Etwas früher als geplant ging Mittwoch am Landgericht ein bereits zweimal geplatzter Prozess zu Ende, der unter anderem einen Anschlag auf eine Wohnung mit einem Molotowcocktail sowie einen Überfall auf einen Wohnungsmieter zum Gegenstand hatte. Einer der Angeklagten (34) erhielt eine mehrjährige Haftstrafe, der ältere (41) kam mit Bewährung davon.

Partnerschaft und Familienprojekt krachend gescheitert, dazu das chronische Drogenproblem seit etwa 14 Jahren: So hatte Yunus H. (34) dem Leipziger Landgericht zum Prozessauftakt vor kurzem seine Lebensgeschichte geschildert.

Völlig zugedröhnt durch Alkohol, Tabletten und Crystal, getrieben von dämonischen Stimmen, habe er am frühen Morgen des 7. September 2020 dann eine Erdgeschosswohnung in der Schwantesstraße attackiert, indem er erst einen Stein und dann einen Molotowcocktail durch die Fensterscheibe warf, gab Yunus H. dem Gericht zu Protokoll.

Angeklagter sprach von Drogenwahn und Dämonen, Gericht sieht es anders

Betroffen von dem nächtlichen Anschlag war die Wohnung seiner Ex-Freundin, aus der er Ende Juni 2020 ausgezogen war und wo zum Tatzeitpunkt mehrere Personen schliefen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Dass Yunus H. die von ihm eingeräumte Tat wirklich in einem psychotischen Wahn beging, war für die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Harr am Ende aber nicht so recht überzeugend, unter anderem, weil keiner, der mit Yunus H. Umgang pflegte, einen solchen Zustand bestätigen konnte. Auch eine Gutachterin hatte seine Schuldfähigkeit nicht nennenswert beeinträchtigt gesehen.

Ein weiterer Anklagepunkt betraf einen brutalen Überfall auf den Mieter einer Wohnung in der Bernhardstraße: Mit einem Komplizen soll Yunus H. den Mann am 5. Januar 2021 ins Visier genommen, mit einer unberechtigten Geldforderung über 1.250 Euro konfrontiert und den Geschädigten mit einem Baseballschläger verletzt haben. Außerdem sollte der Betroffene laut Anklage dazu genötigt werden, wegen Brandstiftung an einem PKW eine Selbstanzeige bei der Polizei zu machen. Zu diesem Vorwurf hatte sich Yunus H. nicht weiter geäußert.

Zwei weitere Komplexe spielten für das Urteil am Ende keine Rolle mehr, hier drehten sich die Vorwürfe um einen Brandanschlag auf eine Sellerhäuser Gartenlaube am 24. Juli 2020 und eine Brandstiftung an einem Opel in der Emil-Schubert-Straße am 22. August 2020.

Vorstrafen flossen in das Urteil ein

Letztlich wurde Yunus H. am Mittwoch unter anderem wegen schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Hier flossen zwei Vorstrafen in die Entscheidung ein. Die Verteidigung wollte dagegen nicht mehr als drei Jahre Haft, die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und acht Monate.

Der Mitangeklagte Houssam A. (41) bekam wegen Beihilfe ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Hier hatte die Verteidigung auf Freispruch hinausgewollt, die Anklage auf ein Jahr und zehn Monate.

Das Urteil ist nach Angaben des Landgerichts noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden. In der Vergangenheit war der Prozess schon zweimal krankheitsbedingt geplatzt und daher nun wiederum neu aufgerollt worden.

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