Sachsen plant ab Montag, dem 8. November, eine sogenannte 2G-Regelung für weite Teile des Gastronomie- und Kulturbereichs. Zugang dazu hätten dann nur noch geimpfte und genesene Personen sowie Schüler/-innen und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Anlass für die kurzfristigen Änderungen sind stark steigende Corona-Fallzahlen. Am Freitag, dem 5. November, möchte das Landeskabinett in einer Sondersitzung die neuen Regeln beschließen. Zuvor sind Anhörungen in Ausschüssen des Landtags geplant.

Eigentlich sollte die nächste Corona-Schutzverordnung erst am 18. November in Kraft treten. Doch wegen der aktuellen Entwicklungen sah sich die Landesregierung gezwungen, schon vorher zu reagieren.Die 2G-Regel soll ab dem kommenden Montag in den Innenbereichen von Gastronomie, Kultur, Discotheken, Clubs, Bars und sonstigen Freizeitangeboten sowie bei Großveranstaltungen gelten. Ein negativer Schnelltest wäre dann nicht mehr ausreichend. Zudem soll es im ÖPNV eine Rückkehr zur FFP2-Pflicht geben. Aktuell sind auch medizinische Masken erlaubt.

Dringende Empfehlung an Unternehmen

In Richtung der Unternehmen richtet sich die „dringende Empfehlung“, noch häufiger als aktuell vorgeschrieben zu testen. Bei Beschäftigten mit Kundenkontakt gibt es derzeit die Pflicht, zwei Tests pro Woche durchzuführen. Mehr als eine „Empfehlung“ sei aber rechtlich fragwürdig, erklärte Dagmar Neukirch, Staatssekretärin im Sozialministerium, auf einer Pressekonferenz am Dienstag, dem 2. November. Wo immer möglich soll wieder im Homeoffice gearbeitet werden.

Die Entwicklung von 7-Tage-Inzidenz und Krankenhaus-Belegung sei „explosiv“, so Neukirch. Waren es gestern noch 776 Betten auf Normalstationen, die mit Corona-Patient/-innen belegt waren, sind es heute schon 878. Ab einer Belegung von 1.300 gelten die Krankenhäuser als überlastet. Von den 420 zur Verfügung stehenden Intensivbetten sind derzeit 205 belegt.

Vorwarnstufe bald überschritten

Bislang gilt in Sachsen das System von Vorwarn- und Überlastungsstufe. Die Vorwarnstufe wird voraussichtlich am Mittwoch überschritten sein, sodass ab Freitag neue Einschränkungen gelten. Beispielsweise dürfen sich dann nur noch zehn Personen privat treffen, wobei Geimpfte und Genesene nicht gezählt werden. Zudem dürfen Demonstrationen nur noch ortsfest und mit höchstens 1.000 Personen stattfinden.

Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die für Samstag geplanten Demonstrationen in Leipzig. An dem Tag wollen „Querdenker“ und andere Rechtsradikale über den Ring laufen. Zu erwarten wären mehrere tausend Teilnehmer/-innen. Ähnlich war die Konstellation vor einem Jahr. Am 7. November liefen mehr als 10.000 Personen über den Ring, obwohl Aufzüge verboten waren. Dabei kam es zu Angriffen auf Polizist/-innen und Journalist/-innen.

Impfteams vs. Impfzentren

Diskussionen gab es zuletzt darüber, ob die Impfzentren wieder in Betrieb gehen sollen. Das forderte unter anderem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. In Sachsen ist das nicht geplant. Neukirch verwies darauf, dass die mobilen Impfteams noch nicht ausgelastet seien. Allerdings mussten zuletzt in einigen Städten Menschen abgewiesen werden, die sich impfen lassen wollten.

Problematisch sei derzeit vor allem, dass die Krankenhäuser nicht mehr so belastbar seien wie vor einem Jahr. Das liege unter anderem an einem hohen Krankenstand beim Pflegeperson, so Neukirch. Etwa zehn bis zwölf Prozent des Personals sei krankgeschrieben. „Die Pflegekräfte sind am Ende ihrer Kräfte.“

Die nun für den 8. November geplanten Einschränkungen für Ungeimpfte wären laut aktueller Corona-Schutzverordnung wohl sowieso nur eine Frage der Zeit gewesen. Denn ähnliche Maßnahmen sieht die aktuelle „Überlastungsstufe“ vor. Diese wird – so die Einschätzung des sächsischen Prognose-Tools – in etwa zwei Wochen erreicht sein.

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