Seit 2015 ist das ein Dauerthema im Stadtrat. Regelmäßig fragen Fraktionen nach, stellen Anträge. Und eigentlich war das, was auf Antrag der Linksfraktion da am 24. Januar zur Abstimmung kam, schon lange beschlossen – nämlich 2018 schon, wie Linke-Stadträtin Franziska Riekewald erklärte. Es geht um die Grundstücke in öffentlicher Hand, die die Stadt dringend braucht für wichtige Zukunftsinvestitionen.

Grundstücke, die schon 2015 knapp waren, weil die Stadt in den Jahren zuvor viele wertvolle Grundstücke zur Sanierung des Stadthaushalts verkauft hatte. Und als die Deutsche Bahn riesige innerstädtische Flächen in Leipzig (Bayerischer Bahnhof, Eutritzscher Freiladebahnhof, Hauptbahnhof Westseite) verkaufte, kam die Stadt nicht zum Zug, war seitdem darauf angewiesen, mit den Investoren dort zähe Verhandlungen zu führen, um wichtige städtische Bauvorhaben dennoch unterzubringen.

Die Ratsversammlung richtete ihren Blick deshalb auch auf die Grundstücke der städtischen Beteiligungsunternehmen, die sogenannten nichtbetriebsnotwendigen Grundstücke. Die sollte man, so Franziska Riekewald, genauso behandeln wie Grundstücke der Stadt selbst. Auch die sollten möglichst nicht mehr verkauft werden, damit sie für wichtige Leipziger Zukunftsinvestitionen zur Verfügung stehen.

Die Stadt braucht auch künftig Baugrundstücke

Ein Punkt, den SPD-Stadtrat Andreas Geisler noch betonte, nachdem CDU-Stadtrat Karsten Albrecht beantragt hatte, den Verwaltungsstandpunkt (VSP) abstimmen zu lassen. Ein Standpunkt, der freilich suggeriert, dass alles schon genauso läuft, wie es sich die Linksfraktion vorstellt.

Aber dem scheint eben nicht so zu sein. Auch Geisler betonte das, dass die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses sich dringend mehr Mitsprache wünschen. Verwaltungsinterne Absprachen würden da einfach nicht weiterhelfen. Und der Grundstücksverkehrsauschuss sei mittlerweile ein sehr kompetentes Gremium, auf dessen Mitarbeit die Verwaltung dringend zurückgreifen sollte.

Neue Kindertagesstätten brauche die Stadt ja gar nicht mehr, hatte Karsten Albrecht gemeint. Aber diese Begründung fand Geisler dann doch sehr schwach. Denn noch ist das Schulbauprogramm nicht abgearbeitet. Es werden dringend mehr Wohnungen gebraucht. Für Sport- und Schwimmhallen fehlt immer wieder geeigneter Baugrund. Und auch die Energiewende wird neue Flächen in der Stadt beanspruchen.

Es wurde schon recht deutlich, dass die Mehrheit im Grundstücksverkehrsausschuss mit der Zuarbeit der Verwaltung noch lange nicht zufrieden ist, auch wenn sich diese schon spürbar verbessert habe. Aber eben nicht genug, um nicht den Antrag von 2018 noch einmal auf den Tisch zu legen und seine Umsetzung zu fordern, wie Riekewald betonte.

Die nach der Beschlussfassung erklärte: „Wir freuen uns natürlich sehr über den Beschluss unseres Antrags. So erhält nicht nur der Stadtrat mehr Einsicht und Einflussnahme in Verkaufsvorhaben städtischer Grundstücke und Liegenschaften, der Verkauf dieser wird außerdem grundsätzlich nochmals als absoluter Ausnahmefall verankert.

Erst, wenn die Stadt sowie ihre Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe den Kauf ablehnen, geht das Angebot an Dritte. Grundstücke sind rar. Gerade die Bedarfsabfrage bei den städtischen Beteiligungen, ob ein Grundstück benötigt wird, ist wichtig und wird mit unserem Antrag klargestellt. Denn städtische Grundstücke sind für die Wärmplanung, den Bau von sozialer Infrastruktur und weitere Projekte unabdingbar.“

Steffen Wehmann, Stadtrat der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat und finanzpolitischer Sprecher, ergänzte dann: „Zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass der Stadtrat schon vor Jahren den Beschluss gefasst hat, dass städtische Grundstücke und Liegenschaften nur in Ausnahmefällen zu verkaufen sind. Dass dieser Beschluss auch für Liegenschaften der städtischen Beteiligungsunternehmen gilt, ist jetzt klargestellt. Wir hoffen, dass dem nun konsequent Folge geleistet wird.“

Klare Mehrheit für Linke-Antrag

Der Verwaltungsstandpunkt fand dann folglich auch keine Mehrheit in der Ratsversammlung und wurde mit 26:31 Stimmen abgelehnt.

Den Antrag der Linksfraktion ließ Oberbürgermeister Burkhard Jung dann nach Punkten abstimmen. Zuerst die Punkte 1 und 2:

„1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über beabsichtigte Verkäufe von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken bzw. Liegenschaften (Immobilien) der Beteiligungsunternehmen an Dritte, für die die Stadt Leipzig, die Eigenbetriebe oder andere Beteiligungsunternehmen keinen Bedarf angezeigt haben, vor Veröffentlichung der Verkaufsabsicht im Grundstücksverkehrsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung zu informieren und die Veräußerungsabsicht entsprechend zu begründen.

2. Voraussetzung für den Verkauf der Liegenschaften an Dritte gemäß Beschlusspunkt 1 ist, dass sich die vorgenannten zu Beteiligenden (Stadt, Beteiligungsunternehmen, Eigenbetriebe) schriftlich ablehnend zu einem Erwerb geäußert haben.“

Dafür gab es mit 40:18 Stimmen eine deutliche Mehrheit.

Und dann die Punkte 3 und 4:

„3. Analog der Beschlusslage des Stadtrates zu den städtischen Grundstücken und Liegenschaften ist ein Verkauf an Dritte grundsätzlich nur im Ausnahmefall vorzusehen.

4. Dieses Verfahren gilt für alle Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig, bei denen sie eine satzungsändernde Mehrheit besitzt und die nicht bereits mittels Gesellschaftsvertrags ausdrücklich damit beauftragt bzw. betraut sind, Grundstücksgeschäfte im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu tätigen.“

Auch dafür fand sich mit 34:24 Stimmen eine Mehrheit. Das Thema wird die Ratsversammlung auch nach den nächsten Stadtratswahlen beschäftigen, das ist sicher. Denn jedes benötigte Grundstück, das die Stadt für wichtige Infrastrukturen braucht, muss sie teuer auf einem völlig überhitzten Immobilienmarkt kaufen, wenn sie es nicht im eigenen Bestand oder dem seiner Beteiligungsunternehmen hat.

Und der Bedarf an solchen Grundstücken wird in nächster Zeit ganz bestimmt nicht sinken.

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