Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist rechtskräftig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Außerdem: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat eine saubere und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht deklariert und damit fehlende Maßnahmen gegen den Klimawandel als völkerrechtswidriges Handeln eingestuft. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 23. Juli 2025, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall rechtskräftig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nichtzulassungsbeschwerden aus der AfD zurückgewiesen. Damit sind die Einstufung der AfD und der inzwischen aufgelösten „Jungen Alternative“ als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtskräftig. Auch der offiziell nicht mehr existente „Flügel“ darf weiterhin als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden.

Anfang Mai hatte der Bundesverfassungsschutz die AfD sogar vom Verdachtsfall zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Ob diese Hochstufung rechtskräftig ist, wird in einem separaten Gerichtsverfahren geklärt. Die Sorge in der AfD ist derweil groß. Sie fürchtet um ihre Wähler*innen, ihre Parteimitglieder und nicht zuletzt um ein mögliches Verbotsverfahren. Darüber berichtete die Tagesschau.

Internationaler Strafgerichtshof: Umweltschutz ist Menschenrecht

Der Internationale Strafgerichtshof hat in einem Gutachten eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ als Menschenrecht bezeichnet. Damit nimmt der Gerichtshof in Den Haag alle Länder in die Verantwortung gezielter gegen den Klimawandel vorzugehen. Dabei bekräftigte er die Verbindlichkeit des 1,5-Grad-Ziels aus dem Pariser Klimaabkommen.

Aus dieser Einschätzung ergibt sich letztlich auch eine völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten. Sollten Regierungen keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, wäre das völkerrechtswidriges Handeln, erklärte IGH-Präsident Yuji Iwasawa. Geschädigte Länder könnten außerdem Anspruch auf Reparationen haben. Darüber berichtete die Tagesschau.

„El Hotzo“ freigesprochen und Erdüberlastungstag

Worüber die LZ heute berichtet hat: Über den Rassismus eines bloggenden Chemie-Professors,

„Kuno’s Senke“ am Rewe-Markt,

Mythen um den Mindestlohn,

immer weniger Geburten in Sachsen

und eine Revolution der Steuererklärung.

Was außerdem wichtig war:  Im Prozess wegen eines Trump-Tweets ist der Satiriker Sebastian Hotz, als „El Hotzo“ bekannt, freigesprochen worden. Er hatte in einem Posting das Attentat auf Donald Trump zustimmend kommentiert.

Was morgen passieren wird: Die Menschen haben die natürlichen Ressourcen der Erde, die für das Jahr 2025 theoretisch zur Verfügung stehen, bereits am morgigen Donnerstag aufgebraucht. Diesen sogenannten Erdüberlastungstag berechnet die Organisation Global Footprint Network jedes Jahr.

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