Bei den Aktiven in den Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm im Leipziger Norden kam die Antwort, die das Leipziger Wirtschaftsdezernat noch kurz vor Weihnachten auf eine Linke-Anfrage gab, gar nicht gut an. Denn sie bestätigte eigentlich, dass hier der Bund ohne Rücksicht auf die Betroffenen seine Gewinnerzielungsabsichten durchdrückt auf einem Flughafen, der ihm gar nicht gehört. Aber der große Geldbringer DHL gehört dem Bund. Und 4 Milliarden Euro sind 4 Milliarden Euro.

„Wie bekannt, läuft das PFV zum Frachtflugausbau aufgrund des Corona Lockdowns ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ab. Jetzt sollen auch die parlamentarischen Gremien der Stadt Leipzig (Ortschaftsräte, Ausschüsse) ausgeschlossen werden“, kritisiert Lutz Weickert, der in der Bürgerinitiative gegen die Südabkurvung aktiv ist.

„Das geht zumindest aus der beiliegenden Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor. Demnach plant die Stadt Leipzig in 14 Tagen ihre Stellungnahme dem Stadtrat nach dem Motto ,Friss oder stirb‘ vorzulegen. Ein neuer Tiefpunkt bezüglich Bürgerbeteiligung und Demokratie in Sachsen.“

PFV ist der Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle für über eine halbe Milliarde Euro. Und Leipzigs OBM hat sich – beauftragt vom Leipziger Stadtrat – tatsächlich bemüht, den Freistaat noch zu einer richtigen Bürgerbeteiligung zu bewegen.

Doch die Bürgerinitiativen fühlen sich an die Vorgänge der Jahre 2003/2004 erinnert, als ihnen suggeriert wurde, die neue Startbahn Süd würde keine zusätzlichen Lärmbelastungen bedeuten. Bekommen haben sie nächtliche Dauerlärmpegel und die Aktivitäten der zum Post-Konzern gehörenden DHL, die nicht einmal gestaffelte Lärm-Entgelte zahlen muss, egal was für laute Maschinen sie da nachts einfliegen und abfliegen lässt.

Die DHL ist ein großer Geldbringer für den Postkonzern, der das Jahr 2019 mit einem Gewinn von 4 Milliarden Euro abschloss, eine Summe, über die sich vor allem der Bundesfinanzminister freut. Ein Vorgang, der zumindest erklärt, warum es eher das Bundesverkehrsministerium zu sein scheint, das die Regeln für den Flughafen Leipzig/Halle bestimmt als das sächsische Verkehrsministerium, das beim Thema Fluglärm nicht einmal vorsichtige Einwände erhebt.

Und auch die Landesdirektion Sachsen scheint keine Lust zu haben, der Rücksichtslosigkeit der Frachtflug-Betreiber Grenzen setzen zu wollen.

Das wird deutlich, wenn das Leipziger Wirtschaftsdezernat nun feststellt: „Gegenüber der LDS hat sich der Oberbürgermeister gemäß des o. g. Stadtratsbeschlusses in einem Gespräch mit der Vizepräsidentin der LDS am 29.09.2020 für die Durchführung eines vollumfänglichen Planfeststellungsverfahrens mit transparenter Bürgerbeteiligung eingesetzt. Eine Fraktion hatte zudem beantragt, die Auslegung der Unterlagen zu verlängern (VII-A-02068).

Der diesbezügliche Antrag wird gesondert bearbeitet. Im Ergebnis einer Rücksprache mit der Landesdirektion können die Verfahrensunterlagen bei der Stadt Leipzig und online weiter eingesehen werden, jedenfalls bis zum Ablauf der Einwendungsfrist. Ebenso hat der Oberbürgermeister die Verlängerung der Einwendungsfrist angeregt: Eine abschließende Antwort seitens der Landesdirektion hierzu steht noch aus.“

Dabei war der Haupteinspruch ja gewesen, dass aufgrund der Corona-Schutzauflagen eine richtige Bürgerbeteiligung schlicht unmöglich ist. Die Landesdirektion hätte das ganze Verfahren auch in die Zeit nach Corona verschieben können.

Aber davor schreckt sie zurück, wie man liest: „Da die Stadt Leipzig nicht Träger des Vorhabens ist, kann sie das Vorhaben auch selbst nicht vorstellen. Die Kompetenz hierzu hätte allein der Antragsteller, die Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Eine rechtliche Verpflichtung des Antragsstellers zur Teilnahme einer derartigen Veranstaltung besteht allerdings nicht.

Nach Auskunft der Flughafen Leipzig/Halle GmbH ist die vom geplanten Ausbauvorhaben voraussichtlich betroffene Öffentlichkeit, wie von § 25 LuftVG vorgesehen, frühzeitig und umfassend über das Vorhaben, seine Rechtfertigung und auch über Umweltauswirkungen informiert worden. Der Flughafen verweist dabei auf den Termin vom 31. Januar 2020 in Leipzig (Lützschena-Stahmeln). Auf Anfrage der Stadt Leipzig hat der Flughafen erklärt, dass er während des laufenden Planfeststellungsverfahrens von weiteren öffentlichen Informationsveranstaltungen Abstand nimmt.“

Die Veranstaltung in Lützschena aber hatte mit einer transparenten Informationsveranstaltung nicht viel zu tun. Das haben auch mehrere anwesende Stadträt/-innen kritisiert.

„Informieren kann die Stadt Leipzig lediglich über die städtischen Positionen zu den sie betreffenden Themen als Trägerin öffentlicher Belange. Diese Positionen wird sie in einer Stellungnahme an die Landesdirektion formulieren. Diese Stellungnahme ist bis zum 15.02.2021 der LDS zu übermitteln“, so die Auskunft das Wirtschaftsdezernats.

Womit selbst die Meinungsbildung innerhalb von Verwaltung und Stadtrat auf einen eigentlich inakzeptablen Zeitraum eingedampft wurde. So kann auch die Stadt Leipzig die betroffenen Einwohner/-innen nur noch auf den letzten Drücker zu Wort kommen lassen. Das soll nun in der Ratsversammlung am 20. Januar passieren.

Wie das ablaufen soll, schildert das Wirtschaftsdezernat so: „Um die Frist zur Abgabe der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange (15.02.2021) halten zu können, müsste die Stellungnahme in der Ratsversammlung am 20.01.2021 behandelt werden, womit zumindest die Einbeziehung des Stadtrats gesichert wäre. Da in diesem Falle eine übliche Gremienbeteiligung nicht durchgeführt werden kann, hat Oberbürgermeister Jung bei der Landesdirektion Sachsen eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Stellungnahme erbeten. Eine abschließende Antwort seitens der Landesdirektion steht noch aus.“

Aber so richtig Hoffnung, dass die Landesdirektion diesen Schluss aus den Corona-Rahmenbedingungen ziehen könnte, hat auch der Oberbürgermeister als derzeitiger Dezernatschef nicht: „Die Stadtverwaltung muss sich auf die Möglichkeit vorbereiten, dass das Verfahren von der Landesdirektion ohne Fristaufschub fortgesetzt wird. Um dem Anliegen der Antragsteller wenigstens teilweise zu entsprechen, schlägt die Stadtverwaltung vor, ein beim Bürger bekanntes und bewährtes Format des öffentlichen Diskurses im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt Leipzig zu nutzen und aufzuwerten:

– Bürgerinnen und Bürger werden auf die Ratssitzung am 20.01.2021 und den Tagesordnungspunkt ,Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Planfeststellung als Trägerin öffentlicher Belange‘ gesondert hingewiesen, z. B. durch entsprechende Pressemitteilung, Webseite der Stadt.

– Die städtische Stellungnahme wird zusätzlich zum öffentlichen Ratsinformationssystem (Allris) auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht.

– Der Oberbürgermeister setzt als Versammlungsleiter eine konkrete Uhrzeit für diesen Tagesordnungspunkt fest, damit die Bürgerinnen und Bürger sich besser darauf einstellen können.

– Per Livestream-Übertragung wäre dann eine Information der Bürgerinnen und Bürger über die Positionen der Stadt Leipzig im Sinne der Stellungnahme gegenüber der LDS und über den politischen Meinungsbildungsprozess dazu möglich.“

Was dann schon einmal für eine heftige Diskussion in der Ratsversammlung am 20. Januar sorgen dürfte. Wie und wo diese freilich stattfinden wird bei den derzeit hohen Inzidenz-Zahlen bei Corona-Erkrankungen ist noch offen.

Auch die Bündnisgrünen in der sächsischen Regierung fordern, das Planfeststellungsverfahren zum Flughafen Leipzig/Halle auszusetzen

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