LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausg. 62Noch bis Anfang 2019 will die Kohlekommission des Bundes tagen, über Ausstiegsszenarien aus der Kohle beraten und Lösungen für einen Übergang in ein Zeitalter nach den fossilen Energieformen aufzeigen. Dabei geht es vor allem um die Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen und deren wirtschaftliche Zukunft. Doch während auf Bundesebene nach Ideen für einen möglichst raschen Übergang unter der Schaffung neuer Arbeitsplätze und Strukturen gesucht werden, scheint sich vor allem Sachsen auf den Weg zu machen, Tatsachen zu schaffen.

Tatsachen, die vor allem eines bedeuten: eine massive Verschleppung des Braunkohleausstieges, ein Verschieben der Probleme in eine Zeit, wo am Ende der Steuerzahler in Gefahr gerät, die Renaturierungskosten nach der Klimaschädigung auch noch zu zahlen. Erst wurde im Dezember bekannt, dass Verträge den Braunkohleunternehmen MIBRAG und LEAG Abbaurechte bis 2041 zusichern sollen.

Und am Freitag, 14. Dezember, musste Ministerpräsident Michael Kretschmer im Sächsischen Landtag erklären, warum er gemeinsam mit den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und Brandenburg die Arbeit der Kohlekommission ausgebremst hat. Aber das Motiv war dasselbe mit dem Sachsen seit Jahren jede Diskussion über den Kohleausstieg abwürgt: Erst neue Arbeitsplätze, dann vielleicht Ausstieg – irgendwann um 2050.

Die jüngsten Entwicklungen und Äußerungen der sächsischen Staatsregierung geben also Anlass genug, mal bei der Opposition im Landtag, in Person von Dr. Jana Pinka (Die Linke) nachzufragen, was da eigentlich gerade in Sachen Braunkohleausstieg stattfindet. Die 55-jährige Freibergerin ist u. a. Mitglied im Arbeitskreis Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Energie, Landwirtschaft und Umwelt sowie Obfrau im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft im Landtag Sachsen.

Sehr geehrte Frau Pinka, die erste Frage wäre in dem Zusammenhang: Könnte der Weg, den gerade vor allem Sachsen geht, als ein Vorgriff auf die Entscheidungen der Bundes-Kohlekommission gewertet werden?

Ja, denn durch die Vereinbarung zu den Sicherheitsleistungen wird den Unternehmen LEAG/MIBRAG indirekt suggeriert, dass ihre Wunsch-Planungszeit bis mindestens 2041 abgesichert ist. Und das, obwohl die Abbaggerung von Mühlrose oder Pödelwitz noch lange nicht genehmigt – und auch u. a. aus Klimaschutzgründen widersinnig – sind. Jede Entscheidung zu einem vorzeitigen Ausstieg werden sich die Braunkohleunternehmen nun „vergolden“ lassen können.

Anders ausgedrückt: MIBRAG und LEAG machen ihre eigenen Wunschvorstellungen zur Bedingung für Finanzierung der Rekultivierung. Gleichzeitig machen sie die „Politik“ dafür verantwortlich, wenn sich Rahmenbedingungen ändern, deren Änderung bereits jetzt überdeutlich ist – nur leider unkonkret, weil die Kommission eben noch keine Ergebnisse vorgelegt hat. Das könnte zum unlösbaren Dilemma werden, das Sachsen verursacht hat.

Auf der Klimacamp-Demo in Leipzig am 28. Juli 2018. Mal auf den Punkt gebracht. Derzeit steht die LEAG in der Lausitz im verdacht, 3 Milliarden für die Beseitigung von Braunkohleschäden eher nicht zu haben. Foto: Michael Freitag
Auf der Klimacamp-Demo in Leipzig am 28. Juli 2018. Mal auf den Punkt gebracht. Derzeit steht die LEAG in der Lausitz im verdacht, 3 Milliarden für die Beseitigung von Braunkohleschäden eher nicht zu haben. Foto: Michael Freitag

Sind das die Art Verträge, auf die sich Konzerne später berufen können, um vom Steuerzahler entgangenen Gewinn einklagen zu können (ähnlich wie die Atomkonzerne beim Ausstieg nach dem Ausstieg vom Ausstieg) und um welche Größenordnung handelt es sich bei den Summen?

Vereinbart sind zwischen den Unternehmen LEAG/MIBRAG in Summe etwa 1,5 Milliarden Euro an Sicherheitsleistung für die sächsischen Tagebaue. Dieses Geld ist ab dem Jahr 2021 mit jährlichen Zuführungen bis zum Auslauf der Tagebaue anzusparen. Dabei können die Unternehmen das Geld in diesem Sonderfonds auf dem Finanzmarkt investieren, um es zu vermehren. Die Summe wird nicht sofort und vollumfänglich erhoben, weil diese sogenannten Sicherheitsleistungen nicht „erdrückend“ hoch sein dürfen.

Die Erträge aus den per Vorsorgevereinbarung eingerichteten Sonderfonds werden nur fließen, wenn weitgehend alles „weiter wie bisher“ läuft und die Wunschvorstellungen der Braunkohleunternehmen Wirklichkeit werden. (Aus der PM des SOBA: „Für die einzelnen Tagebaue bedeutet dies, dass im Zeitraum von 2042 bis 2088 für den Tagebau Reichwalde 405 Mio. € sowie für den Tagebau Nochten 795 Mio. € beziehungsweise 276 Mio. € für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain im Zeitraum von 2042 bis 2060 eingesetzt werden.)

Ich gehe mit meinen Schätzungen von viel höheren tatsächlichen Kosten – mindestens 3 Milliarden Euro – für die Sanierung der Ewigkeitslasten aus.

Ist es so, dass damit (im Vorgriff) Klimapolitik torpediert wird?

Mit der Brüskierung der Bundesregierung und der Welt (die Klimaschutzkonferenz in Katowice tagte ja zu diesem Zeitpunkt) durch die Forderungen der Ministerpräsidenten aus Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurde die Klimapolitik torpediert. Diese Vereinbarung ist ein weiteres Puzzlestück im Blockieren aktiver Klimaschutzprozesse, weil, wie gerade geschildert, vorab Tatsachen geschaffen werden, ohne auch auf zu erwartende Entwicklungen reagieren zu können.

Wie lange kann das Land Sachsen sich so eine Politik leisten? Und denkt die sächsische Staatsregierung zu kurz, wenn sie ziemlich einseitig an Kohle – und sei es wegen der ins Feld geführten Arbeitsplätze – festhält?

Wenn man in eine Sackgasse mit Scheuklappen über viele Jahre hineingeht, stößt man irgendwann an der Wand an. Genau das passiert jetzt: Viele Jahre wurde auf die Monostruktur „Braunkohlewirtschaft“ in der Lausitz gesetzt, das rächt sich jetzt. Von heute auf morgen lassen sich diese Arbeitsplätze nicht ersetzen, das war vorhersehbar. Das ist der eine Aspekt, der andere sind die Aufgaben der Bewältigung der Bergbaufolgen, damit die Landschaft wieder lebenswert wird. Zu nennen sind der Rückbau von Kraftwerken, die Stabilisierung von Kippen, der Grundwasserwiederanstieg mit den Folgen der Versauerung/Verockerung und so weiter.

Die Menschen im Lande haben aller fünf Jahre die Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen und in der Zwischenzeit meines Erachtens die Pflicht, die Politik in diese Richtung zu bewegen und die Dringlichkeit deutlich zu machen. In Sachsen ist klar, welche der Parteien für den Klimaschutz ist, und wer hier auf der Bremse steht.

Das Wort Zukunft löst bei manchen ja regelrechten Schrecken aus. Hier möchte man gern ohne Braunkohle leben. Klimacamp-Demo am 28. Juli 2018. Foto: Michael Freitag
Das Wort Zukunft löst bei manchen ja regelrechten Schrecken aus. Hier möchte man gern ohne Braunkohle leben. Klimacamp-Demo am 28. Juli 2018. Foto: Michael Freitag

Ist nicht absehbar, dass aufgrund jetzt schon beobachtbarer und voraussichtlich weiterer Klimaerwärmung die Kraftwerke (einige von ihnen, die ältesten und dreckigsten) eher vom Netz genommen werden müssen, als dies Politik und Konzerne zugeben wollen?

Grundsätzlich zeigt seit Jahren alles in Richtung Ausstieg aus der Kohle – nur gibt es noch keinen Fahrplan dafür. Alle Seiten brauchen einen verlässlichen Ausstiegspfad – egal ob sie Sympathien für die Braunkohleverstromung hegen oder nicht. Ob im Januar 2019 ein Ergebnis der Kohleausstiegskommission vorliegen wird, ist offen. Natürlich würde es Sinn machen, die alten Kraftwerke abzuschalten, im Moment werden sie in Sicherheitsreserve geschickt.

Die Europäische Union hat zudem angekündigt, die Emissionen von Stickoxiden und Quecksilber aus den Kraftwerken bis 2021 per Grenzwertverschärfung zu verringern. Statt nun Umrüstmaßnahmen umgehend zu beginnen, oder zu sagen, für welche Kraftwerke sich eine Umrüstung nicht mehr lohnt, klagen die Energieunternehmen und der Freistaat Sachsen hat sich dieser Klage angeschlossen.

Wie ist es zu werten, wenn man weiß, dass Leipzig sehr viel eher, also bis 2023, auf ein Gaskraftwerk umstellen will, mithin sich von der Kohle entkoppeln will, und trotzdem sagt die Staatsregierung in Dresden: die Tagebaue müssen laufen?

Die Beteiligten müssen aus meiner Sicht ihre Positionen klarbekommen: Das eine ist, wenn die Kohleunternehmen unbeirrt auf ihrer Maximalforderung verharren: ungeschmälerte Braunkohleverstromung bis 2041.

Das Oberbergamt Sachsen muss meines Erachtens jedoch auf einer anderen Seite stehen: Es muss das finanzielle Einstehen des Staates mit Steuergeldern bei Versagen der Wirtschaft mit allen Mitteln verhindern. Stattdessen wird hier ein Vertrag eingegangen, der mit Ansage nur erfüllbar sein wird, wenn die Maximalforderung der Kohleunternehmen – die ungeschmälerte Braunkohleverstromung bis 2041 – eintritt.

Das ist jedoch aus meiner Sicht keinesfalls zu erwarten; und das ist auch der Grund, warum Vattenfall seine Braunkohlesparte mit Verlust abgestoßen hat. Ich kann mich nur wundern, dass sich das Oberbergamt so einfach zum Büttel der Konzerninteressen macht.

Ist es nicht ein Fehler, wenn man dieses Wissen hat, jetzt noch viel in weiteren Bergbau zu investieren, statt nach neuen, zukunftsweisenden Technologien Ausschau zu halten?

Im Moment sehe ich keine Investitionen in irgendeinem Kraftwerk. Die Tagebaue werden so abgebaut, wie genehmigt. Zur Unternehmensstrategie der Braunkohleunternehmen kann ich keine Auskunft geben.

Der Tagebau Vereinigtes Schleenhain soll das Dorf Pödelwitz schlucken. Foto Luca Kunze
Der Tagebau Vereinigtes Schleenhain soll das Dorf Pödelwitz schlucken. Foto Luca Kunze

Wie ist es zu bewerten, dass Braunkohle aus den Tagebauen südlich von Leipzig, statt wie ursprünglich im Betriebsplan festgelegt, nur für das Kraftwerk Lippendorf zu verwenden, u. a. nach Tschechien exportiert worden sein soll, sodass jetzt die Betreiber sagen: wir müssen noch mehr abbauen um die Versorgung von Lippendorf garantieren zu können (und dabei Pödelwitz und andere Dörfer abbaggern)?

Ich habe mal zu den Exporten nach Tschechien nachgefragt, es gibt wohl im Moment keine Hinweise zum Export von Braunkohle. Freilich ist das auch so eine Sache, wenn Absprachen nicht eingehalten werden. Letztlich ist auch hier das Oberbergamt gefragt. Inwiefern das Ganze rechtlich angreifbar ist, darüber will ich keine Prognose abgeben.

Warum hat die sächsische Staatsregierung nicht schon beim ökonomisch motivierten Verkauf der Braunkohlesparte seitens Vattenfall darauf gedrungen, eine Vorsorgevereinbarung mit den neuen Betreibern abzuschließen?

Freilich wäre es ihre Aufgabe gewesen, die Wiedernutzbarmachung festzumachen. Da die Bundesländer jedoch beim Verkauf nicht mal am Katzentisch saßen, war ihre Position denkbar schlecht. Nichtsdestotrotz hätten sie sich die erforderlichen Informationen umgehend beschaffen müssen – oder den Betriebsübergang mit allen Mitteln stoppen müssen. Auch dafür hätte sich sicherlich ein Weg gefunden – wenn ein Wille dagewesen wäre.

Unter Umständen besteht noch eine „Einstandspflicht“ von Vattenfall. Heißt, dass Vattenfall trotz Verkauf noch für die Wiedernutzbarmachungskosten einstehen muss. Das prüfen wir gerade. Nichtsdestotrotz sind durch die Vorsorgevereinbarungen Tatsachen geschaffen, die nicht ohne Weiteres geändert werden können.

Ist es möglich, wegen solcher Versäumnisse auf legitimem Weg im Rechtsstaat zu klagen und die Versäumnisse, die nun möglicherweise – bei vorzeitigem Ausstieg oder Insolvenz der Konzerne – die Bevölkerung finanziell treffen könnten, an Verantwortlichen festzumachen, die offenbar hier nachlässig oder gar fahrlässig gehandelt haben?

Der politische Weg wäre die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um das Fehlverhalten der Regierung aufzuzeigen. Damit drohen wir ja schon vernehmlich und deshalb hat das Oberbergamt ja auch gehandelt – wenigstens irgendwie. Das ist die wirksamste Waffe der Opposition – leider wird ein Untersuchungsausschuss erst eingesetzt, wenn der worst case schon passiert sein wird.

Bis dahin kann ich nur weiter wie bisher Anfragen nach dem Umweltinformationengesetz stellen und die Staatsregierung mit Anfragen und im Plenum bearbeiten um wenigstens die Faktenlage transparent zu machen und ein Bewusstsein für ein Problem zu schaffen, das wohl ohne unser Tun hier unbekannt wäre.

Was ist jetzt überhaupt zu erwarten – muss man mit diesem Worst-case-scenario rechnen, dass offene Tagebaue dann vor sich hinrotten, und nichts für Renaturierung übrig bleibt? Wie weit würden die vorgesehenen Leistungen reichen und zu welchen Bedingungen genau?

Der Vertrag zwischen Oberbergamt und den Braunkohleunternehmen geht von der Tatsache aus, dass Braunkohleabbau und -verstromung planmäßig bis 2041 stattfinden. Im schlimmsten anzunehmenden Fall wird das Braunkohlestromgeschäft unwirtschaftlich und die Unternehmen stellen ihre Tätigkeit ein. Die Rücklagen sind nur vorhanden, wenn der Betrieb planmäßig läuft – wenn nicht, ist mit Lasten, nicht mit Erträgen oder Guthaben aus den Unternehmen zu rechnen.

Die vereinbarten Sicherheitsleistungen müssen erst ab 2021 mit einem vernachlässigbaren Sockelbetrag von rund 7 % des gesamten vereinbarten Betrages gezahlt werden. Was zum jeweiligen Ausstiegsdatum nicht angespart oder erwirtschaftet ist, fehlt schlicht. Hinzu kommen erhebliche Zusatzkosten, wenn ein Tagebau nicht in einer planmäßigen Endstellung, sondern „irgendwo“ zum Stehen kommt – etwa, weil der Betreiber in Insolvenz geht. Von daher ist die Planbarkeit für alle Seiten wichtig – nicht die Erreichung von illusorischen Maximalforderungen der Bergbauunternehmen.

Die MIBRAG - Anlage bei Pödelwitz. Foto: Luca Kunze
Die MIBRAG – Anlage bei Pödelwitz. Foto: Luca Kunze

Kann man die Entscheidung, an fossilen Energieträgern festhalten zu wollen, stoppen? Oder ist man hilflos der Riege „fossiler“ Politiker ausgeliefert, die ihren Deal mit den Konzernen machen, ohne Rücksicht auf Natur oder Umwelt oder die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner?

Politische Entscheidungen sind niemals alternativlos. Allerdings sind einmal gemachte falsche Weichenstellungen schwer korrigierbar. Ein – wie jetzt – einmal ausgehandelter Vertrag zwischen Staat und Wirtschaftsunternehmen kann auch nicht ohne Blessuren von einer anderen Regierung einfach per Federstrich geändert werden. Das ist das eigentliche Problem: Man wird politisch in „Mithaftung“ genommen – im Übrigen auch die nachfolgenden Generationen.

Ich kann nur immer wieder appellieren: Die Dringlichkeit des Klimawandels muss auch auf der Straße wahrnehmbar werden, erst mit diesem Rückenwind können wir hier etwas erreichen.

Was ist dran an den viel beschworenen Arbeitsplätzen? Gibt es da keine anderen Konzepte? Wie ließen sich Modelle aufbauen, wie den Leuten aus der Braunkohleindustrie geholfen werden kann?

Es ist wie immer: ohne Ausstiegsfahrplan und Datengrundlagen wissen wir nicht einmal, wie viele wann ggf. auf der Straße stehen würden, wie viele noch in der Rekultivierung oder anderen möglicherweise aufzubauenden Sparten der heute-noch-Braunkohleunternehmen gute und für sie individuell sinnvolle Arbeit finden würden – oder wie viele dann ggf. schon in Rente sein werden.

Unsere Fraktion hat in der letzten Plenarsitzung einen Vorschlag unterbreitet, wie man zumindest den älteren Bergleuten eine Perspektive im Sanierungsbergbau geben kann. Und es sind wie immer mindestens zwei Seiten einer Medaille: Gerade die Bergbaurekultivierung und die Bewältigung der sich dort stellenden Probleme könnte ein Exportschlager werden, weil sich diese Probleme weltweit nach dem Ende der Abbauphase stellen.

Es gibt bereits Vorschläge, unter anderem ein Thesenpapier von K. Kagelmann, A. Mertsching, M. Schultze. Dieses ist hier (Linksfraktion, PDF) zu finden

Weitere aktuelle Informationen rings um das Thema Braunkohle in Sachsen finden Sie ua. unter www.l-iz.de/tag/mibrag

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