Es dürfte seine letzte Chance sein: Ein junger Leipziger, der bereits im Boulevard-TV zu sehen war, wurde am Freitag wegen mehrfacher Brandstiftung vom Leipziger Landgericht zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die Kammer ordnete seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt an.

Andreas R. ist schuldig der vorsätzlichen Brandstiftung, der versuchten Brandstiftung sowie der Sachbeschädigung – dies entschied die 8. Strafkammer des Leipziger Landgerichts am Freitag und schickte den 28-jährigen Andreas R. für vier Jahre und vier Monate hinter Gitter. Er soll die Zeit in einer Spezialklinik verbringen und einen Entzug machen.

140.000 Euro Gesamtschaden

Das Gericht um den Vorsitzenden Rüdiger Harr sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Mai 2022, offenbar unter massivem Drogeneinfluss, nachts drei Mercedes Sprinter auf dem Gelände eines Autohauses in der Torgauer Straße angezündet hatte, die komplett ausbrannten.

Ein VW T-Roc bei einem benachbarten Händler trug Minuten später immerhin noch einen schweren Brandfleck davon, wenige Tage darauf soll Andreas R. zudem Chlorreiniger im Vorraum einer Paunsdorfer Sparkassenfiliale verschüttet und mit Feuer hantiert haben. Hier kam es jedoch zu keiner Entflammung. Der Gesamtschaden belief sich auf etwa 140.000 Euro.

Bereits zum Auftakt des Prozesses Ende Oktober hatte Andreas R., auch auf Anraten seiner Verteidigung, ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt: „Mir ist bewusst, was ich getan habe“, sagte der Angeklagte kleinlaut, sprach von psychischen Problemen und seiner langjährigen Drogensucht, die ihn nach einer „cleanen“ Zeit offenbar wieder im Griff hatte.

Privatfernsehen filmte Familienleben

Andreas R. ist Spross einer gleichnamigen Leipziger Großfamilie, deren Alltag schon mehrfach von TV-Boulevardformaten für ein Millionenpublikum ausgeschlachtet worden war. Der junge Mann selbst hatte bereits wegen einer Reihe an Raubüberfällen in Haft gesessen, war dann nach seiner Entlassung 2019 zeitweise durch ein RTL-Kamerateam begleitet worden. Seinen Wunsch, sich ein strukturiertes Leben ohne Ärger mit Polizei und Gericht aufzubauen, hatte er schon damals geäußert. Doch der Weg in eine straffreie Normalität war viel schwieriger als gedacht.

Kurz nach den Brandstiftungen hatte sich Andreas R. selbst bei der Polizei gestellt und kam in Untersuchungshaft. Während der Verhandlung bekannte er sich dazu, er sei bereit, in den Maßregelvollzug zu gehen und dort eine Drogentherapie zu absolvieren.

Geständnis wirkte strafmildernd

Mit der nötigen Klinik-Einweisung stimmten dann auch Anklage und Verteidigung überein, obgleich Andreas R.s Anwalt Curt-Matthias Engel ein Strafmaß von drei Jahren und elf Monaten für ausreichend hielt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf vier Jahre und acht Monate plädiert. Strafmildernd fiel besonders das Geständnis ins Gewicht, zumal dies den Prozess deutlich verkürzte.

Zugleich betonte die Kammer jedoch, dass bei einer Wiederholung gravierender Tatvorwürfe gegen Andreas R. neben dem Gefängnis auch die Option der Sicherungsverwahrung im Raum stehe.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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