Wie fรผhlt man sich eigentlich als Partei, die grรถรtenteils unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz steht? Und dann auch noch vorkommt im Sรคchsischen Verfassungsschutzbericht fรผr 2020, wo die Parteispitze den Flรผgel im April 2020 aufgefordert hatte sich aufzulรถsen? Damit war die AfD doch wieder eine brave bรผrgerliche Partei, oder? Aber warum steht ihr Flรผgel, dann doch im Verfassungsschutzbericht, fragte also ganz besorgt der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hรผtter bei der Staatsregierung an.
Obwohl: Nein, das fragte Hรผtter gar nicht erst. Er fand es nur unverstรคndlich, warum der Sรคchsische Verfassungsschutz gleich mal 1.400 sรคchsische AfD-Mitglieder dem Flรผgel zuordnete. โUnter Punkt 2.3.3 des Sรคchsischen Verfassungsschutzberichtes 2020 heiรt es โDer FLรGEL โ Extremistischer Personenzusammenschluss innerhalb der Partei Alternative fรผr Deutschland (AfD)โ. Ihm wird im Berichtsjahr ein Personenpotenzial in Hรถhe von 1.400 zugeschrieben.โZiemlich viele. Wie der Verfassungsschutz auf so ein Personenpotential kรคme? Das hรคtte er schon gern gewusst. Denn ein bisschen ungemรผtlich fรผhlt sich das ja bestimmt an, wenn so viele Parteimitglieder unter Beobachtung stehen, weil sie dem im Mรคrz vom Bundesamt fรผr Verfassungsschutz als โgesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnungโ eingestuften โDer Flรผgelโ angehรถren. Oder angehรถrt haben, bis er sich offiziell fรผr nicht mehr existent erklรคrte.
Die Antwort, die Innenminister Roland Wรถller unterzeichnet hat, wird er sich in diesem Fall wohl direkt vom Landesamt fรผr Verfassungsschutz hat schicken lassen. Und da zeigt dieses Amt tatsรคchlich mal ein wenig Humor, indem es ganz trocken erklรคrt: Die Zahlen haben wir doch von Ihnen selbst, sehr geehrte Herren von der AfD, denn wir gehen davon aus, dass Sie selbst am besten Bescheid wissen, wie Ihre Mitglieder ticken.
Die Antwort liest sich so: โDas dem Personenzusammenschluss โDer Flรผgelโ zugeordnete Potenzial von 1.400 Personen beruht auf den Angaben fรผhrender sรคchsischer AfD-Funktionรคre. So erklรคrte der damalige Obmann des โFlรผgelsโ Jens Maier im Februar 2019, dass sich โvielleicht 70 Prozent in der sรคchsischen AfDโ zum Flรผgel bekennen wรผrden. Auch der sรคchsische AfD-Generalsekretรคr Jan-Oliver Zwerg bezifferte die Zahl der โFlรผgeIโ-Anhรคnger in der sรคchsischen AfD im September 2019 โauf 60 bis 70 Prozent der Mitgliederโ.โ
2019 war ein Groรteil der AfD noch bannig stolz auf den โFlรผgelโ und seine radikale Haltung zur Demokratie. Da posaunte man auch gern solche Zahlen in die Welt, Zahlen, von denen man wusste, dass sie brisant waren. Denn dass der Bundesverfassungsschutz ein Auge auf diesen radikalen โFlรผgelโ hatte, war 2019 schon groรes Medienthema.
Da musste Sachsens Verfassungsschutz nur noch rechnen:
โDie sรคchsische AfD hatte nach eigenen Angaben im Jahr 2020 rund 2.600 Mitglieder. Daher ist von mindestens 1.400 โFlรผgelโ-Anhรคngern in Sachsen auszugehen. Das geschรคtzte Personenpotenzial ist nicht das Ergebnis konkreter Einzelfallprรผfungen, sondern beruht auf den Eigenangaben reprรคsentativer Vertreter der AfD. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2020 (Az.: OVG1 S 56/20, Rdnr. 44 ff.) ist diese Verfahrensweise zur Bestimmung des Personenpotentials zulรคssig. Die Angabe des Personenpotenzials steht nicht fรผr die genaue Zahl namentlich bekannter Personen, sondern ist eine Schรคtzung, die auch die namentlich nicht bekannten Anhรคnger des โFlรผgelsโ mit einschlieรt.โ
Das heiรt im Klartext: Man muss sich nicht mal als bekannter Hardliner fรผr den โFlรผgelโ in der รffentlichkeit oder im Internet geoutet haben. Der Verfassungsschutz geht zu Recht davon aus, dass die Radikalen in der AfD auf eine stillschweigende Unterstรผtzung rechnen kรถnnen von lauter Parteimitgliedern, die selbst zwar keine Reden schwingen, aber ihren Scharfmachern am Rednerpult nur zu bereitwillig Applaus spenden und deren Gedankengut auch teilen.
Aber die hohe Zahl bekam Carsten Hรผtter irgendwie nicht unter einen Hut mit einer Auskunft des Innenministeriums aus dem Januar 2021, aus der er nur eine โZahl/Grรถรenordnung โmindestens 30โโ herausgelesen hatte. Mit dem aufmerksamen Lesen hat er es nicht so, korrigiert ihn nun die Antwort aus dem Innenministerium.
โDie in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 3 genannte Zahl bezog sich auf die Fรคlle, in denen โweitere kumulativ vorliegende, einschlรคgige Indikatorenโ im Sinne der Fragestellung gegeben waren. Eine Aussage รผber eine Zugehรถrigkeit zum Flรผgel war mit der Angabe dieser Fallzahl nicht verbunden. lm Sรคchsischen Verfassungsschutzbericht 2020 wird dagegen das Personenpotenzial des โFlรผgelsโ ausgewiesen. Hierzu wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 verwiesen.โ
Diese mindestens 30 Personen sind also auch noch mit anderen Handlungen aufgefallen, die sie zum Beobachtungsfall fรผr den Verfassungsschutz gemacht haben โ zusรคtzlich zu ihrer Zuordnung zu โDer Flรผgelโ. Womit man es wahrscheinlich mit den Leuten zu tun hat, die รถffentlich immer wieder als Vertreter des โFlรผgelsโ auffรคllig wurden.
Was dann auch wieder beeinflusst, welche Veranstaltungen vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden. Denn wenn einer von diesen โmindestens 30โ auftaucht, kann man davon ausgehen, dass im Publikum jede Menge Gleichgesinnte sitzen.
Und wenn der Bursche dann auch noch Standing Ovations bekommt, ist fรผr den Verfassungsschutz die Einordnung ziemlich klar: โDas LfV Sachsen bewertet eine Veranstaltung im Einzelfall dann als strukturell durch den โFlรผgelโ beeinflusst, wenn der รผberwiegende Teil der Organisatoren, aktiven Teilnehmer und Redner aus Personen besteht, die dem โFlรผgelโ zugerechnet werden kรถnnen. Diese Voraussetzungen lagen bei den genannten Veranstaltungen vor.โ
Dass die sรคchsische AfD zu 70 Prozent als rechtsextremistisch eingestuft wird, hat sie sich selbst zu verdanken. Und โDer Flรผgelโ hat sich zwar offiziell aufgelรถst โ aber die Leute sind noch alle da. Von einer riesigen Austrittswelle aus der AfD Sachsen hat man nichts gehรถrt. Und dass sie ihre Gesinnung geรคndert haben dรผrften, kann man auch nicht glauben.
Und das glaubt auch der Sรคchsische Verfassungsschutz nicht: โDer 12. Mรคrz war eine wichtige Zรคsur fรผr den Flรผgel. Obwohl seitdem feststeht, dass es sich bei ihm um eine erwiesene extremistische Bestrebung handelt, haben sich โ neben anderen Unterzeichnern โ auch fรผhrende Flรผgel-Anhรคnger zu seinem Fortbestehen innerhalb der Partei AfD bekannt (vgl. โDresdner Erklรคrungโ). Es wurden รถffentliche Solidaritรคtsbekundungen und damit ein politisch-ideologisches Bekenntnis zum Flรผgel abgegeben. Die groรe Reichweite des Flรผgels war im Berichtszeitraum รผberaus deutlich.โ
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