Auch im Stadtrat war schon mehrfach Thema, dass es für das sogenannte Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) keine umweltrechtliche Prüfung gab. Seit 2005/2006 wird es von Ämtern in Leipzig und Umgebung einfach immer wieder als Grundlage genommen, neue Baumaßnahmen zu beauftragen, die tief in naturschutzrechtliche Belange eingreifen. Dazu gehört auch die sogenannte „Wasserschlange“ in Markkleeberg.

Der Ausbau dieser geplanten Bootsverbindung von der Pleiße zum Markkleeberger See steht auf der Tagesordnung. Die Planungsunterlagen waren ausgelegt. Und sie machten denen, die sie lasen, nur zu deutlich, wie viele Probleme es mit dem Projekt tatsächlich gibt, denn die nötigen Eingriffe betreffen auch Kleine und Mühlpleiße. Und im Gelände des Agra-Parks muss in wichtige Baumbestände eingegriffen werden. Bei der Zahl von 500 zu fällenden Bäumen ist man in der Leipziger Grünen-Fraktion regelrecht erschrocken.

Und auf einmal steht die ganze Fragwürdigkeit des Projekts wieder im Raum, das nun seit über 10 Jahren vorangetrieben wird, ohne dass sich die beteiligten Behörden dabei auf Diskussionen einlassen. Der Vorgang um die sogenannte „Störstellenbeseitigung“ in der Pleiße steht dafür beispielhaft. Die Renaturierung der in ein Kanalbett gezwängten Pleiße ist längst überfällig, wenn die Gemeinden im Grünen Ring überhaupt einmal anfangen wollen, irgendetwas zur Verbesserung der Gewässerqualität zu tun.

Doch sie tun nichts dergleichen. Als gäbe es das Thema gar nicht.

Wie viele Auswirkungen allein die geplante „Wasserschlange“ hat, liest sich in der Schilderung der Grünen-Fraktion so: „Ein laufender Meter Akten mit dem Titel ‚Antrag auf Planfeststellung/Plangenehmigung für das Bauvorhaben Gewässerverbindung vom Markkleeberger See zum Leipziger Fließgewässer‘ lagen bis Anfang Oktober im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung gab der Stadt Leipzig, Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessengruppen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Planungen der sogenannten ‚Wasserschlange‘ gehen damit in die Endphase. Die Landesdirektion Sachsen zeichnet als zuständige Wasserbehörde für die Planungen verantwortlich.“

Aber tatsächlich haben die Planunterlagen erst recht deutlich gemacht, wie heftig der geplante Eingriff in Gewässer und Landschaft ist.

„Die Planungen werden von Umweltverbänden wegen Mängeln bei der vorgeschriebenen tiefgehenden Umweltverträglichkeitsprüfung in verschiedenen Planbereichen und wegen des Verzichts auf eine Variantenprüfung kritisiert und abgelehnt. Die wassertouristische Nutzung des geplanten neuen Fließgewässers wird einfach aufgrund des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes vorausgesetzt, dessen Auswirkungen auf die Umwelt und Wasserqualität – die Kleine Pleiße ist heute schon von schlechter Wasserqualität – bleiben dennoch unberücksichtigt.“

Die große Pleiße ist natürlich ebenso von schlechter Wasserqualität. Nach der „Störstellenbeseitigung“ erst recht, denn damit werden die natürlichen Sandbänke beseitigt, die einerseits wichtiger Lebensraum für die Wasserinsekten wie die Grüne Keiljungfer sind, andererseits auch Teil des sich langsam wieder entwickelnden Selbstreinigungssystems der Pleiße. Ockergelb fließt sie im Kanal ins Leipziger Stadtgebiet, weil sie aus den Bergbauhalden im Süden auch noch Lasten an Eisenoxid mit sich führt. Einerseits sucht die LMBV verzweifelt nach einer Lösung, diese Lasten aus dem Fluss zu bekommen (und will ganze Seen zur Eisenfalle machen), andererseits betreibt sie in der Pleiße Kanalreinigung.

Das passt alles nicht zusammen.

„Als Folge der Anbindung des Markkleeberger und Störmthaler Sees als Bergbaufolgeseen an die Leipziger Fließgewässer, ist seitens des Vorhabenträgers auch die Veränderung des Pleißewehrs vorgesehen“, stellen die Grünen fest. „Diese Veränderung wird begründet mit der Ableitungsfunktion von Wasserständen der beiden Seen über die kleine Pleiße mit der geplanten Gewässerverbindung und ein dafür zu schaffendes Gefälle. Die am Wehr abzweigende Mühlpleiße soll außerdem hydraulisch leistungsfähiger gemacht werden.“

Und damit bekommt das ganze Projekt direkte Auswirkungen auf Leipzig. Insbesondere auf die Dölitzer Mühle, die direkt an der Mühlpleiße liegt und die nun auf einmal mit Hochwasserbelastung rechnen muss.

Die Grünen: „Damit wird die Hochwasserschutzfunktion des Pleißewehrs für die Mühlpleiße und damit für den anliegenden, historischen Teil von Dölitz mindestens beeinträchtigt. In den Planungsunterlagen wird zudem ein Konfliktpotenzial für die Mühlpleiße beschrieben, da es anliegend LSG und FFH-Gebiete gibt, sich schützenswerte Biotope gebildet haben, die beim Eingriff in die Gehölzbestände (Fällung von über 500 Bäumen) und bei Reliefveränderungen sicherlich beeinträchtigt würden.“

Die Dölitzer Wassermühle als einziger authentischer verbliebener Mühlenstandort mit technisch-funktionsfähigem Mühlenrad und vielfältigem Umweltbildungsangebot (Angabe des Vereins: pro Jahr etwa 200 Veranstaltungen mit ca. 4.000 Kindern) wird eingeschränkt in ihrer Arbeit. Während der Bauphase mit geplanter Einbeziehung des Hofgeländes wird der Vereinsbetrieb direkt negativ betroffen sein.

Logisch, dass das für die Grünen eine Reihe von Fragen ergibt, die sie in der Ratsversammlung am 15. November beantwortet haben möchten. Es gebe noch viel mehr Fragen gerade rund um die alternativlos vorangetriebenen Projekte im WTNK. Aber gerade das Projekt „Wasserschlange“ zeigt, wie die naturschutzrechtlichen Folgen durch das Konstrukt WTNK regelrecht verschleiert werden.

Aber das hier sind erst einmal die Fragen der Grünen-Fraktion:

  1. Sind der Stadtverwaltung Variantenprüfungen bekannt und welche Gründe führten zum Vorzug der beauftragten o. g. Planung? Wie hat sich die Stadt Leipzig zum Projekt „Wasserschlange“, zum Ausbau der Mühlpleiße und der Aufhebung der Hochwasserschutzfunktion des Pleißewehrs gegenüber dem Vorhabenträger positioniert?
  2. Wie bewertet die Stadtverwaltung die geplanten Veränderungen auf die seit über fünfhundert Jahren bestehende Mühlpleiße durch Ausbau und mit der Zielstellung der Erhöhung deren hydraulischer Leistungsfähigkeit, hinsichtlich von Umweltschutzaspekten und hinsichtlich des Hochwasserschutzes für Dölitz?
  3. Welche schützenswerten Arten wurden an der Mühlpleiße identifiziert, welche Maßnahmen zum Erhalt vor Ort wurden eingefordert?
  4. Wenn bei den Eingriffen in die Sedimente besonders belastete Stoffe geborgen werden, wie schätzt die Stadtverwaltung die negativen Auswirkungen auf die Grundwasserleiter ein? Gibt es private oder öffentliche Brunnen im ggf. betroffenen Gebiet? Besteht eine erneuerte Gefahr des Eintrags von giftigen Stoffen?
  5. Wie bewertet die Stadtverwaltung die vorhersehbaren Nutzungseinschränkungen der Dölitzer Wassermühle für die Öffentlichkeit durch die Baustellenzufahrt während der Bauzeit von ca. 30 Monaten bei Eingriffen in das Gewässerrelief?
  6. Die Stadt Leipzig hat in Vergangenheit Investitionen zur Wässerung des Antenteichs durch die Mühlpleiße im agra-Park und das Mühlenrad, als auch für die Neuverrohrung des Leinebachs (hauptsächlich KWL) getätigt. Mit dem Ausbau der Mühlpleiße müssten wiederum an diesen Projekten bauliche Anpassungen erfolgen. Sind diese Kosten berücksichtigt worden?
  7. Wird die Stadtverwaltung eine öffentliche Veranstaltung mit Berücksichtigung der wesentlichen Akteure zur Information und Beteiligung durchführen?

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