionsstandort dienen zu ermöglichen.“

Das heißt: Da könnten die Bewohner der Ortschaften ja selbst auf die Idee kommen, sich einen Windpark aufstellen zu lassen, auch wenn sie nicht im Windvorranggebiet des Regionalplans liegen. Oder ein örtliches Unternehmen will Windstrom nutzen. Man merkt schnell, dass sich die AfD nicht die Bohne für Wirtschaft interessiert. Und auch nicht für Bürgergenossenschaften, die Windstrom für den eigenen Ort gewinnen wollen. Es geht der Partei nur darum, Wind gegen Windkraft zu machen. Was sie am 25. Februar auch tat.

Nachdem die Landesregierung auf Landesebene ohnehin schon einen Rückzieher gemacht und das Ziel, bis 2027 2 Prozent der Landesfläche für Windkraft auszuweisen, auf 2032 verschoben hat. Da ist die Gemeindeöffnungsklausel für viele Gemeinden, die trotzdem Windstrom haben möchten, eine Möglichkeit, auch außerhalb der Regionalpläne zu agieren, sinnvolles Zugeständnis. Welches die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag aber nur zu gern vom Tisch gefegt hätte.

„Das sollten wir mit so einem Beschluss nicht aus der Hand geben“, sagte Andreas Geisler. Die Stadtratsmehrheit folgte dem mit 12:46 Stimmen und 6 Enthaltungen. Womit der AfD-Antrag erst einmal im Papierkorb landete.

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