Stadtpolizeibehörde soll sich jetzt ganz offiziell um gefährliche Hunde und deren Halter kümmern
Eigentlich waren gefährliche Hunde nicht wirklich Aufgabe des Ordnungsamtes. Aber 2001 änderte die damals noch allein regierende CDU in Sachsen die Liste der den Stadtordnungsdiensten übertragbaren Aufgaben. Dieser Aufgabenkatalog wurde um eine neunte Aufgabe ergänzt: Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Aber wurde das damit wirklich schon zur Aufgabe? Die CDU-Fraktion im Stadtrat fragte deshalb im Dezember 2017 extra nach.


















































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