Schwimmschock für Leipzigs Schulen! Die Stadt streicht den Unterricht zusammen. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt zum Asylrecht, das PEP in Grünau soll einen schöneren Vorplatz bekommen, und Leipziger Autorinnen und Autoren können sich jetzt um ein Literatur-Stipendium in der Partnerstadt Brünn bewerben.
Stadt auf trockenem Sparkurs
Leipzig streicht an zahlreichen Schulen den Schwimmunterricht. Das berichtet heute Morgen die Leipziger Volkszeitung (LVZ). Für das kommende Schuljahr 2026/27 sollen der Meldung zufolge an 33 Schulen ab Klassenstufe 5 keine Hallenbadzeiten mehr zur Verfügung stehen. Als Grund gäbe die Verwaltung die angespannte Haushaltslage an. In einem der LVZ vorliegenden Schreiben des Schulamtes heißt es, man habe „nach sorgfältiger Prüfung“ entscheiden müssen, die Zeiten zu streichen, da „nur noch stark eingeschränkte Mittel zur Verfügung“ stünden.
Das Blatt zitiert Lehrkräfte mit Worten wie „verheerend“, „Katastrophe“ und „erschütternd“. Zwar sei Schwimmunterricht in Sachsen nur in Grundschulen und im Primärbereich von Förderschulen verpflichtend vorgesehen. Doch eine Empfehlung der Kultusministerkonferenz sieht vor, dass die Schwimm-Kompetenz „über die Primärstufe hinaus auch in den weiterführenden Schulstufen vertieft und gefestigt werden“ soll. In Leipzig dürfte das künftig nur noch in Einzelfällen möglich sein.
Einem im Beitrag der LVZ zu Wort kommenden Sportlehrer zufolge, könnten im Schnitt fünf Kinder pro Klasse überhaupt nicht schwimmen, viele Grundschüler würden nur die Mindestanforderungen für das „Seepferdchen“ schaffen. Das erfordert laut der Deutschen Lebensretter-Gesellschaft (DLRG) den Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25-Meter-Schwimmen in Bauch- oder Rückenlage, was einer klassischen Bahn entspricht. Zusätzlich müssen die Kinder einen Gegenstand aus schultertiefem Wasser heraufholen und ausgewählte Baderegeln kennen.
Der LVZ-Recherche zufolge seien von den Kürzungen nahezu alle weiterführenden Schulen betroffen. Glück im Unglück hätten lediglich die Gerda-Taro-Schule, die Leibnizschule, das Friedrich-Schiller-Gymnasium und die Sportoberschule. Dort fehle es wohl an ausreichenden Kapazitäten für Sportunterricht in Turnhallen, sodass ersatzweise Schwimmbahnen genutzt werden sollen.

Aufenthaltsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht
Wer bin ich – und wo kann ich bleiben, wenn ich fliehen musste. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht befasst sich heute mit einer Grundsatzfrage zu diesem Thema, dass ja immer dann erst wichtig wird, wenn es einen selbst betrifft. Mehrere Geflüchtete klagen, weil sie in Deutschland bleiben möchten. Es geht um Menschen aus Äthiopien und Syrien, die bereits in Italien als Flüchtlinge anerkannt wurden, später aber nach Deutschland weitergereist sind. Nun klärt das Bundesverwaltungsgericht, ob ihnen hier eine Aufenthaltserlaubnis zusteht.
Die Betroffenen kamen in den Jahren 2015 und 2019 nach Deutschland und stellten hier erneut einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diese Anträge jedoch ab. Begründung: Die Menschen hatten bereits in Italien internationalen Schutz erhalten und sollten dorthin zurückgeschickt werden. Doch eine Ausweisung fand nicht statt. Stattdessen bekamen die Betroffenen in Deutschland sogenannte „Reiseausweise für Flüchtlinge“. Diese Dokumente werden nach der Genfer Flüchtlingskonvention ausgestellt und bestätigen den Flüchtlingsstatus. Die Kläger argumentieren nun: Wenn Deutschland ihnen solche Papiere ausstellt, dann trüge das Land auch die entsprechende Verwaltungsverantwortung für sie. Daraus müsse sich ein Recht ergeben, hier zu bleiben und eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Im Mittelpunkt steht dabei ein internationales Abkommen aus dem Jahr 1980. Dieses regelt, wann die Verantwortung für Flüchtlinge von einem Staat auf einen anderen übergeht. Genau diese Frage ist hier entscheidend: Hat Deutschland durch die Ausstellung der Reiseausweise die Verantwortung übernommen?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht haben jeweils selbst zugunsten der Kläger entschieden. Nach beiden Rechtsauffassungen besteht ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Gleichzeitig haben sie aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ermöglicht, weil die zugrunde liegende Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und grundsätzliche Bedeutung zu haben scheint.
In Leipzig soll nun grundlegend geklärt werden, wie das Zusammenspiel von internationalem, europäischem Recht und deutschem Aufenthaltsrecht in solchen Fällen zu bewerten ist. Die Entscheidung wird weitreichende Folgen haben. Denn viele Flüchtlinge in Europa befinden sich in einer ähnlichen Situation: sie wurden in einem EU-Land anerkannt, leben aber in einem anderen. Das Urteil wird über nicht weniger als die Menschenwürde von Geflüchteten entscheiden.

Platz in Grünau soll schöner werden
Heute endet die Anmeldefrist für die Teilnahme am Beteiligungsprozess zur Neugestaltung des Platzes am PEP in Grünau. Das zentrale Einkaufszentrum im Leipziger Stadtteil Grünau, genauer gesagt an der Mündung Stuttgarter Allee / Lützner Straße, bietet auf rund 10.000 Quadratmetern Fläche zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungen und Gastronomie. Das Center ist ein wichtiger Nahversorgungspunkt in der Großwohnsiedlung.
Das Vorhaben, den Platz davor neu zu gestalten, ist Teil des Leipziger Stadtplatzprogramms und steht exemplarisch für den Umgang mit den großen Wohnsiedlungen im Leipziger Westen. Grünau, einst als moderne Großwohnsiedlung geplant, befindet sich seit Jahren im Wandel. Zentrale Orte wie der Platz am PEP sind dabei nicht nur Versorgungsstandorte, sondern prägen das Bild des Stadtteils und das alltägliche Zusammenleben.
Der Platz selbst gilt bislang als funktional, aber wenig einladend. Seine Gestaltung stammt im Kern noch aus der Entstehungszeit des Quartiers und wird den heutigen Anforderungen an Aufenthaltsqualität und Nutzung kaum gerecht. Genau hier setzt die geplante Umgestaltung an. Ziel ist es, den Bereich neu zu ordnen und ihn zu einem lebendigen Treffpunkt zu entwickeln. Die Stadt setzt dabei auf ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren, das die Perspektiven der Anwohnerinnen und Anwohner einbezieht. In einer ersten Ideenwerkstatt konnten bereits Vorschläge und Kritikpunkte gesammelt werden. Darauf aufbauend folgen Entscheidungswerkstätten, in denen konkrete Entwürfe diskutiert und weiterentwickelt werden.
Mit dem Ende der Anmeldefrist wird nun eine wichtige Phase des Projekts abgeschlossen: die Frage, wer künftig mit am Tisch sitzt und somit beeinflusst, wie sich einer der zentralen Orte in Grünau in den kommenden Jahren verändern wird.

Das Luftbild ist in der Datenbank Wikimedia Commons zur freien Nutzung lizensiert und wurde aus Gründen des Layouts geringfügig beschnitten, sonst jedoch in keiner Weise bearbeitet oder verändert.
Schreiben in der Partnerstadt
Die Buchmesse schloss am Sonntag mit einem Besucherrekord. 313000 Gäste drängten sich in den Messehallen. Doch die Basis für solch ein Interesse sind vor allem gute Autorinnen und Autoren. Und Qualität entsteht oft auch durch einen weiten Horizont und Erfahrung. Die können nun wieder in Leipzigs Partnerstadt Brünn gesammelt werden. Beide Städte setzen ihre literarische Zusammenarbeit fort und schreiben erneut ihr gemeinsames „Residenzprogramm für Autorinnen und Autoren“ aus.
Seit der Premiere im Jahr 2018 hat sich das Projekt zu einem festen Bestandteil des kulturellen Austauschs zwischen den beiden Partnerstädten entwickelt. Das Programm richtet sich an Kulturschaffende, die für einen Monat in der jeweils anderen Stadt leben und arbeiten möchten. Ziel ist es, Einblicke in die lokale Literaturszene zu gewinnen und Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu knüpfen. Neben der künstlerischen Arbeit steht dabei auch der interkulturelle Dialog im Mittelpunkt. Organisiert wird das Residenzprogramm vom Referat Internationale Zusammenarbeit der Stadt Leipzig in Kooperation mit dem Sächsischen Literaturrat. Ergänzt wird die Partnerschaft durch die Mährische Landesbibliothek in Brünn.
Die Teilnehmenden erhalten ein Stipendium in Höhe von 1.250 Euro sowie einen Zuschuss zu den Reisekosten. Die Unterkunft in Brünn wird von der dortigen Stadt bereitgestellt. Auch im kommenden Jahr wird der Austausch fortgeführt. Vom 19. Oktober bis 19. November 2026 ist dann eine Autorin oder ein Autor aus Tschechien in Leipzig zu Gast. Während des Aufenthalts ist zudem ein öffentlicher Auftritt vorgesehen, bei dem die Gäste ihre Arbeit präsentieren und mit dem Publikum ins Gespräch kommen können.
Der Austausch gilt als gelungenes Beispiel für die lebendige Zusammenarbeit zwischen den Partnerstädten Leipzig und Brünn und trägt dazu bei, literarische Perspektiven über Ländergrenzen hinweg miteinander zu verbinden. Bewerbungen sind ab sofort möglich, die Frist läuft bis zum 31. Mai 2026. Alle Unterlagen und die Details zum Programm sind unter leipzig.de/bruenn zu finden.
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