In den vergangenen Monaten forderten gerade die Seehausener ein, bei den Bebauungsplänen für die Deponie Seehausen mitreden zu dürfen. Denn auf dem alten Deponieberg hat sich in den vergangenen 20 Jahren ein durchaus wahrnehmbarer Wald entwickelt. Doch Teile dieses gepflanzten Waldes sollen wieder überbaut werden, wenn die Westsächsische Erneuerbare Energien GmbH und Co.KG (WEE) dort zwei große Solaranlagen errichtet.

„Aufgabe des Bebauungsplanes ist es, konzeptionell den Verlust an Waldfläche und besonders den Umgang mit den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaftsbild und die Sicherung der städtischen Daseinsvorsorge im Sinne einer regenerativen nachhaltigen Energieversorgung planerisch zu bewältigen“, heißt es jetzt in der Vorlage für den Stadtrat, die die Bürgerbeteiligung einleiten soll.

Im Stadtplanungsamt, das die Vorlage formuliert hat, ist also durchaus bewusst, dass viele Einwände der Seehausener nur zu berechtigt sind.

Und dass es ganz bestimmt nicht einfach wird, die benannten Probleme alle „planerisch zu bewältigen“. Denn im Gebiet von Seehausen dürfte es schwierig werden, auch nur kleine Flächen für neue Grünpflanzungen zu finden. Und außerhalb der Ortslage nützt es den Seehausenern nichts.

Und auch im Stadtgebiet von Leipzig sind mögliche Ausgleichsflächen längst Mangelware geworden. Ganz zu schweigen von Flächen, wo sich ungestört wieder Artenvielfalt entwickeln kann, wie das auf dem umzäunten Deponieberg geschehen ist.

Artenschutz vs. Klimaschutz

Das Thema Artenschutz beißt sich also unübersehbar mit dem Thema Energiewende, für die es auch im Leipziger Stadtgebiet mehr Fläche für Solar und Windkraft braucht.

Der Deponieberg an der Autobahn eignet sich für Solarmodule besonders, weil er zugleich eine Bergflanke Richtung Süden hat.

„Es ist beabsichtigt, die ehemalige Hausmülldeponie Seehausen unter Einbeziehung der angrenzenden Flächen zu einem zukunftsfähigen Energieerzeugungsstandort umzuwandeln“, beschreibt die Vorlage, die nach der Sommerpause in die Ratsversammlung soll, in Grundzügen das Projekt.

„Auf diesem Entsorgungsstandort soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit insgesamt ca. 29 MW Leistung entstehen. Der Standort ist aufgrund der vorhandenen Neigung, der Aufschüttungsfläche im Norden und der bestehenden Infrastruktur sehr gut für eine derartige Anlage geeignet.

Auch besteht ein Standortvorteil darin, dass der Netzverknüpfungspunkt in rund 500 m Entfernung, südöstlich des Plangebietes liegt. Damit kann der durch die Photovoltaikanlage produzierte Strom unmittelbar in das öffentliche Netz eingespeist werden.“

Die für Solarmodule vorgesehenen Flächen am Deponieberg Seehausen. Karte: Stadt Leipzig
Die für Solarmodule vorgesehenen Flächen am Deponieberg Seehausen. Karte: Stadt Leipzig

Tatsächlich wird nur ein Teil der Deponie für zwei Solaranlagen in Anspruch genommen.

„Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 60 ha ist in zwei Teilgebiete gegliedert. Das Teilgebiet A entspricht dem Deponiekörper. Die geplanten Anlagen auf der stillgelegten Deponie unterliegen hier dem Abfallrecht. Für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage ist eine Leistung von 14 MW vorgesehen. Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens beabsichtigt die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH, einen Antrag auf Plangenehmigung bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen, unabhängig von diesem Bebauungsplanverfahren“, heißt es in der Vorlage.

„Das Teilgebiet B betrifft die Flächen nördlich und südlich des Deponiekörpers mit einer Gesamtfläche von 13,8 ha. Die im Norden an die Deponie angrenzende Fläche, auf welcher sich auch eine aufgeschüttete Teilfläche (Haufwerk) befindet, bietet die Möglichkeit für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca.12,5 MW. Auf den Freiflächen südlich der Deponie ist zudem eine weitere Anlage mit einer Leistung von 2,5 MW vorgesehen. Insgesamt könnten im Teilgebiet B ca. 33.000 Solarmodule errichtet werden.“

Bürgerbeteiligung soll Klarheit bringen

Aber das ist erst einmal nur die Flächenbeschreibung, denn welche Auswirkungen so eine Anlage tatsächlich auf die diversen Schutzgüter hat, wissen auch die Planer noch nicht. Dazu ist so ein Projekt auch für Leipzig zu neu.

Man will diese Klärung im Prozess der Bürgerbeteiligung finden: „Abschätzbare Klimawirkungen, die sich aus der Umsetzung ergeben können, sind derzeit noch nicht darstellbar. Die frühzeitige Beteiligung dient dazu, Auswirkungen der Planung zu ermitteln und Informationen bei den Trägern öffentlicher Belange, Vereinen, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit einzuholen.“

Weshalb man auch noch keine technischen Details zur Anlage findet, die ja eine wichtige Rolle in der Leipziger Energiewende spielen soll:

„Konkret bedeutet dies, dass mit Beendigung der Fernwärmeversorgung durch das Kohlekraftwerk Lippendorf voraussichtlich ab 2022/23 für die dann nicht mehr zur Verfügung stehende Energie zur Wärmeversorgung der Stadt Leipzig alternative Lösungen in Betrieb gehen müssen. So wird für die Sicherung neuer Energiekapazitäten von rund 250 MW neben dem Neubau des Heizkraftwerkes an der Bornaischen Straße u. a. die Errichtung alternativer Energiegewinnungsanlagen verfolgt, wozu sich die ehemalige Deponie Seehausen als Konversionsfläche anbietet.“

Wobei man nun langsam durcheinanderkommt, welches Jahr der Klimaneutralität Leipzig eigentlich anstrebt. In der Vorlage wird das Jahr 2050 genannt. Der Energie- und Klimaschutzplan zielt auf das Jahr 2040. Seit April gehört Leipzig aber auch zu den 100 europäischen Modellkommunen, die die Klimaneutralität schon 2030 anstreben.

Da wäre es vielleicht ganz gut, wenn sich die Verwaltung tatsächlich mal auf ein Zieljahr einigt und dann auch daran arbeitet, es zu erreichen.

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Während unweit die großflächigen Hallen von BMW und Co mit blanken Dächern dastehen, die Mais-Monokulturen ohne Agrivoltaik bestehen und die öffentlichen Gebäude ohne jegliche Ambition einer Solarkraftnutzung daherkommen spricht es ausreichend Bände für die “Kommune der biologischen Vielfalt” und derjenigen Stadtverwaltung, die 2019 den Klimanotstand ausrief, wenn der Zugriff auf bedeutsame Ökoflächen dann unumwunden weiter forciert wird. Wir reden hier von einem wichtigen Trittstein im Biotopverbund, einem Walderhaltsgebiet und Rückzugsort für ein erheblich großes und tlw. sehr seltenes Artinventar (u. a. Sperbergrasmücke). Es geht dabei nicht “nur” um Wald, sondern den Strukturmix aus halboffenen und offenen Landschaften. Wenn Klimaschutz nur auf Kosten der Natur gemacht wird, dann verstärken wir die eine Krise um der Bewältigung der anderen willen. Das kann es nicht sein!

Im Übrigen kann man auch einfach mal die Existenzberechtigung des örtlichen Golfplatzes in Frage stellen. Dieser würde sich hervorragend für Ausgleichsflächen eignen bzw. im ersten Schritt für PV.

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