Was bedeutet das alles für den Strom-Endverbraucher? Wie sozial kann eine solche energetische Umgestaltung erfolgen? Welche Möglichkeiten zur Kostenreduzierung für den Verbraucher bestehen beim Umbau? In unserer modernen Gesellschaft wird Strom jederzeit benötigt, im Haushalt, für die Kommunikation, in der Wirtschaft, in den Verwaltungen, in der Medizin, also in jedem Lebensbereich.
Die Stromkosten für den Verbraucher setzen sich zusammen aus (lt. Info von eon für 2024 https://www.eon.de/de/pk/strom/preisbildung-strom.html):
a) den Kosten der Stromerzeugung (Stromerzeugung und/oder Stromeinkauf, Service, Vertrieb und Gewinnmarge der Stromerzeuger) mit ca. 43 % in 2024,
b) den Netzentgelten (Netzentgelte sind Gebühren des Netznutzers an den Netzbetreiber, dh. Gebühren zur Stromdurchleitung und Bodengebühren); dann Messentgelte – also Entgelt für die Messung und den Messstellenbetrieb, insbesondere für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtung (zum Beispiel Stromzähler) und deren Ablesung, mit ca. 28 % und
c) Steuern, Abgaben und Umlagen, die staatlich festgelegt sind: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe oder Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) mit ca. 29 %.
Ansätze für Strompreissenkungen
Bei a) Stromeinkauf und Vertrieb – diese Kosten sind abhängig von der Eigenstromerzeugung der Versorger und den Einkaufskosten an der Strombörse. Ein Kostenmanagement ist sicher schwierig, denn hier hängen viele Arbeitsplätze und die Versorgung der Kommunen und Wirtschaft ab.
Bei b) Netzentgelte – die Stromnetze müssen durch die massiveren erforderlichen Übertragungskapazitäten und die vielen zahlreichen Stromlieferanten und -verbraucher dringend ausgebaut werden. Für eine allgemein akzeptable Energiewende sind die Kosten für den Strom-Netzausbau das große Problem. Deshalb beschäftige ich mich im Teil 2 mit den Netzentgelten.
Zu c) Stromsteuern – der Staat könnte hierbei auf Steuern verzichten, aber die Steuern werden zur Umverteilung über den Staatshaushalt benötigt.
Lt. Koalitionsvertrag sollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten werden. Dafür soll die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt und Umlagen und Netzentgelte reduzieren werden.
Hier wäre ein Reduzierungspotential möglich, wenn etwa die Umsatzsteuer von 19 % auf 5 oder 7 % als sozialer Ausgleich gesenkt würde.
d) Stromerzeugung: Die Stromerzeugung wird unterschieden in diskontinuierlich erzeugten oder nur zeitweise anfallenden Strom durch Photovoltaik (PV)-, Windkraftanlagen und Gaskraftwerke, die schnell abgeregelt werden können. Und kontinuierlich erzeugten Strom aus Kohle-, Atom-, Wasserkraftwerken und Biomasseanlagen, sog. Grundlastanlagen, die nicht so schnell heruntergeregelt werden können.
1.2. Kosten, die die Strompreise zusätzlich erhöhen
1.2.a) Stromüberschuss: Zu bestimmten Zeiten am Tage, wenn die Sonne scheint und viel Wind weht, gibt es zu viel Strom an der Börse, da die Kohlekraftwerke nicht schnell im Stundentakt heruntergeregelt werden können und somit weiter laufen. Dadurch ist zeitweise zu viel Strom im Netz und um für diesen Strom Abnehmer zu finden, kommt es zu Negativstrompreisen.
1.2.b) Negativstrompreise: Negative Strompreise bedeuten, dass Abnehmer Geld dafür bekommen, dass sie überschüssigen Strom abnehmen. Das passiert, wenn das Angebot (etwa durch die durchlaufende Grundlast und hohe Wind- oder PV-Erzeugung) größer als die Nachfrage ist und nicht genügend Speicherkapazitäten zur Verfügung stehen. Dadurch entsteht eine negative Preisbildung. Negative Strompreise führen zu erheblichen finanziellen Verlusten im Energiemarkt.
1.2.c) Strommangel: sog. Dunkelflaute – wenn kein Wind weht und die Sonne nicht scheint, wird nicht genügend E-Strom geliefert. Für diese Zeiten (insbesondere im Winter) müssen noch konventionellen Kraftwerke, wie Kohle- oder Gaskraftwerke, vorgehalten werden, um diese für kurze Zeit hochzufahren, die dann wegen der starken Nachfrage den Strom zu hohen Preisen abgeben. Die konventionellen Kraftwerke sind damit aber nicht rentierlich, sondern werden für diesen Ausnahmefall subventioniert. Diese Subventionen werden über das Netzentgelt mit abgefangen.
Es werden auch Strom-Importe aus anderen Ländern benötigt und dafür ist der Ausbau der länderübergreifenden Stromtrassen erforderlich. Für eine Übergangszeit, bis ausreichende Stromspeicherkapazitäten vorliegen und die EE ausreichend ausgebaut sind, sollen noch einige optimierte Gaskraftwerke vorgehalten werden (siehe Teil 1 Pkt. D).
Durch die neue Regierung ist unbedingt neben dem Ausbau der Stromspeicherkapazitäten wirtschaftlich abzuwägen, ob neue Gaskraftwerke aufgebaut werden müssen oder ob die Laufzeit für bestehende Kohlekraftwerke ausgereizt bzw. ggf. verlängert werden kann.
Um die Grundlast zu sichern, hilft nur der schnelle Ausbau der dringend erforderlichen Speicherkapazitäten zur Überbrückung der Zeiten der Dunkelflaute und des Strommangels, denn auch der Ausbau der Gaskraftwerke nimmt mindestens die Zeit von 3 bis 5 Jahren in Anspruch, das heißt also bis 2030. Bis 2030 ist aber nach Berichten aus Wirtschaftskreisen (siehe Der Spiegel Wissenschaft vom 17.11.2024) der Ausbau der Speicherkapazitäten durch die Privatwirtschaft geplant. Es wird unter anderem an Beton-Superkondensatoren geforscht (Der Spiegel vom 30.3.2025)
1.2.d) Zusätzliche Redispatch-Maßnahmen sind kurzfristige Maßnahmen, bei denen schnell Wind- und PV-Anlagen abgeregelt werden müssen. Die EE werden dann schnell abgeschaltet, aber die Vergütung für den nicht erzeugten erneuerbaren Strom muss wegen entgangenem Gewinn weiter gezahlt werden. Es entstehen Milliardenverluste, da konventionelle Kraftwerke weiterhin vorgehalten werden und Strom zu hohen Kosten produzieren. Damit diese Abschalt-Maßnahmen gegen null abgesenkt werden können, sind in den nächsten Jahren bis 2030 unbedingt die Stromspeicherkapazitäten auszubauen.
1.3. Es besteht nun die Frage, wo und wie könnten die Stromkosten am ehesten gesenkt werden?
Eigentlich müssten die Kosten der Stromerzeugung getrennt werden für/in Stromherstellung aus Erneuerbare Energien (Sonne, Wind, Biomasse, Wasser), Strom aus Fossilenergien (Kohle, Gas) und Strom aus Atomkraftwerken, da die Stromerzeugungskosten für EE durch den Ausbau weiter sinken und die Verbraucher durch diese Trennung von den sinkenden Preisen profitieren würden. Gegenüber den Stromkosten aus Fossilenergie sinken die Kosten für Erneuerbare Energien (EE) wie aus Windkraftanlagen inzwischen schon zum großen Teil unter 6 Cent/Kilowattstunde (kWh).
Damit breite Bevölkerungsschichten vom kostengünstigen EE profitieren, wäre der Zähler-Ausbau mit Smart Meter von großem Vorteil.
Die Preisregulierung für Strom ist derzeitig so, dass der gesamte Strom in einem sog. Stromsee zusammengefasst wird und der teuerste Stromanbieter den Strompreis bestimmt, das sog. Merit-Order-Modell. Es dient somit zu nichts anderem als der Bildung einer marktlichen Angebotskurve.
An den Börsen richtet sich der Strompreis nach dem teuersten Anbieter von Strom, dessen Stromproduktion des Folgetages (also im Voraus geplant) berücksichtigt wird. Dieser Prozess läuft an der Börse ganz automatisch und minutenaktuell. Damit soll dafür gesorgt werden, dass immer genügend Strom zum möglichst günstigen Preis vorhanden ist.
Und egal wie und wo der Strom erzeugt wird, dieser Strom wird an der Energiebörse (EEX) gehandelt.
Wegen des erforderlichen Ausbaus der Stromnetze unter anderem zur Anbindung der vielen neuen Stromeinspeiser und -verbraucher, zur Stromweiterleitung, zum Umbau der Industrie von Gas auf Strom, zur Versorgung der E-Mobilität oder von Wärmepumpen erhöhen sich aber die Netzentgelte zunehmend.
Deshalb beschäftige ich mich im nächsten Teil mit dem Thema der Netzentgelte. Ich will aufzeigen, welche Möglichkeiten zur Reduzierung der Netzentgelte bestehen. Lt. Koalitionsvertrag sollen die Netzentgelte gedeckelt werden.
Den nächsten Teil lesen Sie morgen an dieser Stelle.
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