Lohnt es sich, die Popcorn-Tüte bereitzustellen und die Übertragung der zweiten Lesung zum AfD-Antrag „Inneren Frieden in Deutschland bewahren – Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen“ anzuschauen? Oder doch lieber Handball im Ersten gucken? Ja, es ist so weit, der Bundestag debattiert, wenn denn jemand außerhalb der AfD etwas dazu sagen will, über ein Antifa-Verbot.

Neu ist diese Forderung nicht wirklich, aber mit der Einstufung der Antifa als Terrorgruppe durch den US-Präsidenten Trump, hat sie wohl wieder Fahrt aufgenommen. Fast schon witzig ist es, dass mit dem Antrag „die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz“ geprüft werden sollen. Nach allen Erkenntnissen, bis hin zum Verfassungsschutz, soll ein nichtexistenter Verein nach dem Vereinsgesetz verboten werden.

Ist es also Zeit für Popcorn?

Nicht wirklich, schließlich heißt es im Antrag weiter:

„Die in diesem Antrag angesprochene Gewaltorientierung beinhaltet dabei ausdrücklich auch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen Deutschlands, deren Ausmaß inzwischen erhebliche Bevölkerungsteile und Industrien in Mitleidenschaft ziehen.“

Ist es das, was Alexander Dobrindt mit „Linksextremismus? Wir schlagen zurück.“ meint, nur eben unter dem „Antifa-Label“? Trotz der ablehnenden Empfehlung des Innenausschusses, finden sich gewiss in den Reihen anderer Parteien Sympathien für den Antrag. Schon im März 2021 beantragten schließlich Mitglieder der CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat einen Ordnungsruf gegen Michael Neuhaus, wegen eines Antifa-Shirts.

Kampf gegen die Antifa

Der Kampf der AfD gegen „Die Antifa“ ist nicht neu. Wer alles darunterfällt, ist ungewiss, aus deren Sicht aber auf jeden Fall die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“.

AfD-Anfrage, Screenshot: LZ

In der Anfrage (Quelle Bundestag 08.04.2024, Seite 36) wird nicht etwa ein Link zum Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz gesetzt, um die Behauptung zu begründen, sondern zu einem BILD-Artikel. In diesem ist das auch nicht näher ausgeführt. Beim BayLfV ist dazu eine Textstelle zu finden. In dieser wird aber nicht der VVN-BdA als linksextremistisch, schon gar nicht als Antifa-Verein, bezeichnet. Es heißt dort: „Auch auf die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) übt die DKP durch Mitarbeit Einfluss aus.“ Das ist schon etwas Anderes.

Zur Frage der Vereinsstruktur der Antifa lohnt es sich, die Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, im Landtag von Baden-Württemberg, auf eine Anfrage der AfD im Jahre 2021 zu lesen:

„Es liegen keine Erkenntnisse zu Vereinen vor, die in das Vereinsregister eingetragen und der ‚Antifa‘ zuzuordnen sind.“

Hier lohnt es sich auch, die Analyse „Mythos Antifa“ von 2020 zu lesen, es hat sich daran nichts geändert.

Fazit: Wir werden morgen auf Bundestags-TV sehen, ob es überhaupt eine Diskussion gibt. Wenn ja, sehen wir, wer sich auf welche Weise positioniert.

Den eigentlichen Gegenentwurf zum Antrag sehen wir dann am 17.01.2026 in Leipzig-Connewitz, wenn Antifa gegen Antifa demonstriert.

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