Die Flammen wüteten gnadenlos und zerstörten drei Fahrzeuge: Seit Freitag muss sich ein 28-jähriger Mann aus Leipzig, der bereits als Protagonist im Boulevardfernsehen auftrat, vor dem Landgericht verantworten, weil er auf dem Gelände eines Autohauses gezündelt haben soll. Zum Prozessauftakt gab der Angeklagte ein Geständnis ab. Doch was ihn antrieb, bleibt bisher unklar.

Rund 140.000 Euro Schaden

„Mir ist bewusst, was ich getan habe.“ Kleinlaut gab Andreas R. am Freitag vor dem Landgericht die ihm vorgeworfenen Delikte zu.

Staatsanwältin Vanessa Fink hatte dem 28-Jährigen in ihrer Anklageschrift kurz zuvor drei einzelne Tatkomplexe zur Last gelegt: Am frühen Morgen des 4. Mai 2022, kurz nach zwei Uhr, habe Andreas R. einen Mercedes Sprinter auf dem frei zugänglichen Gelände eines Autohauses in der Torgauer Straße in Brand gesteckt. Das Feuer griff auch auf zwei daneben abgestellte Fahrzeuge gleichen Typs über und ließ alle drei ausbrennen – Sachschaden: rund 135.000 Euro.

Wenig später blieb es dagegen bei 2.500 Euro Schaden und einem Brandfleck, als Andreas R. bei einem benachbarten Autohändler erneut zugeschlagen haben soll, hier traf es einen VW T-Roc.

Am 8. Mai schließlich soll Andreas R. flüssigen Chlorreiniger im Vorraum einer Sparkasse in der Goldsternstraße verteilt, Tapete von der Wand gerissen und wieder mit Feuer hantiert haben – zu einer Entzündung kam es glücklicherweise nicht. Die Schadenssumme hier: 3.100 Euro.

Familie R.: seit Jahren im Privatfernsehen – Angeklagter wegen Raubüberfällen vorbestraft

Andreas R. dürfte zumindest den Fans von Boulevard- und Pseudo-Reality-Formaten im Privatfernsehen kein ganz Unbekannter sein: Schon seit Jahren steht seine Familie mitsamt seiner Mutter, insgesamt neun Kindern und drei Enkeln im Fokus einschlägiger Sendungen. Der Angeklagte selbst gilt dabei als Sorgenkind – vor allem wegen seiner Drogensucht und Delinquenz, was ihn schon einmal hinter Gitter brachte.

Wegen einer Reihe von Raubüberfällen saß der heute 28-Jährige bis zu seiner Entlassung 2019 viereinhalb Jahre Gefängnis ab, wurde danach zeitweise durch ein Kamerateam von RTL begleitet.

Doch auf die Frage des Vorsitzenden Richters Rüdiger Harr, was ihn denn bloß zum nächtlichen Zündeln trieb, gab der junge Mann keine Antwort: „Das weiß ich nicht.“ Er habe das Wüten des Feuers, das rasch außer Kontrolle geriet, so nicht gewollt und vorhergesehen, beteuerte er. Ihm sei klar, dass sein Handeln Konsequenzen haben muss.

Rückfall in die Drogensucht

Und schilderte auch sein Drogenproblem, das ihn nach der letzten Haft irgendwann wieder erfasst hatte, nachdem er längere Zeit „clean“ war, gar mit eigener Wohnung und Aushilfsjob auf einem guten Weg in die Normalität schien.

Doch dann kam der Rückschlag. Auch im Vorfeld der angeklagten Taten hatte Andreas R. offenbar gewisse Substanzen konsumiert – konkret erinnern konnte er sich nur noch an eine Flüssigkeit, die er sich wohl vor der Brandstiftung am Autohaus in den Kaffee gekippt hatte. Auch von einer Sucht nach Halluzinogenen, Crystal, Cannabis und LSD war die Rede.

Angeklagter stellte sich der Polizei

Am 9. Mai hatte sich der Verdächtige selbst der Polizei gestellt, am Folgetag schickte ihn ein Ermittlungsrichter in Untersuchungshaft.

Hatte er sein Geständnis damals noch kurzerhand widerrufen, räumte der 28-Jährige vor dem Schwurgericht nun, auch auf Anregung seines Verteidigers Curt-Matthias Engel, unumwunden alles ein – eine absolut richtige Entscheidung, wie ihm der Vorsitzende Richter zu verstehen gab. Unter anderem durch Bilder einer Überwachungskamera steht die Täterschaft des jungen Mannes wohl ohnehin nicht im Zweifel.

Unterbringung im Maßregelvollzug möglich

Bei einem Rechtsgespräch der Beteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde am Freitagvormittag noch kein Deal zur möglichen Strafhöhe vereinbart.

Jedoch käme auch in Betracht, dass Andreas R., der in Heimen und Pflegefamilien aufwuchs, wegen seiner Drogensucht und einer möglichen Persönlichkeitsstörung in den Maßregelvollzug eingewiesen wird. Entscheidend dafür wird das psychiatrische Gutachten eines Sachverständigen sein.

Die Beweisaufnahme dürfte sich durch das Geständnis ein gutes Stück verkürzen, eine Reihe geladener Zeugen wurde am Freitag bereits abbestellt. Voraussichtlich im November wird die Kammer entscheiden, wie es dann mit Andreas R. weitergeht.

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