Die Mühlen der sächsischen Justiz mahlen langsam. Aber wie am Montag, 19. Juni, bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Aufhebung der Immunität von Dr. Frauke Petry, der Vorsitzenden der AfD, beantragt. Der Jurist und Landtagsabgeordnete André Schollbach (Linke) hatte im Februar 2016 bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige wegen des Verdachts des Meineids gemäß § 154 Abs. 1 StGB gegen die AfD-Vorsitzende erstattet.

Im Grunde geht es um einige gravierende Unstimmigkeiten in der Kandidatenkür der AfD zur Landtagswahl im Jahr 2014. Damit hat sich zwischenzeitlich auch ein Ausschuss des Sächsischen Landtags beschäftigt und die verantwortlichen AfD-Akteure eingeladen. Doch so richtig bekam man die Vertreter der rechtspopulistischen Partei nicht zu fassen.

Der Landtagsabgeordnete der Linken André Schollbach griff dann zu einem naheliegenden Mittel.

Am 12. November 2015 führte der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags seine mündliche Verhandlung gemäß § 8 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz durch. In dieser mündlichen Verhandlung wurden Dr. Frauke Petry sowie der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Carsten Hütter als Zeugen vernommen und jeweils auf Antrag von André Schollbach vereidigt.

Und dann wurde es spannend, denn Frauke Petry verstrickte sich in wesentlichen Punkten in nicht unerhebliche Widersprüche. Dies betraf etwa den Zeitpunkt der Kenntnisnahme Petrys von Darlehens-Gewährungen durch Landtagskandidaten an die AfD im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2014 in Sachsen. Weiterhin ergaben sich Widersprüche hinsichtlich der Frage, wer namens der AfD die den Darlehen zugrunde liegenden Verträge unterzeichnete und bis zu welcher Frist Zahlungen an die AfD zu leisten waren.

Da sie unter Eid aussagte, sind die Aussagen nun natürlich juristisch bewertbar. Gemäß § 154 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört.

Wozu der Landtagsabgeordnete André Schollbach jetzt erklärt: „Der Verdacht einer nicht unerheblichen Straftat steht im Raum. Für das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen. Aufgrund der hervorgetretenen Widersprüche bestehen berechtigte Zweifel daran, dass vor dem Wahlprüfungsausschuss alle Zeugen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind. Diese Zweifel, die der von mir erstatteten Strafanzeige zugrunde lagen, werden nun offenbar auch von der Staatsanwaltschaft Dresden geteilt.“

Diese hat nun beantragt, die Immunität von Frauke Petry aufzuheben und den Fall etwas gründlicher zu untersuchen.

Und die AfD-Fraktion zu Thema:

Zu den seit Stunden grassierenden Medienberichten um die Landesvorsitzende erklärt Generalsekretär Uwe Wurlitzer:

„Dr. Frauke Petry hat soeben aus der Presse erfahren, dass die Staatsanwaltschaft die Aufhebung ihrer Immunität beantragt hat. Sie hat sich bereits zu den erhobenen Vorwürfen umfassend gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert. Ihr selbst wurde jedoch bisher nicht  mitgeteilt, was nun den Gegenstand der Untersuchung bilden soll. Frau  Dr. Petry sieht dem weiteren Verfahren daher mit Gelassenheit entgegen, da sie sich sicher ist, keine Straftat begangen zu haben.“

Die neue LZ Ausgabe Juni 2017, ist seit Freitag, 16. Juni 2017 im Handel

Die Leipziger Zeitung Nr. 44: Über die Grenzen hinaus

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar