Noch vor zehn Jahren schien alles ganz einfach. Wenn der Zwenkauer See vollgelaufen ist, baut man einfach noch einen Kanal zum Cospudener See – und fertig ist ein neuer Wasserwanderkurs, auf dem man vom Leipziger Stadthafen bis zum Kap Zwenkau kommt. Auf 10 Millionen Euro wurde das Projekt damals geschätzt. Aber dann kam das Hochwasser 2013.

Der Zwenkauer See war zwar von Anfang an als Hochwasserrückhaltebecken geplant und kann kurzfristig 20 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen. Aber als solcher muss der See auch besondere Sicherheitsstandards erfüllen. Was dazu führte, dass die bisherigen Planungen zum Harthkanal so nicht genehmigungsfähig waren.

Schon 2015 zeige sich zudem, welche technischen Herausforderungen auf den Bauherrn LMBV zukommen, wenn man einen solchen Kanal auf bisher unverdichtetem Kippengrund bauen möchte. Allein um die nötige Baustabilität zu gewährleisten, musste der Kippengrund aufwendig im Rüttelstopfverfahren verdichtet werden.

Allein diese Maßnahme verdoppelte mit 12,5 Millionen die ursprünglich kalkulierten Kosten. 2018, als die LMBV die erste Teilbaugenehmigung für die Schlitzwand für das Hochwasserschutztor und die Baugrube für das künftige Schleusenbauwerk bekam, waren die kalkulatorischen Kosten für den Kanal laut Landesdirektion schon auf 80 Millionen Euro geklettert. Und dabei wird es nicht bleiben.

Die LVZ orakelte damals zwar schon vom Aus für das Projekt. Und wenn es nur ein wassertouristischer Kanal wäre, wäre dieses Aus wohl auch schon längst beschlossen worden. Denn die finanziellen Mittel für so ein gigantisches Kanalbauwerk hat keine Kommune im Verbund des Grünen Rings. Zahlen muss hier letztlich der Freistaat Sachsen.

Aber die LMBV ist vor allem bergrechtlich verpflichtet, eine hydraulische Verbindung – den Harthkanal – zwischen dem Zwenkauer See und dem Cospudener See zu errichten. Die touristische Nutzung ist eine Zusatzfunktion.

Die Mehrkosten für die Schiffbarkeit des Kanals und die Errichtung einer Schleuse sollen durch den Freistaat Sachsen getragen werden. Mit dem Bekenntnis der Finanziers zum Harthkanal als §2/§4-Schnittstellenprojekt im Rahmen der Braunkohlesanierung konnten die Planungen und die zwei 2018 vorgezogenen Maßnahmen bereits umgesetzt werden, berichtet jetzt die LMBV.

Aber das Problem ist ja nicht gelöst: Es gibt für den Kanal selbst keine Baugenehmigung.

Für die LMBV ist deshalb jetzt vorrangiges Ziel die Erlangung der Plangenehmigung, „für die sich neue Erkenntnisse für den Artenschutz, den Hochwasserschutz und den Klimawandel ergeben haben“.

In die Planung ist auch die Landestalsperrenverwaltung als zukünftiger Betreiber des Hochwasserspeichers Zwenkauer See eingebunden. Aus Sicht der LMBV gelte es jetzt, belastbare Gesamtkosten zu ermitteln.

„Die Gesamtkosten gegenüber der ursprünglichen Planung werden sich voraussichtlich auf über 150 Millionen Euro erhöhen“, schätzt der Bergbausanierer ein. Die bisher aufgelaufenen Kosten liegen bei rund 35 Millionen Euro. Doch weitere Bauschritte werden erst nach Vorliegen einer bestandskräftigen Plangenehmigung begonnen, betont die LMBV. Lediglich der Zwenkauer See selbst ist für die vorgezogene touristische Folgenutzung vollumfänglich nutzbar.

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“Aber die LMBV ist vor allem bergrechtlich verpflichtet, eine hydraulische Verbindung – den Harthkanal – zwischen dem Zwenkauer See und dem Cospudener See zu errichten.”

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