In Sachsen dürfen Ungeimpfte ab Freitag wieder nahezu vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das gab Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag, dem 1. März, auf einer Pressekonferenz bekannt. Anlass dafür war die Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung, die vom 4. bis 19. März gelten soll. Das bedeutet auch, dass am Donnerstag nach mehreren Monaten die Zeit der „Notverordnungen“ endet.

Die neue Schutzverordnung soll keine Regelungen mehr für Einschränkungen enthalten, falls sich die Lage noch einmal deutlich zuspitzt. Die bisher relevante Überlastungsstufe für die Belegung von Krankenhäusern entfällt somit.

Köpping begründet diesen Schritt damit, dass bis zum 19. März laut aktueller Prognosen nicht damit zu rechnen sei, dass die Krankenhäuser überlastet sein werden, und dass derzeit noch unklar ist, wie ab dem 20. März die rechtlichen Rahmenbedingungen für Maßnahmen sein werden. Am 19. März läuft das Infektionsschutzgesetz aus. Ob und auf welche Weise es verlängert wird, ist noch offen.

Clubs dürfen wieder öffnen

Zumindest bis zum 19. März gilt in vielen Bereichen nun die 3G-Regel: also geimpft, genesen oder getestet. Das ist beispielsweise bei körpernahen Dienstleistungen, im Freizeitbereich, bei Messen, in der Gastronomie und bei Übernachtungen der Fall. Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen – zwar mit 2G, dafür aber ohne Masken-, Abstands- und Kapazitätsvorgaben.

Für Großveranstaltungen gilt im Innenbereich eine Höchstgrenze von 6.000 gleichzeitig Teilnehmenden; im Außenbereich liegt sie bei 25.000 Personen. Abhängig davon, ob die Veranstaltenden auf 2G oder 3G setzen, darf die maximale Auslastung dabei zwischen 50 und 75 Prozent betragen.

Kontakterfassung ist nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen nötig. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen – also auch in Geschäften – gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Allerdings entfallen Regelungen, wonach nur eine bestimmte Anzahl von Personen pro Quadratmeter erlaubt ist.

Sachsen reduziert die Impfstellen

Köpping äußerte sich auf der Pressekonferenz auch zur sächsischen Impfstrategie für die kommenden Monate. Im April und Mai soll die Zahl der staatlichen Impfstellen auf 29 reduziert werden. Aktuell gibt es in Sachsen 64 staatliche und 19 kommunale Impfstellen. Mit den 29 Impfstellen wären 11.000 Impfungen pro Tag möglich – aktuell lassen sich pro Tag durchschnittlich noch 4.000 Personen impfen.

Ab Juni möchte der Freistaat die Impfstellen nochmals reduzieren: dann auf eine pro Landkreis und zwei pro kreisfreier Stadt – das sind Leipzig, Dresden und Chemnitz. Sachsen liegt mit einer Impfquote von 64 Prozent bei der Grundimmunisierung weiterhin auf dem letzten Platz.

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