Der Aufbau des Stromverteilnetzes: In Deutschland gibt es vier große Strom-Konzerne: RWE, E.ON, Vattenfall Europe und EnBW. Diese wiederum übereigneten ihre Übertragungsnetze an TenneT, 50Hertz, Amprion und TransnetBW – die aktuellen Übertragungsnetzbetreiber, die das überörtliche länderübergreifende Hochspannungsnetz bearbeiten. Dazu kommen noch über 800 Verteilnetzbetreiber, die für den Ausbau der gebietlichen örtlichen Stromnetze und die Höhe der Netzentgelte zuständig sind.
Die örtlichen Stromversorger, bspw. Stadtwerke, produzieren selber Strom und kaufen den Strom, den sie nicht selber erzeugen können, an der Strombörse wie der EEX. Zur Stromdurchleitung müssen sie Gebühren an die Verteilnetzbetreiber zahlen, die auf die Stromkosten aufgeschlagen werden.
2.a) Netzausbau zur Stromfortleitung
Der Netzausbau ist in Deutschland wegen der Dezentralisierung vom bisherigen zentral orientierten Stromnetz auf ein dezentrales Stromnetz mit vielen neuen kleinteiligen Strom-Einspeisern und Strom-Lieferern erforderlich. Zudem entsteht durch den Umbau in der Industrie und dem Zubau von Fahrzeug-Ladestationen, Wärmepumpen, Klimageräten und weiteren Stromverbrauchern ein erhöhter Strombedarf der Bevölkerung, sodass die bestehenden Leitungen erweitert werden müssen.
Ausbau des Stromnetzes in Deutschland: Hinzu kommt noch der erforderliche Strom-Transport über größere Entfernungen etwa in Deutschland vom Norden in den Süden, von der Küste, wo Strom erzeugt wird, in die Gebiete Deutschlands, wo viel Strom benötigt wird, und von Osten nach Westen. In den Bundesländern mit vielen Windkraft- und PV-Anlagen (im Norden und Osten) müssen diese Anlagen als Stromerzeuger an das Netz angeschlossen werden, was zu hohen Netzausbaukosten in bestimmten Gebieten führte. Seit 1.1.2025 wurden durch die Bundesnetzagentur als 1. Schritt die Netzentgelte in den unterschiedlichen Preiszonen der Bundesländer angepasst (+/- 1 %).
Hier ist eine weitere Novellierung der Netzentgelte für die Bundesländer erforderlich.
EU-weiter Stromaustausch: Außerdem werden ausreichende Leitungen für den Stromaustausch innerhalb der Länder Europas benötigt, wenn irgendwo zu viel oder zu wenig Strom vorhanden ist. Diese Fernleitungen wurden wegen vieler Vorbehalte der örtlichen Bevölkerung als Erdleitungen konzipiert. Die Verlegung im Boden ist aber die teuerste Ausbauvariante.
Dieser Ausbau der Netze muss von den Netz-Betreibern finanziert werden. Über die Netzentgelte holen sich die Netz-Betreiber diese Kosten von den Stromabnehmern (Wirtschaft, Handwerk, Gebäudeeigentümer und Mieter und Verwaltungen) wieder mit Gewinnmargen zurück.
Dazu steht im Koalitionsvertrag auf Seite 30: „Die neu zu planenden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sollen, wo möglich, als Freileitungen umgesetzt werden. Dabei werden wir besonders belastete Regionen berücksichtigen“. Das bedeutet, dort wo es geht, wo es die Ansicht und Lage es zulässt, sind die kostengünstigeren Freileitungen zu verlegen, um zusätzliche Milliardeninvestitionen zu senken und damit letztens die Netzentgeltkosten für alle zu reduzieren, denn Freileitungen sind um das 6-fache preiswerter zu realisieren als Erdleitungen.
2.b) Strom-Zähler-Austausch – intelligente/digitale Stromzähler = moderne Messeinrichtung (mME)
Diese ermitteln nicht nur den Stromverbrauch, sie können die erhobenen Daten auch direkt versenden – zum Beispiel an den Stromversorger oder den Netz-Betreiber. Erkennbar sind diese an einer digitalen Anzeige, auf der der Zählerstand abgelesen werden kann. Stück für Stück werden die analogen schwarzen Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) durch diese digitalen Zähler bis 2032 ersetzt.
Der Einbau von Rollout Smart Meter ist bis 2027 gesetzlich vorgeschrieben, wird wohl hierzulande nicht geschafft. Ob beim Nutzer ein intelligentes Messsystem eingebaut wird oder „nur“ eine moderne Messeinrichtung, entscheidet zunächst einmal der Messstellenbetreiber. Das ist in den meisten Fällen der örtliche Stromnetzbetreiber. Dieser entscheidet auch, wann die neuen Zähler installiert werden.
Intelligendes Messsystem (abgekürzt: iMSys) oder umgangssprachlich Smart Meter genannt, besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Damit kann der Zählerstand automatisch übermittelt werden (Fernauslesung). Außerdem wird es dem Nutzer möglich sein, Preis- oder Steuersignale über das intelligente Messsystem zu empfangen.
Mit dieser viertelstündlichen Aktualisierung des tariflichen Strompreises durch den Smart Meter kann der Stromnutzer (Eigentümer, Mieter oder Firma) seinen Strombezug steuern, d.h. wenn der Strom preiswert ist, können die stromverbrauchenden Geräte im Haushalt oder der Firma eingeschaltet werden wie Waschmaschine, Trockner, Ladegeräte, Computer usw., und wenn der Strom zu bestimmten Zeiten teuer ist, dann kann geregelt werden, das alle „Stromfresser“ abgeschaltet werden.
Eine gesetzliche Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau von Smart Meter gibt es bei Haushalten mit hohem Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr, einer eigenen Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaik-Anlage) oder wenn sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen oder Ladestation für ein E-Auto – Wallboxen) installiert werden.
Nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes dürfen Netzbetreiber den Strombezug dieser Verbraucher (nicht des gesamten Haushalts) „dimmen“, wenn eine Überlastung des Netzes droht. Diese Reduzierung der Leistung darf nur im Notfall erfolgen und wird daher nur sehr selten zum Einsatz kommen. Nutzer solcher Anlagen profitieren im Gegenzug von Vergünstigungen bei Netzentgelten.
Ein Messstellenbetreiber ist ein Unternehmen, das die Stromzähler einbaut, betreibt und wartet. Laut Gesetz gibt es in jeder Region einen sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der ist in der Regel Ihr örtlicher Netz-Betreiber und nicht identisch mit dem Stromversorger. Wer der Messstellenbetreiber ist, können Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen.
Beim Zählerwechsel zum Smart Meter (SM) muss der Messstellenbetreiber Sie mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen. Daneben gibt es wettbewerbliche Betreiber, die die gleichen Leistungen für digitale Zähler anbieten (Energieserviceanbieter).
Die Kosten zum Einbau und Betrieb des SM sind über die Verbraucherzentrale einsehbar.
Ein direkter finanzieller Nutzen durch die SM wäre nur durch die Kombination mit einem dynamischen Stromtarif möglich. Bei diesen Tarifen ändert sich der Preis für die Kilowattstunde im Tagesverlauf – abhängig von den Preisen an der Strombörse. Damit sollen Anreize geschaffen werden, damit auch private Haushalte ihren Verbrauch in Zeiten verlegen, in denen zum Beispiel viel erneuerbarer, günstiger Strom vorhanden ist.
Ablesbar ist ihr persönliches Energiedatenmanagement über einen kleinen Mini-Computer wie etwa Raspberry Pi (ein Mini-Computer der mit Linux läuft). Darauf läuft Node-Red (eine grafische Programmierumgebung). Der Mini-Computer holt sich die Daten vom Smart-Meter und dem Wechselrichter und visualisiert diese bzw. steuert dann die Geräte (Steckdosen etc.)
Energieserviceanbieter (ESA) sind externe, unabhängige Dienstleister. ESA werden vom Strom-Endkunden beauftragt und bezahlt, um die Messprodukte (Messwerte bzw. Kundenwerte) durch den Messstellenbetreiber zu erhalten und auszuwerten, um damit den Kunden zu Einspar- oder Verhaltensempfehlungen zu beraten.
2.c) Dynamische Stromtarife
Normale Stromtarife haben zwei Bestandteile – einen fest vereinbarten Grundpreis (Preis für den Zähler) gemessen in Euro pro Jahr und einen festen Arbeitspreis, berechnet in Ct/kWh. Im Vergleich zu den klassischen Stromtarifen ist der Preis für dynamische Stromtarife für eine Kilowattstunde Strom (kWh) variabel, sie haben keinen festen Arbeitspreis. Bei diesen Tarifen ändert sich der Preis für die kWh im Tagesverlauf – abhängig von den Preisen an der Strombörse.
Damit sollen Anreize geschaffen werden, damit auch private Haushalte ihren Verbrauch in Zeiten verlegen, in denen zum Beispiel viel erneuerbarer, günstiger Strom vorhanden ist. Die günstigeren Preise der erneuerbaren Energien aus Solar- und Windkraftanlagen werden so schneller an die Verbraucher weiter gegeben.
Dynamische Stromtarife sind vor allem für Haushalte interessant, die PV-Anlage, Energiemanagementsystem sowie Batteriespeicher oder Wärmepumpe betreiben. Zur Nutzung der dynamischen Tarife ist ein intelligentes Messsystem – ein Smart Meter – erforderlich. Ab 2025 kann jeder Haushalt den Einbau eines solchen Messsystems verlangen. Es muss innerhalb von 4 Monaten vom zuständigen Messstellenbetreiber installiert werden. Die Preise für Leipzig müssen bei der Netz Leipzig GmbH abgefragt werden.
Eine Zählermontage/-demontage ohne Leistungsmessung kostet lt. Anzeige von Netz Leipzig GmbH im Leipziger Amtsblatt vom 26.04.2025 einmalig brutto 68,12 €. Die Bereitstellung von Lastgangdaten auf Verlangen (individuelle Bereitstellung stündlicher Messdaten im Stundentakt) kostet im Monat brutto 123,44 €.
Zu den vorhergehenden Beiträgen:
Start einer Untersuchung: Angemessene Strompreise in Deutschland – gelingt das bei uns?
Strompreise in Deutschland – Teil 1: Die Einflussmöglichkeiten auf die Stromkosten
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