Leipzig soll eine dem Klima- und Artenschutz dienende Grünsatzung erhalten. Das hat die Ratsversammlung am Mittwoch, dem 10. November, mit großer Mehrheit beschlossen. Die Verwaltung soll die Grünsatzung gemäß sächsischer Bauordnung erarbeiten und dem Stadtrat anschließend zur Entscheidung vorlegen. Offiziell ist die „Sicherstellung und Förderung einer intensiven Durchgrünung zur grünen Gestaltung der Stadt“ das Ziel.

Ursprünglich hatte die Linksfraktion, die den Antrag eingereicht hat, ein anderes Ziel mit der Grünsatzung verknüpft: „Ziel der Leipziger Grünsatzung ist der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung des Stadtklimas, der Luftqualität, eine angemessene Durchgrünung der Stadt und der Schutz der natürlichen Ressourcen bei Sanierungs-, Modernisierungs-, und Neubaumaßnahmen.“Dafür hätte der entsprechende Paragraph in der sächsischen Bauordnung jedoch keine Rechtsgrundlage geboten, entgegnete die Verwaltung, woraufhin die Linksfraktion ihren Antrag teilweise neu formulierte.

Klima- und Artenschutz seien nun ein „Nebeneffekt“ der Grünsatzung, sagte Linke-Stadtrat Michael Neuhaus in der heutigen Ratsversammlung.

Er beklagte, dass die Stadt bei Fassadenbegrünung und Photovoltaik bislang kaum mitbestimmen dürfe. Einzelne würden bauen, um Profite zu erwirtschaften, aber die Allgemeinheit müsse die Kosten für den Klimaschutz tragen. „Ich möchte, dass jedes Gebäude, das in Leipzig entsteht, über Dach- und Fassadenbegrünung verfügt.“

In dem von der Linksfraktion zur Abstimmung gestellten Verwaltungsstandpunkt heißt es konkret: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, mit welchen Inhalten zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie der Grüngestaltung nicht bebauter Flächen eine Begrünungssatzung gemäß Paragraph 89 der sächsischen Bauordnung für das Gebiet der Stadt Leipzig erlassen werden kann und eine solche zu erarbeiten.“

Der Beschluss erfolgte fast einstimmig. Lediglich drei Personen stimmten dagegen; weitere drei Stadträt/-innen enthielten sich.

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