Bundesinnenminister Thomas de Maizière macht sich derzeit regelrecht zum Gespött in den Medien. Mit ernster Miene verkündet er immer wieder Tatsachen, die schon am nächsten Tag als Windei entlarvt werden. Sein sächsischer Amtskollege Markus Ulbig wollte sich vielleicht auf so schiefe Aussagen nicht einlassen und hat auf etliche Landtagsanfragen lieber gar nicht geantwortet. Was natürlich ein Fall fürs Gericht ist.

Natürlich sind deutsche Innenminister nicht zu beneiden. Irgendjemand scheint von ihnen zu verlangen, dass sie mit markigen Sprüchen und Forderungen so tun, als hätten sie alles im Griff und würden den besorgten Bürgern mit ein paar knallharten Weisungen alle Sorgen nehmen. Flüchtlinge zurückweisen zum Beispiel an den deutschen Grenzen. 200 jeden Tag, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Wochenende verkündete. Dass davon nichts übrig blieb, hat dann gleich mal am Montag die FAZ erzählt. Mit deftigen Aussagen zu den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln hatte er zuvor nicht nur den Innenminister von NRW, sondern auch die Polizeigewerkschaft verärgert.

So sorgt man nicht gerade für ein besseres Sicherheitsgefühl, eher für das Gegenteil: falsche Erwartungen der Bürger.

Und wie ist das nun mit Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU)?

Der brilliert seit Monaten mit immer neuen Begründungen, warum er auf Fragen der Landtagsabgeordneten nicht antworten will. Damit ist er nicht der einzige in der Ministerrunde. Aber er ist der absolute Spitzenreiter in der Hitliste der nicht beantworteten Anfragen. Und dabei waren es nicht nur Abgeordnete der Linken, die von ihm mit flauschigen Ausreden abserviert wurden.

Aber die haben im Sommer die Geduld verloren und sind mit dem Fall vor das Verfassungsgericht gezogen, weil sie sich in ihren “verfassungsmäßigen Rechten und (…) in der Ausübung ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion” beeinträchtigt sahen.

Der Abgeordnete André Schollbach hatte zum Beispiel mehrere Fragen zum Treffen des Innenministers mit der PEGIDA-Spitze am 26. Januar 2015 gestellt. Ulbig, der dieses Treffen selbst öffentlich gemacht hatte, weigerte sich jedoch, Schollbach bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage den Ort seines Treffens mit der PEGIDA-Spitze mitzuteilen.

Kerstin Köditz hatte je eine Kleine Anfrage zu den Themen „Rechte Konzerte in Sachsen im Jahr 2014“ sowie zu „Strukturen der extremen Rechten in Sachsen 2014“ gestellt. Der Innenminister erteilte jedoch auf den wesentlichen Teil ihrer Fragen keine Antwort in der Sache.

Juliane Nagel hatte per Kleiner Anfrage die „Situation in den Erstaufnahme-Einrichtungen“ für Flüchtlinge in Sachsen thematisiert. Doch die Staatsregierung weigerte sich, die zwischen dem Freistaat und den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen vereinbarten Konditionen mitzuteilen.

Doch der CDU-Minister verweigerte ganz oder teilweise Antworten. Dagegen setzen sich die Landtagsabgeordneten André Schollbach, Kerstin Köditz und Juliane Nagel vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen zur Wehr. Durch den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen soll nun festgestellt werden, dass die Abgeordneten von der Staatsregierung durch die unvollständige Beantwortung bzw. die Antwortverweigerung jeweils in ihren verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Verfassung verletzt worden sind. Demnach hat die Staatsregierung Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen verkündet seine Urteile am Donnerstag, 28. Januar, um 12:00 Uhr im Saal 115, Harkortstraße 9, in 04107 Leipzig.

Fragen zum Treffen von Markus Ulbig mit der PEGIDA-Spitze.

Kleine Anfrage “Rechte Konzerte in Sachsen im Jahr 2014“.

Kleine Anfrage “Strukturen der extremen Rechten in Sachsen 2014“.

Kleine Anfrage “Situation in den Erstaufnahme-Einrichtungen“.

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