Eigentlich ist es seit Jahren klar: Der „Markt“ bekommt die Wohnungsprobleme in Deutschland nicht geregelt. Denn gerade mit dem Segment, in dem dringend Wohnungen gebraucht werden, kann er keine Profite machen – dem niedrigpreisigen und damit sozialen Wohnungsmarkt. Hier funktioniert das so gern beschworene Prinzip von Angebot und Nachfrage nicht, weil beide nicht zueinander passen. Die Leipziger Landtagsabgeordnete Juliane Nagel wiederholt deshalb die Forderung nach einer Verdoppelung der Wohnbauförderung.

Im Sächsischen Landtag hat die Linksfraktion am Donnerstag, 9. November, ihre Forderung nach einer Landesoffensive für sozialen Wohnungsbau  (Drucksache 7/14784) vorgetragen. Dazu sollen Förderrichtlinien vereinfacht und ein Fonds von 250 Millionen Euro aufgelegt werden, also doppelt so viel Geld, wie es aktuell zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen zur Verfügung steht.

Und noch eine Forderung erhebt die Linke: Sozialwohnungen sollen für mindestens 25 Jahre Sozialwohnungen bleiben. Energetische Sanierung soll auch bei Schwellenhaushalten gefördert werden, die wegen ihres Einkommens keine Sozialwohnung anmieten und anderweitig kaum bezahlbare Wohnungen finden können.

„Im Sozialwohnungsbau müssen wir davon wegkommen, private Marktakteure für zeitlich begrenzte soziale Zwischennutzung zu bezuschussen“, erklärt dazu die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Juliane Nagel. „Wir fordern ein dauerhaftes soziales Wohnungssegment in öffentlicher und gemeinnütziger Hand! Alle 37 Minuten geht in Deutschland eine Sozialwohnung verloren, weil die Bindung endet. Das wird nicht durch Neubau kompensiert. In Sachsen waren 2017 noch 11.500 Sozialwohnungen übrig, zehn Jahre zuvor waren es noch 134.000 gewesen. Seitdem geht es nur sehr langsam aufwärts – auf 12.500 Einheiten Ende 2022.“

Der Markt regelt das nicht

Es sind vor allem die privaten Wohnungsunternehmen, die in den letzten Monaten reihenweise Bauprojekte gestoppt haben, weil die rasant gestiegenen Baupreise diese Projekte nicht mehr profitabel gemacht haben. Solche Unternehmen ticken völlig anders als etwa städtische Wohnungsbaugesellschaften wie die LWB oder Genossenschaften. Wie sie ticken, hat gerade erst Tina Groll in einem Beitrag der „Zeit“ geschildert.

„Die Konzerne haben demnach gar kein Interesse an einer Ausweitung des Wohnraumangebots. Sie profitieren sogar von einer Knappheit“, heißt es darin.

Was eben auch heißt, dass es am Ende eben doch die kommunalen Unternehmen sind, die bezahlbaren Wohnraum schaffen und auch bewahren müssen. Aber das können sie nicht ohne eine ausreichende staatliche Förderung.

„Wir wollen einen sächsischen Fonds ,Landesoffensive Wohnungsbau‘ von 250 Millionen Euro. Es kann nicht sein, dass der Freistaat eine Milliarde Euro an Überschüssen in den Sparstrumpf steckt, während in die soziale Absicherung hunderttausender Menschen investiert werden muss“, sagt Juliane Nagel. „Die Forderung soll an den Baukostenindex gekoppelt werden, wie Hamburg es vormacht. Auch Mittelschichthaushalte oberhalb des Sozialwohnungssegments brauchen Unterstützung, darum braucht es einen zweiten Förderweg – wie in vielen Bundesländern. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Monatseinkommen von 6.000 Euro kann sich den marktorientierten Wohnungsbau nicht mehr leisten, der in den Städten mittlerweile Kaltmieten von 15 Euro pro Quadratmeter hervorbringt!“

Falsche Zukunftsvorsorge

Mit dem Sparstrumpf meint sie den Generationenfonds, in den der sächsische Finanzminister jedes Jahr wachsende Beträge abzweigt, mit denen die künftigen Pensionsansprüche der Landesbediensteten abgedeckt werden sollen. Inzwischen ist dieser Fonds mit über 10 Milliarden Euro gefüllt – Geld, das vor allem für die wichtigen Zukunftsinvestitionen im Freistaat fehlt.

„Vom Bund muss Sachsen ein Sondervermögen für bezahlbares Wohnen einfordern. Wer sich dauerhaft auf eine soziale Wohnraumversorgung verpflichtet, soll mit Steuervergünstigungen sowie bevorzugtem Zugang zu Bundesfördermitteln und öffentlichen Grundstücken belohnt werden“, sagt Juliane Nagel. „Im Gegenzug sollen sich die Unternehmen zu rein kostendeckenden Miethöhen verpflichten, Gewinne müssen reinvestiert werden. Eine solche Wohnungsgemeinnützigkeit gab es bis 1990 in der Bundesrepublik, sie umfasste fast ein Drittel des Bestandes.“

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar