Wie geht es weiter in der Pandemie-Bekämpfung? Kommen allgemeiner Lockdown und Impfpflicht? Wer heute auf konkrete Entscheidungen des Bund-Länder-Treffens gehofft hatte, wurde auf Donnerstag vertröstet – dann sollen womöglich härtere Maßnahmen beschlossen werden. Einiges zeichnet sich aber jetzt schon ab. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen vom Frühjahr 2021 für rechtmäßig erklärt und in Frankfurt am Main wurde heute ein mutmaßlicher IS-Terrorist für eine grausame Tat verurteilt. Die LZ fasst zusammen, was am Dienstag, dem 30. November 2021, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Neue Corona-Regeln sollen Donnerstag stehen

Die Corona-Lage in Deutschland und gerade in Sachsen bleibt dramatisch – auch wenn die 7-Tage-Inzidenz bundesweit zum ersten Mal seit Wochen leicht zurückgegangen ist.

In einer Beratungsrunde mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (67, CDU), ihrem wahrscheinlichen Nachfolger Olaf Scholz (63, SPD) sowie den Ländern wurde sich heute zumindest auf Eckpunkte in der Bekämpfung der Pandemie verständigt.

Die Planungen sehen eine Impfoffensive, eine bundesweite 2G-Regelung für den Einzelhandel (mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs), strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, eine Begrenzung von Großveranstaltungen und eine generelle Maskenpflicht in Schulen vor.

Gretchenfrage: Kommt die Impfpflicht nun?

Zudem bekundete der designierte Regierungschef Scholz auch Sympathien für eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland, die dem Vernehmen nach im Februar 2022 kommen könnte. Der SPD-Politiker soll demnach geäußert haben, er werde auf jeden Fall dafür stimmen, wenn jeder eine realistische Chance auf zwei Impfungen gehabt habe.

Dafür sprach sich auch die Ärztekammer aus. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (73, Grüne) plädierte zudem für die Wiederausrufung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, um eine „Asymmetrie der Corona-Maßnahmen“ zu vermeiden: Nach dem Infektionsschutzgesetz dürften die Länder zwar in Eigenregie die Schließung von Kulturorten beschließen, aber keine Läden oder Messen dichtmachen. „Wenn wir Theater schließen, aber Bordelle offen lassen müssen, können Sie sich die Diskussion ja vorstellen“, sagte der Grünen-Politiker.

Klatsche für viele Kläger: Bundesnotbremse war laut BVG rechtens

Kretschmann begrüßte in diesem Kontext ausdrücklich das mit einiger Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts von heute, das wohl auch als Wegweiser für weitere Entscheidungen der Politik dienen wird. Demnach stellte die sogenannte Bundesnotbremse zur Eindämmung der Pandemie keinen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte dar.

Die Richter in Karlsruhe entschieden, die Ausgangs- und Kontakteinschränkungen durch die Bundesregierung hätten „in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz“ und der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient. Auch das Recht auf schulische Bildung sei durch fehlenden Präsenzunterricht nicht verletzt worden. Die Maßnahmen seien in der Gefahrenlage der Pandemie, auch wenn sie erheblich in Grundrechte eingegriffen haben, mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.

Die Ende Juni ausgelaufene Bundesnotbremse trat seit 24. April automatisch in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Tagen hintereinander den Wert 100 überstieg. Sie sollte sicherstellen, dass dann überall die gleichen Mittel greifen, unter anderem nächtliche Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Wechselunterricht an Schulen und Schließung der Schulen ab einer Inzidenz von 165.

Die Einführung der Bundesnotbremse hatte eine Welle von mehr als 400 Klagen und Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht ausgelöst, die damit nun als gescheitert gelten müssen. Auch wenn sie nicht mehr gilt, wird von ihr eine Signalwirkung erwartet, wie es in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie weitergehen wird. Die designierte Ampel-Regierung hatte schon ausdrücklich bekundet, die Entscheidung der Karlsruher Richter abwarten zu wollen, um darauf aufbauend zu entscheiden (Az.: 1 BvR 781/21 u.a.).

Lebenslang nach Mord an fünfjähriger Jesidin

Wie grausam kann ein Mensch eigentlich handeln? Am Dienstag verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einen Mann zu lebenslanger Haft. Der Senat sah es nach monatelanger Verhandlung als erwiesen an, dass IS-Anhänger Taha Al-J. (29) im Sommer 2015 ein fünfjähriges Mädchen im Nordirak bei brütender Hitze an ein Gitter ankettete und einfach verdursten ließ.

Das kleine Kind und seine Mutter waren damals als Angehörige der Jesiden, einer religiösen Minderheit, durch Fanatiker des „Islamischen Staates“ versklavt worden. Während seiner Herrschaftszeit im Irak hatte die Miliz an der Gruppe der Jesiden einen Völkermord verübt.

Der angeklagte Iraker hatte während des Prozesses geschwiegen. Mit dem Schuldspruch unter anderem wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge sowie dem im Grunde alternativlosen Urteil folgte der Senat weitgehend der Anklageforderung. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt.

Der überlebenden Mutter des Kindes, die Nebenklägerin im Prozess war, wurden zudem 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Es ist das global erste Urteil wegen Verbrechen der IS-Miliz gegen die Jesiden. Nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip ist es möglich, auch Taten außerhalb deutscher Grenzen vor Gerichten des Landes zu verhandeln und gegebenenfalls zu bestrafen.

Worüber die LZ heute berichtet hat: Über seine Arbeit und seine Pläne stand Zwenkaus OBM uns Rede und Antwort. Wir denken über Impfskeptiker nach, eine Demo am Bundesverwaltungsgericht wirft ihre Schatten voraus und wir schreiben über die Träger des eku-Zukunftspreises. Außerdem haben die Grünen den Stand des Klimaschutzprogramms kritisiert.

Was heute sonst noch wichtig war: Der COVID-10-Hotspot Sachsen baut weitere Impfstellen auf – sowohl für Erst- und Zweitimmunisierungen als auch den dritten Piks, die sogenannte Booster-Impfung. In Leipzigs Zentrum geht schon morgen eine neue Impfstation in Betrieb.

Die Abschiebung eines 7-jährigen Jungen und seiner Familie in Delitzsch sorgt für massive Kritik – sowohl prinzipiell als auch wegen der Umstände: Die Polizei holte das Kind direkt aus der Schule ab.

Was morgen wichtig wird: Mit Beginn des Dezembers kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wieder einige Neuerungen zu.

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