Etwas anderes als Kürzen und Streichen scheint der neuen Koalition von CDU und SPD in Sachsen zum Doppelhaushalt 2025/2026 nicht eingefallen zu sein. Die finanziellen Spielräume sind enger geworden. Gleichzeitig wissen aber die Koalitionäre, dass Sachsen durch seinen Sparkurs in den vergangenen Jahren sowieso schon in einem riesigen Investitionsstau steckt. Eigentlich müsste jetzt massiv investiert werden, um den Freistaat zukunftsfähig zu machen. Weshalb die Grünen jetzt den Antrag in die Haushaltsdebatte eingebracht haben, für diese Investitionen eben doch wieder Kredite aufzunehmen.

Auf ihrer Haushaltsklausur in dieser Woche hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag am Dienstag, dem 29. April, einen Beschluss zur Ermöglichung einer Kreditaufnahme für den sächsischen Doppelhaushalt 2025/26 gefasst. Damit verbunden wurden Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf verabschiedet, mit denen die Aufnahme von Krediten auf Basis der jüngsten Grundgesetzänderung im Landeshaushalt ermöglicht werden soll. Die Fraktion bekräftigt damit ihre bisherige Linie.

Bis jetzt ist der Entwurf des Doppelhaushalts ein Werk der Zerstörung

„CDU und SPD haben keine Mehrheit für diesen Haushaltsentwurf“, betont Franziska Schubert, Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

„Das ist auch gut so, denn er kann nur als Werk der Zerstörung bezeichnet werden. Es wirkt daher etwas verwegen, wenn sich die CDU hinstellt, öffentlich mit dem Fuß aufstampft und sich bockig gibt beim Thema Kreditaufnahme, die der Bund den Ländern aus guten Gründen ermöglicht hat. Das ist für uns keine Strategie, um Mehrheiten zu finden. Was Sachsen jetzt braucht, sind tragfähige Investitionen: in Klimaanpassung, in soziale Infrastruktur, in moderne Verwaltung und lebenswerte Kommunen.“

Kredite würden dabei helfen, nachhaltige und sinnvolle Investitionen zu sichern, die öffentliche Daseinsvorsorge zu stärken und auf die Herausforderungen unserer Zeit zu reagieren, so Schubert.

„Ohne diese Möglichkeit wird der Freistaat dauerhaft geschwächt – sozial, ökologisch und wirtschaftlich“, beschreibt sie die Folgen der falschen Sparpolitik. „Mit der Grundgesetzänderung wurde den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, für notwendige Transformations- und Anpassungsmaßnahmen Kredite aufzunehmen. Auch der Freistaat Sachsen kann und sollte davon Gebrauch machen. Die Staatsregierung selbst hat der Änderung im Bundesrat zugestimmt. Nun muss sie auch bereit sein, diese Handlungsspielräume verantwortungsvoll zu nutzen.“

Und sie appelliert dabei auch an die anderen Mitglieder im Landtag, das Anliegen zu unterstützen. Den zur Verabschiedung des Doppelhaushalts braucht die Minderheitsregierung zwingend eine Mehrheit im Landtag, also auch möglichst viele Stimmen aus der Opposition.

„Wir Abgeordnete haben die Pflicht, Schaden vom Land und seinen Menschen abzuwenden. Genau das ist jetzt geboten“, erklärt Schubert.

„Der vorliegende Haushaltsentwurf tut das Gegenteil – er schwächt unsere gesellschaftlichen Strukturen, zwingt Kommunen zur Verschuldung und versagt bei zentralen Zukunftsfragen. Der Entwurf ist in seiner jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. Da helfen auch keine kosmetischen Korrekturen. Ein Zugehen auf die demokratische Opposition ist daher notwendig und da ist eindeutig die Mini-Koalition gefragt.

Sie trägt diese Verantwortung. Mit unserem Fraktionsbeschluss machen wir deutlich: Ohne die Möglichkeit der Kreditaufnahme wird es von uns Bündnisgrünen keine Zustimmung geben können. Die CDU muss sich jetzt bewegen. Wenn wir hier Bewegung sehen, dann verhandeln wir.“

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