Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Verletzung nach Uhr-Reparaturversuch durch Polizeibeamten ist kein Dienstunfall
Er meinte es nur gut, als er vor fast sechs Jahren eine defekte Uhr in seinem Büro mit einem Klappmesser reparieren wollte. Doch der saarländische Polizist erlitt dabei eine Fingerverletzung, die er als Dienstunfall anerkennen lassen wollte – und erlitt Schiffbruch. Nun urteilte in dritter Instanz auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig: Der Kläger hat […]


















































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