Seit dem 17. Dezember hat Manfred Heumos eine Dienstaufsichtsbeschwerde am Hals. Manfred Heumos ist ein vielbeschäftigter Mann: Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Schkeuditz, Mitglied im Kreistag des Landkreises Nordsachsen, Schatzmeister der CDU Nordsachsen, Vorsitzender im Beirat des Jobcenters Nordsachsen. Und so nebenbei ist der CDU-Mann auch noch Vorsitzender der Fluglärmkommission des Flughafen Leipzig/Halle.

Eigentlich nicht verwunderlich, wenn der Elektromeister im Ruhestand und ehemalige Bürgermeister die Sitzungen nach dem Prinzip „Nur ja keinem wehtun“ durchzieht. Zweimal im Jahr finden diese Sitzungen statt. Eigentlich genug Zeit, sich jedes Mal gründlich vorzubereiten, Beschlüsse fachlich zu grundieren und abzustimmen und dann in einer gut organisierten Sitzung auch zu solchen Beschlüssen zu kommen. Doch daran mangelt es. Sitzung um Sitzung vergeht, ohne dass es zu wichtigen Entscheidungen zur Fluglärmreduzierung kommt.

Dafür braucht der Vorsitzende dieser geselligen Runde immer länger, um die Nicht-Beschlüsse in ein anderthalbseitiges Protokoll zu gießen. Das Protokoll der letzten Sitzung im November hat er bis heute nicht veröffentlicht. Zwei Monate für ein simples Protokoll, in dem nur aufgelistet steht, was die Kaffeerunde, in der die Nutzer des Flughafens die Stimmenmehrheit haben, alles abgelehnt hat?

Vielleicht liegt das Papier ja tatsächlich mal auf dem Tisch des sächsischen Wirtschaftsministers, dessen Haus als Genehmigungsbehörde für den Flughafen zuständig ist. Vielleicht hat der neue Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) tatsächlich mal gesagt „So geht es nicht“ und seinen Einspruch gegen die Entscheidung der letzten Runde eingelegt.

Auf jeden Fall hat Dulig seit dem 17. Dezember eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heumos auf dem Tisch liegen, eingereicht von Matthias Zimmermann, Sprecher der Bürgerinitiativen „Gegen die neue Flugroute“ und „Gegen Flug- und Bodenlärm“.

Darin benennt dieser vor allem die Weigerung des Vorsitzenden der Fluglärmkommission, die Absetzung der Kurzen Südabkurvung auf die Tagesordnung der Fluglärmkommission zu setzen. Im Dezember 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Grüne Liga Sachsen sehr wohl ein Recht hat, gegen die Südabkurvung zu klagen. In der Fluglärmkommission lehnte Heumos die Behandlung des Themas ab, obwohl die Flugroute im Planfeststellungsbeschluss nicht enthalten war.

Mit Heumos kommuniziert die Bürgerinitiative natürlich auch. Obwohl sie sich von diesem nur noch auf den Arm genommen fühlt, denn der erklärte den erstaunten Bürgern dann aus voller Brust:

„… die Fluglärmkommission hat seit ihrer Existenz unzählige Beschlüsse zur Empfehlung von lärmreduzierenden Maßnahmen beschlossen, welche auch weitestgehend von der DFS und dem SMWA zur Umsetzung gekommen sind. So auch zur Südabkurvung bei Startrichtung Ost. Nach Inbetriebnahme der Südbahn und der damit verbundenen Südabkurvung mit uneingeschränkter Nutzung hat unmittelbar danach die FLK die Aussetzung der Südabkurvung und Prüfung der Notwendigkeit erwirkt. Danach ist die Südabkurvung für ein Jahr außer Betrieb genommen worden, mit dem Ergebnis des Bundesministeriums für Verkehr, dass die Südabkurvung ohne Einschränkungen genutzt werden kann.“

Im Rundbrief der Bürgerinitiative, dem „Fluglärmreport“, listet Zimmermann dann kurz auf, was alles nicht stimmt an Heumos’ Aussage.

Die „unzähligen Beschlüsse“ sucht man in den Protokollen der Fluglärmkommission vergeblich. Zimmermann: „Die Berichte beweisen: Die FLK hat seit ihrer Existenz unzählige Anträge zu Empfehlung von lärmreduzierenden Maßnahmen abgelehnt bzw. mit fadenscheinigen Begründungen über Jahre verschoben (Beispiel Bahnverteilung). Insofern wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mindesten drei dieser ‚unzähligen‘ Beschlüsse mitteilen könnten.“

Und er hinterfragt – wohl zu Recht – warum es in Sachsen keinen unabhängigen Fluglärmschutzbeauftragten gibt.

Downloads:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Der Fluglärmreport für Dezember 2014

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