Maximilian S. (21) muss für lange Zeit ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den Betreiber des Drogenversands "Shiny Flakes" am Montag zu sieben Jahren Haft. Außerdem muss der Leipziger drei Millionen Euro als Wertersatz für nicht sichergestellte Einnahmen an den Staat zahlen.

Der 26. Februar veränderte das Leben von Carmen S. (48) für immer. Die Plagwitzerin hatte von 4:45 Uhr bis 11 Uhr in einem Lindenauer Supermarkt gearbeitet. Gegen 15:45 Uhr saß sie im Wohnzimmer. “Ich hab nur auf einmal einen Knall gehört”, erzählte die Verkäuferin bei Gericht. Wie aus dem Nichts stand das Spezialeinsatzkommando in der Wohnung. Carmen S. konnte sich auf den rabiaten Einsatz zunächst keinen Reim machen. Erst als Ermittler paketweise Drogen aus dem Kinderzimmer ihres Sohns schleppten, dämmerte ihr, dass sie den Draht zu Maximilian verloren hatte.

Ihren Sohn charakterisierte die zweifache Mutter als typischen Teenager. “Das war er zumindest bisher.” Mit ihrem Filius und ihrem Lebensgefährten, der einer auswärtigen Arbeit nachgeht, bewohnte Carmen S. eine Etagenwohnung in der Landsberger Straße. “Wenn wir nach Hause kamen, saß Maximilian vor dem Fernseher oder am Computer.” Dass ihr Sohn über das Internet seit Dezember 2013 mit Rauschgift handelte, ahnte Frau S. bis zu der Razzia im Februar nicht. Seit seinem 18. Lebensjahr hatte Maximilian sein Kinderzimmer nämlich immer abgeschlossen.

Psychiater Christof Hieronymus attestierte dem Drogenhändler Reifedefizite. Der Mediziner des Klinikums St. Georg berichtete dem Gericht, dass der Angeklagte schon im Kindergarten Verhaltensauffälligkeiten zeigte. Ärzte diagnostizierten das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ADHS. In der Schule fand der spätere Großdealer keinen Anschluss. Mit 12 Jahren begann er, sich für den PC und das Internet zu interessieren. “Am Computer war er auf sich allein gestellt, ohne soziale Kontakte. Für ihn das perfekte Medium”, fand der Gutachter. “Am Computer konnte er machen, was er wollte.” Maximilian S. entdeckte das Darknet und war fasziniert, was Kriminelle in dem verschlüsselten Teil des Internets für Geschäfte anboten.

Am 26. Februar beschlagnahmten die Ermittler in Maximilian S.' Kinderzimmer rund 360 Kilo Rauschgift. Foto: Alexander Böhm
Am 26. Februar beschlagnahmten die Ermittler in Maximilian S.’ Kinderzimmer rund 360 Kilo Rauschgift. Foto: Alexander Böhm

Im realen Leben begann S. nach dem Realschulabschluss bei einem Italiener im Zentrum eine Lehre zum Restaurantfachmann. Der erstbeste Beruf, der ihm in den Sinn kam. “Ihm gefiel der Formalismus der sozialen Interaktion eines Kellners”, erklärte Hieronymus die Entscheidung. Nach 18 Monaten verlor der Lehrling die Lust und schmiss hin. Das war Anfang 2013. Fortan lebte der Teenager in den Tag hinein. Im Dezember kam ihm im Chat mit einer Internetbekanntschaft die Idee zu dem Drogenversand. In Anbetracht der erdrückenden Beweislast hatte Maximilian S. noch vor Beginn der Beweisaufnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt. “Es war eine Schnapsidee”, meinte der Angeklagte rückblickend.

“Das ist eine Verharmlosung des Geschehens”, erwiderte Staatsanwalt André Kuhnert in seinem Plädoyer. Immerhin habe Maximilian S. im Dezember 2013 gezielt den Kontakt zu Darknet-Dealern gesucht, um ins Drogen-Business einzusteigen. Als Motiv hatte der Großhändler die Suche nach Anerkennung für sein “Projekt” angegeben. “Er wollte im Internet als Drogenhändler der Größte und Beste sein”, resümierte Kuhnert. Der Ankläger beantragte eine Jugendstrafe von 8 Jahren und 8 Monaten. Verteidiger Stefan Costabel plädierte auf sechseinhalb Jahre. “Es ging ihm nicht um die Ware. Es ging ihm nicht ums Geld”, betonte der Leipziger Jurist. “Es ging ihm darum, etwas aufzubauen, was einen Kick hat.”

Das Gericht blieb mit sieben Jahren Jugendstrafe deutlich unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Da Maximilian S. weder über Vermögen noch Einkommen verfügt, braucht er nicht für die Verfahrens- und Anwaltskosten aufkommen. Das Jugendgerichtsgesetz macht’s möglich. Allerdings verurteilte das Gericht den gescheiterten Web-Dealer, dem Staat drei Millionen Euro Wertersatz zu leisten. Denn die Ermittler konnten bei Weitem nicht alle Einnahmen sicherstellen, die der Verurteilte mit den Drogendeals erzielt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Costabel kündigte bereits an, in Revision gehen zu wollen.

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