Es ging um einen 3,1-Millionen-Euro-Etat – den Beschaffungsetat der Leipziger Stadtbibliothek. Eine Summe, die in der Vergangenheit größtenteils in der Stadt Leipzig blieb, weil die Stadtbibliothek ihre Buchkontingente bei den Buchhandlungen vor Ort bestellte. Doch seit die Stadt Leipzig meinte, auch diesen Etat zwingend europaweit ausschreiben zu müssen, ist nicht nur die Verunsicherung bei den Leipziger Buchhändlern groß. Sie ahnten, dass sie am Ende nur noch mit Brosamen abgespeist werden. Und genau so ist es gekommen.

Bis zum Jahr 2023 gab es eine Regelung, dass ein Großteil des Etats „händisch“ auch an kleinere Buchhandlungen Leipzigs vergeben wurde.

„Diese kleinen Händler sind meist sehr schnell bei der Belieferung, freuen sich auch über kleine Aufträge, zahlen hier in der Stadt Steuern und sind auch Kulturträger, durch Lesungen oder Lesefördermaßnahmen, die sie hier mit eigenen Mitteln fördern und gestalten“, schildert Buchhändler Peter Hinke aus der Connewitzer Verlagsbuchhandlung die langjährige, für beide Seiten fruchtbare Zusammenarbeit.

„Diese Liefertätigkeit sorgt durch ein höheres Bestellvolumen auch für eine konditionelle und manchmal lebenswichtige Verbesserung der Jahreskonditionen der kleinen Leipziger Händler bei den Zwischenhändlern. Es geht insgesamt um eine seit Jahrzehnten bestehende Praxis, die beiden Seiten nutzt oder nutzte.

Das der Leipziger Kulturbürgermeisterin Skadi Jennicke unterstehende Kulturamt als quasi Schirmherrin der städtischen Bibliotheken brachte unter der Maßgabe des bestehenden Europarechts eine Ausschreibung auf den Weg, die letztlich aus 10 sogenannten (zumeist großen) Losen bestand. Man konnte sich als europäische Buchhandlung darauf bewerben, musste aber Referenzen beibringen, dass man diese Aufträge tatsächlich realisieren kann. Schon diese Hürde war für kleine Buchhandlungen zum Teil nicht oder schwer zu nehmen.“

Es hätte noch schlimmer kommen können

Die zehn Lose waren nach einem vehementen Einspruch des Jugendparlaments sogar schon etwas verkleinert worden. Aber sie waren für die meist kleinen Leipziger Buchhandlungen am Ende doch noch zu groß. Das europäische Vergaberecht ist überhaupt nicht auf Kleinbetriebe zugeschnitten und auch nicht dafür gedacht. Und selbst wenn sie sich bewarben, hieß das nicht, dass sie das gewünschte Los auch zugeteilt bekamen.

Die Zahlen der Ausschreibung liegen mittlerweile vor und sollen am 30. Juni veröffentlicht werden. Peter Hinke hat nachgerechnet, was das Ganze den Leipziger Buchhandlungen gebracht hat: „Die Ausschreibung endete nun in einer Art Lotterie, mit dem Ergebnis, dass ab 2024 80 Prozent des Auftragsvolumens an Großbuchhandlungen in anderen Bundesländern geht: nach Hessen, nach Baden-Württemberg, nach Nordrhein-Westfalen, nach Berlin.“

Fast schon erwartbar oder am Ende auch schon so beabsichtigt: „Drei Großbuchhändler haben 6 der 10 Lose erhalten. Glück muss man haben! In Leipzig bleibt ein Los bei der Lindenbuchhandlung und ein kleiner Musikalienetat bei Musik-Oelsner. Die Firma LSL hat zwar in Leipzig ihren Sitz, gehört aber einer Verlagsgruppe in Weil und versteuert sicher in Nordrhein-Westfalen“, stellt Peter Hinke fest.

„Es ist also ein großes Thema, in dem es aber nicht nur um Geld geht, sondern auch um Ökonomie (Steuern, Arbeitsplätze), Ökologie (die Darmstädter Buchhandlung Hugendubel transportiert die bestellten Bücher über 417 Kilometer nach Leipzig, während Leipziger Buchhandlungen einen Weg von 100 Metern bis maximal 5 Kilometern haben).“

Wie man heimische Buchhandlungen vor den Kopf stößt

Und dann formuliert er das, was der Leipziger Verwaltung in diesem seit einem Jahr diskutierten Prozess sichtlich nicht als Problem erschien. Man hält sich lieber an gesichtslose Gesetzesvorgaben, statt die Menschen wahrzunehmen, die am Ende davon betroffen sind.

„Und es geht um die Achtung einer (unserer) jahrzehntelangen guten Arbeit, die wir bis heute mit viel Freude erledigen. Die Stadt Hannover hat im Übrigen zumindest zwischenzeitlich eine ähnliche Problematik gelöst, einfach durch die Tatsache, dass sie die Aufträge jeweils unter eine gewisse Grenze bringt, also deckelt, und somit alle Buchhandlungen der Region bedenken kann“, bemerkt Hinke.

„Man musste nur wollen. Leipzig, obwohl vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels beraten, wollte nicht. Wir haben ein Jahr lang auf die Probleme hingewiesen, aber außer ‚leider‘- und ‚bedauerlicherweise‘-Floskeln von entscheidender Seite nichts zurückbekommen.“

Für ihn steht Leipzigs Kulturbürgermeisterin Skadi Jennicke in der Verantwortung.

„Selbst wenn sie vielleicht nicht Ideengeberin für diese Ausschreibung war, so hätte sie doch aufstehen und energischst protestieren und auf die Konsequenzen hinweisen müssen. Vielleicht war es zunächst eine Verkennung der Problematik, dann wohl aber auch die Sorge um die eigene politische Reputation innerhalb des Rathauses, die ein unbequemer Protest mit sich gebracht hätte“, vermutet Peter Hinke.

„So wurde die Sache ausgesessen. Ich persönlich würde ihr wünschen, dass jedesmal, wenn sie von der Buchstadt Leipzig spricht, sie daran erinnert wird, wie sie nun selbst ein Stück dazu beigetragen hat, dass diese Buchstadt, die jetzt schon zu größten Teilen nicht mehr existiert, weiter unnötig beschädigt wird. Dank gilt allen, die sich engagiert haben, aber wir müssen auch konstatieren, dass selbst engagierte Stadtparlamentarier/-innen und prominente Kolleg/-innen der Buchbranche, bis hin zum Geschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, nicht gehört wurden. Auch das ist Politik in dieser Zeit.“

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Es gibt 11 Kommentare

@Christian
Die Stärkung der lokalen Wirtschaft ist aber nur schwer mit dem Vergaberecht zu vereinbaren (und ist auch nicht Ziel des Vergaberechts). Kleinere Lose sind auch vergaberechtlich nicht ohne weiteres möglich. Auch im Bau nicht. Wenn man die Elektroinstallation eines neuen Gebäudes ausschreibt, kann man diese Leistung auch nicht einfach trennen und daraus 2 kleinere Lose bilden.
Keine Ahnung wie Hannover es macht, aber umgehen kann man das natürlich immer. Wo kein Kläger, da kein Richter. Für die Nebenleistungen könnte man sich auch zusammenschließen.

@Sebastian
Nein, aus Sicht der Haushaltsmittel ist es egal. Der Kauf eines Buches kostet in Leipzig genauso viel wie in Frankfurt/Main.

Man könnte es ja auch anders sehen: Wenn es “lokal” nicht teurer ist als “weiter entfernt” zu kaufen, dann spricht doch aus Sicht des sorgfältigen Umgangs mit den Haushaltsmitteln nichts dagegen vor Ort zu kaufen. Nichts, außer EU-Recht, wahrscheinlich…

@TLpz
Die Argumentation der letzten Meile hinkt etwas und verfängt nicht so. Stimmt.

Aber es geht darum, lokale Wirtschaft zu stärken und zu erhalten.
Wenn also für die Vergabe nur die Nebenleistungen (z.B. RFID) entscheidend sind, dann werden im Großteil der Fälle sehr große Firmen durch Skalierung besser anbieten können. D.h., Großbuchhandlungen, meist in anderen Bundesländern. Das ist natürlich “schade.”
Die Frage ist, ob die Stadtverwaltung dies durch kleinere Lose beeinflussen könnte.
An Recht und Gesetz soll man sich nur halten, jedoch schlauer agieren.
Hannover kann es doch angeblich auch!?
Die Buchläden hier gehen leer aus, und verlieren einen nicht unbeträchtlichen Umsatz.
Die Folge: kennt jeder.

Das ist in der Wirtschaft mit Bauleistungen etc. genau so. Man schaut, ob man Lose nicht verkleinern kann, damit man nicht europaweit ausschreiben muss und dann eine Popelfirma aus Hinterlandien bezuschlagen muss, mit der es dann mit großer Wahrscheinlichkeit Probleme gibt.
Hier schikaniert und blockiert das Europarecht schon sehr. Vor allem die heimische Wirtschaft.

@Ralf Julke
Vielen Dank für die weiteren Ausführungen von Peter Hinke, der damit selbst sein Zitat zur Ökologie widerlegt. Grundsätzlich kommt so ziemlich jedes Buch vom Großhändler. Auch die 20-25%, die die Leipziger Buchhändler “vorrätig” haben. Ob ich die letzte Meile jetzt mit dem Handwagen, Lastenrad oder dem E-Transporter von Amazon fahre, ist letztendlich auch egal. Im Buchmarkt gibt es leider auch keine andere lokale Komponente, die man in einem Vergabeverfahren anbringen könnte (wie z. Bsp. Entfernung zur Werkstatt bei Fahrzeugen o.ä.). Aufgrund der Buchpreisbindung gäbe es aus wettbewerblicher Sicht nicht einmal die Notwendigkeit, die Leistung der Bücherbestellung auszuschreiben. Wird aber von der EU verlangt. Letztendlich kann ein öffentlicher Träger nur über die Nebenleistungen ein klein wenig Wettbewerb generieren. Gäbe es die Nebenleistungen nicht, würde jedes Angebot preislich gleich sein. Auch da könnten dann die Leipziger Buchhändler in die Röhre schauen, denn dann wird i.d.R. gelost.

Etwas makaber finde ich es schon, dass man (die Leipziger Buchhändler) der Stadt dann vorhält, sie würde sich an (gesichtslose) Gesetzesvorgaben halten. Wie bitte? Die Stadt solle also (nur zum Wohle der Leipziger Buchhändler) mal geltende Gesetze ignorieren? Bestimmt nur in diesem Fall, oder? In allen anderen Fällen soll sich die Stadt bestimmt IMMER an Recht und Ordnung halten…

Wunderbar, lieber Autor, daß Sie diese Hintergrundinformationen eingeholt haben!

In Antwort auf die hier vorgebrachten Leserfragen schreibt Peter Hinke:

“Wie kommen bestellte Bücher bei Bibliotheksbestellungen zu den Leipziger Buchhandlungen und warum sollte meiner Meinung nach eine lokale Belieferung der Bibliotheken aus ökologischer und auch aus praktischer, zeitökonomischer Sicht die bessere Variante sein? Ich nehme jetzt für die Antwort unser eigenes Lieferungsprocedere als Grundlage. Wenn wir als kleinere Buchhandlung beispielsweise am frühen Nachmittag eines Werktages eine Bestellung bekommen, prüfen wir zunächst, ob die gewünschten Titel bei uns im Sortiment vorhanden sind. Das sind häufig 20-25 Prozent der bestellten Bücher, es kommt darauf an, wie speziell die bestellten Titel sind. Wir bestellen Fehlendes dann bei sogenannten Barsortimenten (Buchgrossisten). Unsere Ware kommt über Nacht, in Mehrwegwannen, zumeist aus Erfurt. Am nächsten Vormittag wird die in der Buchhandlung eingetroffene Ware lieferfertig gemacht und wieder in Mehrwegwannen per Lastenrad oder Handwagen zur Bibliothek gebracht. – Großbuchhändler haben oft ein Zentrallager für die gängigsten Titel, greifen aber wie alle anderen Buchhandlungen auch auf die Bestände der Buchgrossisten zu. Auch hier wird, zum Beispiel bei der Bestellung bei einer großen Darmstädter Buchhandlung, die Ware zunächst in deren Zentrallager in Bad Hersfeld abgefragt oder beim Barsortiment Libri geordert, dann fakturiert und gepackt und mittels Post- oder sonstigem Versanddienst nach Leipzig geschickt. – Der Vorteil der lokalen Buchhandlung liegt in erster Linie auf den sogenannten “letzten Kilometern”. Wir sind bei diesem Schritt für die Auslieferung beim Kunden näher dran, haben keine weiteren Zwischenstopps und müssen auch keine langen Strecken mehr zurücklegen. Auch bei eventuellen Rückläufern der Bibliothek ist diese Nähe von Vorteil. – Im Übrigen ist es ein Trugschluss, dass Großbuchhändler alle wichtigen Titel in ihren Lagern haben. Gerade Titel kleinerer Verlage müssen oft direkt geordert werden, da sie bei den Barsortimenten nicht gelistet sind. Auch gibt es bei den Grossisten immer wieder Titel, die “kurzfristig” nicht lieferbar sind. Und es gibt BOD-Titel, also Bücher, die erst nach Bestellung produziert werden, hier gibt es auch eine etwas längere Lieferfrist. BOD-Titel machen bislang nur einen kleinen Teil der für uns wichtigen Bücher aus, es gibt aber einen Trend, dass auch wichtige Verlage ihre Backlist auf diesem Wege produzieren, um Lager- und Papierkosten zu sparen.”

Die meisten haben eigentlich kein Großlager mehr, sondern lassen Just In Time die bestellten Bücher drucken. Einiges sogar über eine der wenigen Druckereien von Amazon in Leipzig.

Komisch: Was die Leipziger Buchhändler für die Schulbücher hinbekommen, soll für die Bücher der Bibliotheken nicht mehr funktionieren. Bei dem Umfang muss eben europaweit ausgeschrieben werden. Keine Ahnung wie Hannover das macht, aber auch in Leipzig ging es jahrelang anders. Wahrscheinlich nicht regelkonform. Letztendlich hat uns die EU dieses Problem aufgehalst, damit Deutschland die Buchpreisbindung behalten kann. Und die Aussagen von Hr. Hinke sind ja teilweise kompletter Blödsinn: Ein bei Hugendubel bestelltes Buch muss genausoweit zu den Leipziger Bibliotheken transportiert werden wie eines, welches bei einem Leipziger Buchhändler bestellt wurde. Nämlich vom Großlager bis zur Bibliothek…

So ganz überraschen wird europäisches Vergaberecht angewendet. Damit hätte wirklich keiner rechnen können. Waren auch nur bald 10 Jahre Zeit um sich darauf einzurichten. So lange ist Frau Jennicke noch garnicht im Amt.
Um den ökologischen Vorteil einer Versorgung von lokalen Buchhändlern zu verstehen, würde ich Herrn Hinke gerne fragen, wie seiner Erfahrung nach die Bücher zu den Leipziger Buchhändlern kommen.

Sehr verdienstvoll, lieber Autor, daß Sie diese traurige Angelegenheit neu thematisieren!

Da die Buchpreisbindung auch für Bibliotheken gilt, sind ja meiner Erinnerung nach solche Aspekte wie erwartbare Zuverlässigkeit generell und Laminierung zzgl. RFID-Markierung der Bücher die Hauptpunkte im Vergabeverfahren. Laminierung + RFID wollen sich die Bibliotheken anscheinend vom Halse halten, und ob es heute noch individuelle Kataloge in den Bibliotheken gibt, für die man bei Eingang eine eigene Verschlagwortung machen müßte und die Bücher alle einzeln in die Hand nimmt, weiß ich nicht.

Peter Hinkes Ausführungen sind mir alle sehr plausibel. Aus Sicht das Kulturamts, das seine eigenen Spielräume anscheinend nicht erkennt, nur “leider” und “bedauerlicherweise” zu vernehmen, müßte nicht so sein. Warum aber doch, ist die eigentliche Frage.

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