Am Mittwoch, 13. März, diskutierte der Sächsische Landtag über die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts, mit der Bagatelldelikte von sächsischen Staatsanwaltschaften künftig härter und schneller verfolgt werden sollen. Und sogar Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) trat ans Mikrophon und verteidigte diese Placebo-Maßnahme mit großen Worten.

„Wir stehen in der Pflicht, den Rechtsstaat durchzusetzen. Dafür braucht es eine starke Polizei, eine starke Justiz und die passenden Instrumente. Wir stehen dafür, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Es ist unsere erste Aufgabe, dieses Recht durchzusetzen. Die anständigen Leute stehen im Mittelpunkt unserer Politik und um die kümmern wir uns“, erklärte Kretschmer und verwies in dem Zusammenhang auch auf den personellen Aufwuchs bei Polizei und Justiz in Sachsen.

Genau dies führe zu einem Zuwachs an Sicherheit. Und trotzdem lobte er die Rundverfügung: „Die konsequente Strafverfolgung ohne Rabatt ist das Ziel der Staatsregierung. Dazu zählt die Rundverfügung ebenso wie das neue Polizeigesetz. Wir wollen an der Wurzel ansetzen gemeinsam mit der Polizei, der Justiz, aber auch mit den Bürgermeistern, mit den Vereinen und den Gewerkschaften. Sachsen soll ein sicheres Land sein. Dazu dient auch die Rundverfügung des Generalstaatsanwaltes.“

„Konsequente Strafverfolgung ohne Rabatt“? Das Kreuz muss man erst einmal haben, derart rigorose Strafverfolgung zu fordern, nachdem eben diese Regierung vor Jahren erst dafür gesorgt hat, dass die Staatsanwälte und Richter zur schnellen und gründlichen Behandlung der Straffälle fehlen.

Die Opposition stellte das zwar mehrmals fest in diese Debatte. Aber die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, Katja Meier, wollte das schon genauer wissen und fragte bei der Regierung an, wie die Besetzung der vorgesehenen Stellen von Richtern und Staatsanwälten tatsächlich ist. Denn etliche Anfragen – auch von anderen Abgeordneten – zuvor hatten ja schon gezeigt, wie riesig die Berge nicht abgearbeiteter Fälle bei den Staatsanwaltschaften sind. Sie kommen einfach nicht hinterher, die Stapel abzuarbeiten.

Und irgendwie glaubt Generalstaatsanwalt Hans Strobl fest daran, dass das gelingt, wenn man die Staatsanwälte nur dazu bringt, die scheinbar leichten Fälle alle sofort und ohne Zaudern abzuarbeiten, die Betroffenen zu verurteilen und dann sind sie weg vom Spielfeld und die dann befreiten Staatsanwälte können sich endlich den schweren Jungs widmen.

Was nicht nur Katja Meier bezweifelt, dass das klappt.

Denn es ist eine Illusion, dass die scheinbar leichten Fälle weniger Arbeit machen. Im Gegenteil: Richter und Staatsanwälte sind zur selben gründlichen Arbeit verpflichtet wie bei schwereren Delikten.

Denn weder die schönen Worte von Michael Kretschmer noch die Anweisung des Generalstaatsanwalts ändern etwas daran, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen überlastet sind.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. An den ordentlichen Gerichten fehlen 114 Richter und Richterinnen. Das mag auf 2.904 Planstellen gerechnet nicht viel sein, aber im Angesicht der Zahl der Verfahren macht es sich bemerkbar, wenn 114 Richterinnen und Richter fehlen.

An den Verwaltungsgerichten sind fast zehn von 174 Stellenäquivalenten nicht besetzt, an den Sozialgerichten sind es 20 von 282. Am Finanzgericht fehlen vier von 39 Richtern, an den Arbeitsgerichten vier von 107. Die Zahlen sind schon deutlich geringer. Am größten sind die Lücken eindeutig bei den ordentlichen Gerichten und den Sozialgerichten.

Und das sind nur die Richter. Denn der eigentliche Flaschenhals sind die Staatsanwaltschaften, an die sich die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts ja richtete. Dort sind 35 von 725 Planstellen nicht besetzt. Und diese Stellen kann auch die Rundverfügung nicht ersetzen. Denn wenn sie ernsthaft befolgt wird, reißen die Löcher dann zwangsläufig an anderer Stelle auf. Dann wandern zwar viele Bagatellstraftäter hinter Schloss und Riegel, dafür sinkt zwangsläufig der Ermittlungsdruck bei schwereren Straftaten.

Alles hängt an den verfügbaren Leuten. Und man schafft mit zu wenigen Staatsanwälten nun einmal nicht mehr Arbeit. Das funktioniert nur in den Traumwelten des Neoliberalismus, nach dessen Denkmuster ja das sächsische Staatspersonal erst so rücksichtslos zusammengestrichen wurde, bis auffiel, dass auf einmal Berge von Arbeit liegen blieben.

Das wird mit Rundverfügungen und anderen Notfallpaketen nicht gelöst. Es ist dasselbe Dilemma wie bei Lehrern und Polizisten. Wenn man die Leute nicht eingestellt hat, die die professionelle Arbeit machen müssen, hilft alles Flicken und Umverteilen nicht.

Und auch die neuen Stellen, die Justizminister Sebastian Gemkow extra zur Umsetzung der Rundverfügung geschaffen hat, helfen nicht. Es sind nämlich viel zu wenige.

Oder die Meldung des Justizministeriums vom 14. Februar zitiert: „Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden zusätzlich 30 neue Stellen geschaffen. Davon stehen neun für Staatsanwälte, fünf für Strafrichter und weitere 16 Stellen für Rechtspfleger und Geschäftsstellenpersonal zur Verfügung.“

Das erinnert schon fatal an die seltsamen Versuche im Kultusministerium, das Lehrerproblem irgendwie in den Griff zu bekommen.

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Es gibt 5 Kommentare

Liebe Ellen, das hast Du sicher recht. Ich werd’s mal sacken lassen…
Denn was wir meiner Meinung nach brauchen, ist mehr linker, positiver Populismus. Wenn Populismus nur von rechts kommt, brauchen wir uns nicht zu wundern über die Wahlergebnisse und die Medienlandschaft und die ‘Alternativlosigkeit’.

Lieber Darjeeling SFTGFOP1.
im Kontext deiner anderen Kommentare hier, ist mir schon klar, dass du übersteigern wolltest, um zu warnen.

Wenn ich auf rechten bis extrem konservativen Seiten lese, schalte ich eine ‘Kontroll-Instanz’ in meinem Gehirn zu, um den dortigen Sprachgebrauch nicht in den meinen zu übernehmen.
Das ist anstrengend, auch den menschenfeindlichen Müll zu lesen, aber wenn man wissen will, woher ‘normale’ Wutäußerungen nicht nur besorgter Bürger in ihrer Wortwahl kommen, notwendig.
Naja und da bin ich der L-IZ nicht nur deshalb sehr dankbar, hier quasi ‘ungeschützt’ zu meiner Freude und geistigen Bereicherung lesen zu können.
So wie es nicht DIE Wahrheit gibt, gibt es auch keine neutrale Berichterstattung.
Aber hier weiß ich, dass Menschenfreunde schreiben. Ich muss nicht alles mitgehen, aber kann mir auch im Widerspruch meine eigene Meinung bilden.
Das Problem mit solch einzelnen Worten ist dann, wenn ich sie dreimal nebenbei gelesen habe, besteht die Gefahr, dass sie ‘automatisch’ bei mir als normaler Sprachgebrauch abgespeichert werden.
Nun und das Wort “Kinderschänder” ist eben auch ein psychologischer Kampfbegriff.
Es wird dann auch nicht zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Ein Jugendlicher, der beim Erwachen seiner Sexualität feststellt, dass seine Liebe dem eigenen Geschlecht gilt, hat es in unserer Gesellschaft schon schwer genug.
Und wenn er sich dann auch noch politisch engagiert, wird dann auch dieser Begriff benutzt, um ihn mindestens ‘mundtod’ zu machen.

Naja und, wenn solche Worte dann ‘normal’ sind, kann man auch die dahinterstehende menschenfeindliche Einstellung nicht mehr anklagen.
Hier mal ein Beispiel, wie weit das dann in der Wahrnehmung einzelner Staatsanwälte geht, die ja in ihrer Anklage auch dem öffentlichen Interesse verpflichtet sind:
Süddeutsche Zeitung, 9. Januar 2019
Rechtsextremismus – Halle: Wenn rechte Gewalt zur Normalität wird
https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-sachsen-anhalt-prozess-justiz-1.4280352

Es mag zwar ‘pingelig’ erscheinen, einzelne Worte zu thematisieren, aber Worte sind nun mal der Anfang dessen, was als ‘Normalität’ wahrgenommen wird.
Und manchmal helfen da auch Gänsefüsschen ^^

Liebe Ellen, ich muß zugeben, daß ich bewußt ein bißchen provokativ war. Auch ich finde diesen Begriff unmöglich, aber ich fürchte, aus genau der Ecke, die diesen Begriff benutzt, wird der größte Sturm wehen, und es wird wieder mal schwer, dagegen zu argumentieren.

Interessant wäre, warum die offenen (also vermutlich im Haushalt eingeplanten) Stellen nicht besetzt werden können.
Spätestens nach der Machtdemonstration von Rechten (und auch ‘nur’ gewalttätigen Rassisten bzw. Suprematisten*) in Chemnitz, kann man sich fragen, inwieweit auch Richter und Staatsanwälte persönlich bedroht werden.
Gibt es eine unabhängige Stelle, die ihnen auch glaubt, an die sie sich wenden können?

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*Suprematismus (White Supremacy, englisch für „weiße Vorherrschaft“, de.wikipedia.org/wiki/White_Supremacy) vereint Rassisten, die sich ideologisch als ‘Europide’, hellhäutige Abkömmlinge, von dunkelhäutigeren Bevölkerungsgruppen abgrenzen.
Neben Hooligans seit ihren Anfängen bis heute, ein vereinendes Merkmal des Ku-KLux-Klan, dessen erneutes Auftreten in Europa (vorallem in Zusammenhang mit der Identitären Bewegung) sich so erklären lässt.
Die Mordwaffen von Christchurch waren mit den dem entsprechenden Symbolen gekennzeichnet und der Verfasser des Phamphlets “Der große Austausch” bezeichnet sich selbst als “normalen weißen Mann aus einer normalen weißen Familie”.
(https://www.theguardian.com/world/2019/mar/15/rightwing-extremist-wrote-manifesto-before-livestreaming-christchurch-shooting ).
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Lieber Darjeeling SFTGFOP1,
du hast Recht, den Verbrechen gegen das Leben (und dazu gehört auch das Erkennen, die Anklage und das Zerstören terroristischer, gegen unsere Gesellschaft als freier Gemeinschaft aller Menschen gerichteter Strukturen) muss der absolute Vorrang gelten.

Aber mit dem Begriff “Kinderschänder” habe ich ‘Bauchschmerzen’.
Von der ‘Historie’ des Wortes mal abgesehen (https://de.wikipedia.org/wiki/Kindersch%C3%A4nder),
wird hier ein Wort in den normalen Sprachgebrauch übernommen, dass einmal von Menschenfeinden gezielt gesetzt wurde und anderseits dem Kind ‘die Schande’ zuweist.
Es ist schwierig einen anderen Begriff dafür zu finden, ohne ganze Sätze zu verwenden, die das folgende zum Ausdruck bringen:
Menschen, die das absolute Schutzgebot gegenüber Kindern,
zur Befriedigung ihrer eigenen sexuellen Bedürfnisse oder zur Willensbrechung des Kindes durch sexuelle Übergriffe mit den Mitteln körperlicher oder psychologischer Gewalt,
gebrochen haben.
Auch in Abgrenzung ‘nur’ prügelnder oder anderweitig psychisch zerstörender Erwachsener.
(Wobei hier auch die entsprechende “Porno”-Industrie und deren Konsumenten dazugehören.)

Durch die Zuweisung als ‘geschändetes Opfer’ wird dem Geschädigten nach der Verletzung seiner Unversehrheit, ein zweites Mal seine ‘Ehre’ genommen.
Als ‘Opfer’ trägt man ja irgendwie die Schuld symbolisch für alle,
also selbst bewußter Umgang damit und Anklage wird dann schwierig.

Das geht genauso lange gut, bis der erste Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder… freigelassen werden muß, weil er zu lange auf den Prozess warten mußte.

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