Am späten Mittwochnachmittag fiel die Entscheidung nach 59 Verhandlungstagen: Das Landgericht schickte den 32-jährigen Edris Z. wegen heimtückischen Mordes an seiner Ex-Partnerin Myriam Z. sowie vorsätzlicher Körperverletzung lebenslang hinter Gitter. Über das ausufernde Verfahren und den aggressiven Auftritt der Verteidigung im Prozess äußerte sich der Vorsitzende Richter äußerst kritisch – und begründete, warum für die Strafkammer keine besondere Schwere der Schuld vorlag. Zwischendurch sorgte der Angeklagte selbst noch dafür, dass die Urteilsbegründung kurz unterbrochen werden musste.

Richter wendet sich direkt an Angeklagten

„Wir haben ein mehr als umfangreiches Verfahren hinter uns, dessen Durchführung auch für die Kammer alles andere als einfach war“, leitete der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf um kurz nach 17 Uhr seine mündliche Urteilsbegründung im voll besetzten Saal ein. Auch für ihn persönlich sei es alles andere als zufriedenstellend gewesen, weil es trotz vieler Versuche nicht gelungen sei, die Rechte aller Verfahrensbeteiligten sicherzustellen.An den Angeklagten gewandt, stellte der erfahrene Richter gar die Frage: „Wie konnten Sie auf den Gedanken kommen, dass Sie mit dieser Art der Verteidigung eine Chance haben?“

Angriff mit zehn Hammerschlägen

Aus Sicht der Kammer war eindeutig erwiesen, dass Edris Z. seine frühere Kollegin und Partnerin Myriam Z. (37) am 8. April 2020 im Leipziger Auwald hinterrücks mit etwa zehn Hammerschlägen angriff und sie derart verletzte, dass sie kurz darauf im Krankenhaus verstarb. Die Sozialarbeiterin war völlig arglos, so das Gericht, als sie in der Frühlingssonne mit ihrem neugeborenen Kind im Tragetuch auf dem Waldweg nahe der B2 entlang wanderte.

Das damals erst wenige Wochen alte Mädchen, das nicht von Edris Z. stammte, blieb unversehrt – und wächst nun ohne seine Mutter auf.

Beziehungs-Aus und Terror

Edris Z. und die einige Jahre ältere Myriam Z. lernten sich ursprünglich in der gemeinsamen Arbeit mit Geflüchteten kennen und schätzen, wurden Ende 2015 ein Paar. Doch mit dem Auseinanderbrechen der nur anfangs harmonischen Beziehung begann, so die Überzeugung der Kammer, für Myriam Z. ein regelrechter Terror durch den Ex-Partner: Nachstellungen, Hundekot in ihrem Briefkasten, Klopfen an das Fenster ihrer Erdgeschosswohnung in der Südvorstadt, Sturmklingeln, ständige Anrufe.

Das Geschehen kulminierte zunächst am 20. August 2018, als Myriam bei einem Spaziergang am Fockeberg von Edris Z. angegangen, bespuckt und beleidigt wurde. Als ihr damaliger Begleiter eingreifen wollte, ging Edris Z. auf den heute 26-jährigen Abbas A. los und biss ihm einen Teil seines Ohres ab.

Myriam Z. galt als liebevoll und warmherzig

Myriam Z. stellte nach dem erschreckenden Vorfall Strafanzeige gegen ihren Ex-Freund und erwirkte überdies ein Annäherungsverbot im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes. Für das Schwurgericht ein zentraler Aspekt des Tatmotivs: „Sie haben mit einem Hammer auf die überraschte und arglose Frau Z. eingeschlagen, weil sie es gewagt hat, gegen Sie vorzugehen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen“, so der Vorsitzende Richtung Anklagebank.

Die Sozialarbeiterin sei von ihrem Umfeld als liebevoll, empathisch und warmherzig beschrieben worden, habe ungeachtet aller Probleme lange Zeit fest an die gute Seite bei Edris Z. geglaubt.

„Ein rational denkender Täter“

Die Verteidigung hatte wiederholt einseitige Ermittlungen gegen Edris Z. beklagt, die Getötete habe unglaubhafte Angaben gemacht und sei aus Sicht von Edris Z. für dessen Probleme verantwortlich gewesen. In seinem langen Plädoyer hatte Wahlverteidiger Georg K. Rebentrost in Bezug auf die Körperverletzung am Fockeberg auf Freispruch plädiert, hinsichtlich der Tat im Auwald sprach er von einem „Affektsturm“ seines wegen einer depressiven Störung psychisch angeschlagenen Mandanten.

Demgegenüber erinnerte der Vorsitzende daran, dass Edris Z. nach der Gewalttat im Auwald nach Hause ging, duschte und dann seine damalige Freundin besuchte, die ihm noch die Haare schnitt. „Wir haben keine Spur eines Affektsturms oder verminderter Schuldfähigkeit, sondern einen rational denkenden Täter, der sich entschlossen hat, ein Menschenleben auszulöschen.“

Vorsitzender teilt gegen Verteidiger-Team aus

Wie auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage übte der Vorsitzende Richter massive Kritik an der Verteidigung, die den ursprünglich nur von Oktober bis Dezember 2020 geplanten Prozess mit einer teils aggressiven Vernehmung von Belastungszeugen, ausufernden Befragungen abseits des Sachverhalts, Spekulationen über Absprachen von Aussagen und einer regelrechten Antragsflut bis ins Jahr 2022 hinein ausgedehnt hatte.

„Sie haben sich nicht so verhalten, wie es sich für ein Organ der Rechtspflege gehört“, teilte Jagenlauf Richtung Verteidigerbank aus und sprach von „widersinnigem Vorhalten, ständigem und massivem Lügen.“

Pflichtverteidigerin Petra Costabel, die er im Gegensatz zu ihrem jungen Kollegen aus anderen Verfahren kenne, habe ihr „Wissen und ihre Fähigkeiten am Einlass abgegeben“, kritisierte der Richter.

Verhandlung kurz unterbrochen

Zudem ging er auch auf die schwierige Biografie des Angeklagten ein, der als kleines Kind mit seiner Familie aus Afghanistan nach Deutschland gekommen war, sich in der neuen Heimat Sachsen teils mit rassistischen Ressentiments konfrontiert sah und doch nach außen viel erreichen konnte: Abitur, Studium, Arbeit, fester Freundeskreis, 2015 die Einbürgerung.

Jenseits seiner freundlichen Fassade aus Bildung und Zugewandtheit habe es aber auch einen anderen Edris Z. gegeben, der Aggressionen zeigt und in die Rolle des Opfers verfällt, wenn die Dinge nicht nach seinen Vorstellungen laufen, resümierte Jagenlauf die Persönlichkeit des Angeklagten. Ein Gutachter hatte dem früheren Philosophie-Studenten seiner psychischen Probleme zum Trotz uneingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Während des langen Prozesses schwieg der Angeklagte durchweg und nahm auch den Urteilsspruch zunächst scheinbar ohne Regung auf. Zwischendurch jedoch legte er seinen Kopf nach hinten und starrte ins Leere, woraufhin Justizwachtmeister den 32-Jährigen offenbar wegen akutem Unwohlseins in einen Nebenraum führten. Die Urteilsbegründung wurde für zehn Minuten unterbrochen, dann aber in Anwesenheit von Edris Z. fortgesetzt.

Keine besondere Schwere der Schuld erkannt

In seiner rechtlichen Beurteilung des Geschehens folgte das Gericht den Argumenten von Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob und den Nebenklägern, stellte jedoch im Gegensatz zu ihnen keine besondere Schwere der Schuld fest.

Trotz der Brutalität des heimtückischen, aus niederen Beweggründen begangenen Verbrechens und der Gefährdung des neugeborenen Kindes ließe die Psyche des Täters in Kombination mit den sehr eng gefassten Vorgaben des Bundesgerichtshofs diesen Schluss nicht zu, befand das Gericht.

Mit besonderer Schwere der Schuld wäre eine Entlassung von Edris Z. nach 15 Jahren Haft auch bei guter Führung nicht möglich gewesen. Es sei die Frage, welche Jagenlauf mit den Berufsrichterinnen und Schöffinnen in der Beratung am meisten diskutiert habe.

Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags unter verminderter Schuldfähigkeit plädiert, aber kein konkretes Strafmaß benannt.

Voller Gerichtssaal

„Vielleicht werden Sie irgendwann erkennen, aus welch nichtigen Gründen Sie dafür gesorgt haben, dass ein kleines Mädchen seine Mutter nie kennenlernen kann“, schloss Richter Jagenlauf seine Ausführungen im vollen Saal ab. Viele Angehörige und Freunde der Getöteten waren gekommen, um das Urteil mitzuerleben.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Woche noch Revision eingelegt werden. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, diese Option zu prüfen.

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