Ein Sanierungsvorhaben in der Leipziger Südvorstadt macht derzeit sehr deutlich sichtbar, warum die Schaffung sozialverträglichen Wohnraums auch in Kopplung mit den nötigen Klimaschutzmaßnahmen ohne wirklich starke Förderung praktisch unmöglich ist. Hier – und in der August-Bebel-Straße – will die städtische Wohnungsbaugesellschaft LWB drei Wohnblöcke sanieren, doch die kalkulierten Mietpreise am Ende der Sanierung bedeuten für die meisten Mieter, dass sie hier künftig nicht mehr wohnen können.

Thema war das zuletzt in der Ratsversammlung am 18. Oktober, als auch die Initiative „Südvorstadt für alle“ im Rathaus demonstrierte. Und im Ergebnis beauftragte die Ratsversammlung den Oberbürgermeister, mit der LWB ins Gespräch zu kommen, ob und wie eine sozialverträgliche Sanierung der drei Wohnblöcke doch noch dargestellt werden könne.

Einige Faktionen äußerten natürlich ihre Bauchschmerzen, denn klar war von Anfang an: Billiger bauen kann die LWB nicht. Die Baupreise sind längst jenseits von Gut und Böse. Noch viel länger aufschieben kann sie die Sanierung auch nicht. Aber sie könnte – so brachte in der Debatte am 24. Januar die Linke-Stadträtin Juliane Nagel das Anliegen auf den Punkt – hier ein Pilotprojekt für klimagerechte Sanierung auflegen.

Was ja auch das Einholen der nötigen Fördergelder betrifft. Gibt es die eigentlich?

Nun, drei Monate später, wollte FDP-Stadtrat Sascha Matzke doch gern wissen, ob der Oberbürgermeister im Sinne des Beschlusses auf die LWB eingewirkt habe.

Das hat er, teilte die Verwaltung mit: „Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses VII-A-07299-NF-02 ‚Südvorstadt für alle‘ ist der Oberbürgermeister auf die Geschäftsführung der LWB zugegangen und hat darauf eingewirkt, dass die beschlossenen Aspekte bei der weiteren Planung der Sanierung der drei Objekte berücksichtigt werden.“

Aber was genau hat er erreicht?

Aus eigener Kraft kann die LWB das nicht finanzieren

„Die Geschäftsführung der LWB hat dem Oberbürgermeister einen Vorschlag zur Umsetzung des Ratsbeschlusses unterbreitet und mit einer ersten Kostenkalkulation untersetzt. Darüber hat der Oberbürgermeister die Fraktionen des Stadtrates in einem Gespräch unterrichtet“, so die Verwaltungsauskunft, die am 24. Januar nicht nur Sascha Matzke als auch CDU-Stadtrat Falk Dossin noch einmal hinterfragen.

Um wie viel Geld würde es sich da handeln, das die Sanierung teurer macht? Und würde die Stadt dann das nötige Geld selbst zuschießen?

„Im Ergebnis hat die LWB dargelegt, dass die Ziele, wie sie im Beschluss VII-A-07299-NF-01 festgelegt wurden, nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Für das Objekt Kochstraße 13–15 wird die LWB, entsprechend des Beschlusses, mit der Umsetzung der vorliegenden Planung beginnen, um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden. Für die Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 soll die Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie das weitere Vorgehen nochmal durch die Verwaltung geprüft werden“, hatte die Verwaltung mitgeteilt.

Zwar musste sie auch miteilen, dass der Stadtratsbeschluss „zu einer zeitlichen Verzögerung der Sanierungsprojekte geführt“ hat. Aber das beeinflusst die Sanierungskosten erst einmal nicht, denn wenn der Stadtrat hie eine sozialverträgliche Lösung will, dann wird das ohne die nötigen Fördermittel von Bund und Land nicht funktionieren.

Die aber, so teilte die Verwaltung mit, sind noch nicht einmal beantragt: „Bislang war keine Beantragung von Fördermitteln für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Potentielle Fördermittel der Sozialen Wohnraumförderung des Freistaats Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind zum 1. Januar 2024 neue Förderbedingungen in Kraft getreten.“

Jetzt ist es eine Frage der Fördermittel

Auch das ist ein Effekt der Verschiebung der Sanierung, denn dadurch kommt das Projekt in die nächsten Antragsscheiben zum Beispiel für Förderung für den sozialen Wohnungsbau, so dass die LWB die Sanierung dort mit eintakten kann.

Klar ist lediglich, dass die LWB die sozialverträgliche Sanierung nicht aus eigenen Kräften finanzieren kann. Oder mit den Worten aus dem Amt für Stadtsanierujng Wohnungsbauförderung: „Die Geschäftsführung der LWB konnte nachweisen, dass die Umsetzung der im Ratsbeschluss festgelegten Sanierungsziele nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. In den Gesprächen und Workshops, die bislang stattgefunden haben, bestand Einigkeit, dass eine Finanzierungslücke nicht durch die Quersubventionierung aus anderen Wohnungsbeständen der LWB gedeckt werden soll.

Um den Beschluss bei der Sanierung der Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 berücksichtigen zu können, wäre die Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt (Finanzeinlage) eine Möglichkeit, um die Finanzierungslücke zu decken. Diese Mittel können nur durch einen gesonderten Ratsbeschluss in den städtischen Haushalt 2025/26 eingestellt werden.

Abschließende Aussagen zu Kosten bzw. Finanzbedarfen können erst nach Prüfung der kalkulierten Baukosten getroffen werden. Darüber hinaus wurde zum jetzigen Zeitpunkt der Bedarf sowie der Sanierungsstandard für die Objekte Kochstraße 61 – 65 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 noch nicht final festgelegt. Dies kann erst nach einer Konkretisierung des Konzepts und der Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren erfolgen.“

Jung wird keine Subvention durch die Stadt vorschlagen

Gefragt, ob die Stadt dann die nötige Subvention für die Sanierung selbst in den nächsten Doppelhaushalt 2025/2026 einbringt, sagte OBM Burkhard Jung eindeutig: „Nein.“ Dazu wäre die benötigte Summe einfach zu hoch.

Was Linke-Stadträtin Juliane Nagel natürlich zu der Frage brachte, ob dann die Stadt wenigstens die möglichen Förderprogramme alle im Blick habe, um sie auch für die drei LWB-Gebäude zu nutzen.

Das habe sie, bestätigte Baubürgermeister Thomas Diernberg.

Und es schälte sich in der kleinen Debatte eben doch heraus, dass diese grundlegenden Fragen in diesem Jahr noch geklärt werden müssen. Die Häuser werden nicht in sich zusammenfallen, wenn sie erst 2025/2026 in die Sanierung kommen. Aber es besteht nach wie vor die Chance – auch mit Einbezug der Betroffenen – hier eine klimagerechte Sanierung hinzubekommen, die gleichzeitig wenigstens einen Teil dieser Wohnungen für den bezahlbaren Mietwohnungsmarkt erhalten kann.

Denn entstanden ist die Initiative „Südvorstadt für alle“ ja vor dem Hintergrund massiv gestiegener Mietniveaus auch und gerade in der Südvorstadt und der damit verbundenen Verdrängung von Menschen mit geringen Einkommen. Die LWB hätte hier einen Hebel, wenigstens einen Teil der preisgünstigen Wohnungen (wen nicht gar alle) zu erhalten und gleichzeitig zu zeigen, dass auch solche Wohnhäuser klimagerecht saniert werden können.

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