Wie fühlt man sich eigentlich als Partei, die größtenteils unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz steht? Und dann auch noch vorkommt im Sächsischen Verfassungsschutzbericht für 2020, wo die Parteispitze den Flügel im April 2020 aufgefordert hatte sich aufzulösen? Damit war die AfD doch wieder eine brave bürgerliche Partei, oder? Aber warum steht ihr Flügel, dann doch im Verfassungsschutzbericht, fragte also ganz besorgt der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter bei der Staatsregierung an.

Obwohl: Nein, das fragte Hütter gar nicht erst. Er fand es nur unverständlich, warum der Sächsische Verfassungsschutz gleich mal 1.400 sächsische AfD-Mitglieder dem Flügel zuordnete. „Unter Punkt 2.3.3 des Sächsischen Verfassungsschutzberichtes 2020 heißt es ‚Der FLÜGEL – Extremistischer Personenzusammenschluss innerhalb der Partei Alternative für Deutschland (AfD)‘. Ihm wird im Berichtsjahr ein Personenpotenzial in Höhe von 1.400 zugeschrieben.“Ziemlich viele. Wie der Verfassungsschutz auf so ein Personenpotential käme? Das hätte er schon gern gewusst. Denn ein bisschen ungemütlich fühlt sich das ja bestimmt an, wenn so viele Parteimitglieder unter Beobachtung stehen, weil sie dem im März vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingestuften „Der Flügel“ angehören. Oder angehört haben, bis er sich offiziell für nicht mehr existent erklärte.

Die Antwort, die Innenminister Roland Wöller unterzeichnet hat, wird er sich in diesem Fall wohl direkt vom Landesamt für Verfassungsschutz hat schicken lassen. Und da zeigt dieses Amt tatsächlich mal ein wenig Humor, indem es ganz trocken erklärt: Die Zahlen haben wir doch von Ihnen selbst, sehr geehrte Herren von der AfD, denn wir gehen davon aus, dass Sie selbst am besten Bescheid wissen, wie Ihre Mitglieder ticken.

Die Antwort liest sich so: „Das dem Personenzusammenschluss ‚Der Flügel‘ zugeordnete Potenzial von 1.400 Personen beruht auf den Angaben führender sächsischer AfD-Funktionäre. So erklärte der damalige Obmann des ‚Flügels‘ Jens Maier im Februar 2019, dass sich ‚vielleicht 70 Prozent in der sächsischen AfD‘ zum Flügel bekennen würden. Auch der sächsische AfD-Generalsekretär Jan-Oliver Zwerg bezifferte die Zahl der ‚FlügeI‘-Anhänger in der sächsischen AfD im September 2019 ‚auf 60 bis 70 Prozent der Mitglieder‘.“

2019 war ein Großteil der AfD noch bannig stolz auf den „Flügel“ und seine radikale Haltung zur Demokratie. Da posaunte man auch gern solche Zahlen in die Welt, Zahlen, von denen man wusste, dass sie brisant waren. Denn dass der Bundesverfassungsschutz ein Auge auf diesen radikalen „Flügel“ hatte, war 2019 schon großes Medienthema.

Da musste Sachsens Verfassungsschutz nur noch rechnen:

„Die sächsische AfD hatte nach eigenen Angaben im Jahr 2020 rund 2.600 Mitglieder. Daher ist von mindestens 1.400 ‚Flügel‘-Anhängern in Sachsen auszugehen. Das geschätzte Personenpotenzial ist nicht das Ergebnis konkreter Einzelfallprüfungen, sondern beruht auf den Eigenangaben repräsentativer Vertreter der AfD. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2020 (Az.: OVG1 S 56/20, Rdnr. 44 ff.) ist diese Verfahrensweise zur Bestimmung des Personenpotentials zulässig. Die Angabe des Personenpotenzials steht nicht für die genaue Zahl namentlich bekannter Personen, sondern ist eine Schätzung, die auch die namentlich nicht bekannten Anhänger des ‚Flügels‘ mit einschließt.“

Das heißt im Klartext: Man muss sich nicht mal als bekannter Hardliner für den „Flügel“ in der Öffentlichkeit oder im Internet geoutet haben. Der Verfassungsschutz geht zu Recht davon aus, dass die Radikalen in der AfD auf eine stillschweigende Unterstützung rechnen können von lauter Parteimitgliedern, die selbst zwar keine Reden schwingen, aber ihren Scharfmachern am Rednerpult nur zu bereitwillig Applaus spenden und deren Gedankengut auch teilen.

Aber die hohe Zahl bekam Carsten Hütter irgendwie nicht unter einen Hut mit einer Auskunft des Innenministeriums aus dem Januar 2021, aus der er nur eine „Zahl/Größenordnung ‚mindestens 30‘“ herausgelesen hatte. Mit dem aufmerksamen Lesen hat er es nicht so, korrigiert ihn nun die Antwort aus dem Innenministerium.

„Die in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 3 genannte Zahl bezog sich auf die Fälle, in denen ‚weitere kumulativ vorliegende, einschlägige Indikatoren‘ im Sinne der Fragestellung gegeben waren. Eine Aussage über eine Zugehörigkeit zum Flügel war mit der Angabe dieser Fallzahl nicht verbunden. lm Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 wird dagegen das Personenpotenzial des ‚Flügels‘ ausgewiesen. Hierzu wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 verwiesen.“

Diese mindestens 30 Personen sind also auch noch mit anderen Handlungen aufgefallen, die sie zum Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz gemacht haben – zusätzlich zu ihrer Zuordnung zu „Der Flügel“. Womit man es wahrscheinlich mit den Leuten zu tun hat, die öffentlich immer wieder als Vertreter des „Flügels“ auffällig wurden.

Was dann auch wieder beeinflusst, welche Veranstaltungen vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden. Denn wenn einer von diesen „mindestens 30“ auftaucht, kann man davon ausgehen, dass im Publikum jede Menge Gleichgesinnte sitzen.

Und wenn der Bursche dann auch noch Standing Ovations bekommt, ist für den Verfassungsschutz die Einordnung ziemlich klar: „Das LfV Sachsen bewertet eine Veranstaltung im Einzelfall dann als strukturell durch den ‚Flügel‘ beeinflusst, wenn der überwiegende Teil der Organisatoren, aktiven Teilnehmer und Redner aus Personen besteht, die dem ‚Flügel‘ zugerechnet werden können. Diese Voraussetzungen lagen bei den genannten Veranstaltungen vor.“

Dass die sächsische AfD zu 70 Prozent als rechtsextremistisch eingestuft wird, hat sie sich selbst zu verdanken. Und „Der Flügel“ hat sich zwar offiziell aufgelöst – aber die Leute sind noch alle da. Von einer riesigen Austrittswelle aus der AfD Sachsen hat man nichts gehört. Und dass sie ihre Gesinnung geändert haben dürften, kann man auch nicht glauben.

Und das glaubt auch der Sächsische Verfassungsschutz nicht: „Der 12. März war eine wichtige Zäsur für den Flügel. Obwohl seitdem feststeht, dass es sich bei ihm um eine erwiesene extremistische Bestrebung handelt, haben sich – neben anderen Unterzeichnern – auch führende Flügel-Anhänger zu seinem Fortbestehen innerhalb der Partei AfD bekannt (vgl. ‚Dresdner Erklärung‘). Es wurden öffentliche Solidaritätsbekundungen und damit ein politisch-ideologisches Bekenntnis zum Flügel abgegeben. Die große Reichweite des Flügels war im Berichtszeitraum überaus deutlich.“

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