Der Windkraftausbau in Sachsen klemmt. Seit Jahren geht nichts voran, verhindern vor allem die Regionalpläne, dass neue Windkraftvorranggebiete entstehen können. Das ist auch in Westsachsen so. Dabei ist auch in Leipzigs Stadtverwaltung der Wunsch erkennbar, auf Leipziger Stadtgebiet weitere Windkraftanlagen zu errichten. Ein Grünen-Antrag dazu bekommt jetzt die Zustimmung der Verwaltung.

„Windkraft im Leipziger Stadtgebiet ausbauen – Potenziale ausschöpfen, Bürger beteiligen, Naturschutz gewährleisten“, hatte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen schon im Mai beantragt.

Dabei hatten die Grünen auch die notwendige Beteiligung und Akzeptanz der Bürger betont, wenn neue Windkraftanlagen errichtet werden.

Aber die können nur dort geplant werden, wo der Regionalplan ganz offiziell auch Windvorranggebiete ausweist. Aber das tut auch der 2021 novellierte Regionalplan Westsachsen nicht.

Den Unmut darüber lässt auch die Stellungnahme der Stadtverwaltung spüren, in der man lesen kann: „Im Zuge der bereits 2021 beschlossenen Fortschreibung des Regionalplans wurden Potenzialflächen identifiziert, aus denen einerseits die bestehenden Vorrang- und Eignungsgebiete bestimmt wurden bzw. aus denen nach einer Einzelfallprüfung auch weitere Gebiete im Zuge der geplanten weiteren Fortschreibung des Regionalplans in den Status eines Vorrang- und Eignungsgebietes kommen könnten.

Auf Leipziger Stadtgebiet sind Potenzialflächen im Umfeld des bestehenden Gebietes enthalten sowie zwei kleinere Flächen im Bereich Holzhausen/Engelsdorf.“

Doch das ist ein Witz und hilft nicht ansatzweise, die alternative Energieerzeugung auf Leipziger Stadtgebiet auszuweiten. In den angrenzenden Landkreisen sieht es nicht besser aus. Eher bekommt man den Eindruck, der Regionalplan für Westsachsen wurde mit der Vorgabe novelliert, möglichst alle Verhinderungsgründe für Windparks in die Karte zu packen, die man auffinden kann.

Ergebnis aus Leipziger Sicht: „Wesentliche Grundlage für die Realisierung von WKAs ist die Ausweisung von Windvorranggebieten. Die derzeit gültige Regionalplanung Westsachen weist ohne das aktive Hinwirken der Stadt Leipzig keine weiteren Flächen für neue WKAs im Raum Leipzig aus. Mögliche Änderungen in der sächsischen Bauordnung über Bebauungsplanverfahren böten die Möglichkeit, Windgebiete in Eigenregie festzusetzen, was in Anbetracht langwieriger regionalplanerischer Anpassungsverfahren große Vorteile in der Projektplanung und -umsetzung verspräche.“

Da ist dann die Frage, ob die im Juni vom Sächsischen Landtag verabschiedete neue Bauordnung nicht eher ein weiterer Hemmschuh ist, der neue Windparks verhindert.

200 MW an Windkraft wären möglich

Denn aus Sicht der Leipziger Stadtwerke wäre selbst im Leipziger Stadtgebiet durchaus noch Platz für neue Windräder: „Auch die Leipziger Stadtwerke unterstützen den Ausbau der Windenergie in Leipzig, um die lokalen Potenziale der regenerativen Stromerzeugung auszuschöpfen.

Aus Sicht der Stadtwerke besteht im Stadtgebiet ein theoretisches Potenzial von bis zu 200 MW, was nach aktueller Anlagentechnik etwa 30 WKAs entspricht. Somit kann die Windenergie, ebenso wie Photovoltaik auf bisher ungenutzten Dach- und Freiflächen einen wichtigen Beitrag zur Transformation im Strom- und Mobilitätssektor leisten. Wenn es in Leipzig gelingt, das vorhandene Zubaupotenzial zu heben, könnten rund 20 % des aktuellen Strombedarfs durch lokale WKAs gedeckt werden.“

Das wäre zumindest eine Hausnummer und würde die Energieunabhängigkeit Leipzigs stärken.

Die Frage ist nun eher, mit welcher Konsequenz die Stadt jetzt daran arbeitet, genau diesen Windkraftausbau auch zu ermöglichen. Die Stellungnahme der Verwaltung stellt das Bemühen darum zumindest in Aussicht:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in enger Kooperation mit den Leipziger Stadtwerken ein Energiekonzept zu erarbeiten, um die lokalen Bedarfe an Strom und Wärme sowie die sich ergebenden Flächenbedarfe für regenerative Erzeugungsanlagen, einschließlich Windkraftanlagen, zu ermitteln. Parallel hierzu erfolgt ein Abgleich mit bestehenden Flächenbedarfen für künftige Nutzungen wie bspw. Wohnungsneubau, Landwirtschaftsflächen, Gewerbenutzung im Einklang mit der Grün- und Freiraumnutzung sowie unter Berücksichtigung verbindlicher Natur- und Artenschutzvorgaben“, heißt es im Verwaltungsvorschlag.

Und: „Basierend auf dem Energiekonzept wird die Stadtverwaltung die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um auf Grundlage neuer landes- und bundesrechtlicher Regelungen die Flächenbereitstellung für neue Windkraftanlagen und das Repowering bestehender Anlagen zu ermöglichen.“

Eine Aussage, bei der man automatisch auf das Zieldatum schaut, bis wann die Verwaltung ihre Zusage umsetzen möchte. In der Vorlage steht dazu: „Im Erarbeitungsprozess der Rahmenkonzeption für Flächen der erneuerbaren Energieproduktion werden diese Fragestellungen bis Ende 2023 für das Leipziger Stadtgebiet erörtert und abgewogen.“

Das klingt nach einem überschaubaren Zeitraum. Und auch das Anliegen der Grünen, die Bürger selbst mit einzubinden, will die Stadt aufgreifen: „Die Stadtverwaltung wird bei der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Leipziger Stadtgebiet auf die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Energiegenossenschaften hinwirken.“

Da die Stellungnahme der Stadt jetzt endlich vorliegt, könnte der Beschluss dazu vielleicht noch in der Dezember-Ratsversammlung gefasst werden.

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