Es wird ja nicht wirklich diskutiert – jedenfalls nicht bei der sächsischen CDU. Seit ein paar Jahren steht sie unter Druck, weil rechts von ihr eine neue Partei immer schrillere Töne zu Ausländern, Intensivtätern und Kriminalitätsentwicklung anstimmt. Eigentlich ein Widerhall der jahrelangen Ordnungspolitik der CDU. Da hätte man sich einfach mal hinsetzen und diskutieren können: War das eigentlich die richtige Politik? Stattdessen stimmt CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer nun selbst schrille Töne an.

Ministerpräsident Michael Kretschmer hat die schärfere Strafverfolgungspraxis im Freistaat ausdrücklich begrüßt, betonte am Mittwoch, 13. März, die Staatskanzlei extra. Als wenn Sachsen in letzter Zeit zum Tummelplatz von lauter Verbrechern, kleinen und großen Ganoven geworden wäre. Was einem sicher beim Lesen einiger Zeitungen und Portale so vorkommen kann. Dort besteht Sachsen ja oft nur noch aus Verbrechern und verzweifelt überforderten Polizisten.

Wenn Sachsen derart vom Verbrechen heimgesucht wäre, dann würde der Satz ja Sinn machen.

Aber tatsächlich geht es auch bei der Verfügung des Sächsischen Generalstaatsanwalts, über die am Mittwoch in einer Aktuellen Debatte auf Antrag der Linken im Landtag debattiert wurde, vor allem um all die Bagatelldelikte, bei deren Bearbeitung die Staatsanwaltschaften kaum noch hinterherkommen.

Erstaunlich genug, dass der Ministerpräsident sich selbst zu Wort meldete.

Michael Kretschmer sagte: „Wir stehen in der Pflicht, den Rechtsstaat durchzusetzen. Dafür braucht es eine starke Polizei, eine starke Justiz und die passenden Instrumente. Wir stehen dafür, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Es ist unsere erste Aufgabe, dieses Recht durchzusetzen. Die anständigen Leute stehen im Mittelpunkt unserer Politik und um die kümmern wir uns.“

Der Ministerpräsident verwies in dem Zusammenhang auch auf den personellen Aufwuchs bei Polizei und Justiz in Sachsen. Genau dies führe zu einem Zuwachs an Sicherheit. „Die konsequente Strafverfolgung ohne Rabatt ist das Ziel der Staatsregierung. Dazu zählt die Rundverfügung ebenso wie das neue Polizeigesetz. Wir wollen an der Wurzel ansetzen gemeinsam mit der Polizei, der Justiz, aber auch mit den Bürgermeistern, mit den Vereinen und den Gewerkschaften. Sachsen soll ein sicheres Land sein. Dazu dient auch die Rundverfügung des Generalstaatsanwaltes.“

Die neue Rundverfügung des sächsischen Generalstaatsanwaltes ist Anfang des Monats in Kraft getreten. Damit wird die Strafverfolgungspraxis im Freistaat insgesamt verschärft. Straftaten sollen konsequent verfolgt und geahndet werden, auch wenn es sich um sogenannte Bagatelldelikte handelt. Verschärft werden sollen auch die Strafzumessungsvorgaben im Bereich der Drogendelikte, formuliert die Staatskanzlei.

Anders formuliert stimmt es eher: Vor allem Bagatelldelikte sollen schneller und härter bestraft werden.

Und man spult im Kopf neun Jahre zurück, als die damalige sächsische Regierung erst ein weiteres einschneidendes Personalsparprogramm beschloss – auch in den Gerichten. Und der Innenminister schnürte extra ein Sparprogramm bei der Polizei unter dem irreführenden Titel „Polizeireform 2020“. Ein Programm, das mit Beginn der neuen CDU/SPD-Koalition 2014 aber eiligst gestoppt wurde, denn dass sich bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten die Fälle stapeln, hat eben nichts, reineweg gar nichts damit zu tun, dass kleine Diebe und Ganoven in Sachsen nicht hart genug bestraft würden, sondern mit der Überarbeitung eines sinnlos zusammengestrichenen Personals.

Woran die Verfügung noch gar nichts ändert. Das ist bloße Kraftmeierei, die höchstwahrscheinlich zu tausenden kleinen Ungerechtigkeiten führen wird, denn die Eile, die damit provoziert wird, geht unter Garantie zulasten der Fairness, etwas, was die Grünen-Abgeordnete in Sächsischen Landtag, Katja Meier, als „Gift für den Rechtsstaat“ bezeichnete.

„Das A und O einer effektiven rechtsstaatlichen Strafverfolgung ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und auch Gerichten. Dafür braucht es unabhängig von der Art des Strafverfahrens genügend Personal und auch technisch zeitgemäße Ausstattung“, sagte sie etwas, was 2010 der damaligen Staatsregierung einfach nicht beizubringen war. „Hier scheint der Minister Ursache und Wirkung zu verwechseln. Die Ursache für das fehlende Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger ist nicht der Ladendieb, der Schwarzfahrer oder der Cannabis-Konsument. Verantwortlich dafür ist die von der sächsischen CDU kaputtgesparte Polizei und Justiz.“

Und in den Staatsanwaltschaften wirkte sich das so aus, wie Katja Meier schildert: „Die Wirkung in den Staatsanwaltschaften ist, dass bei Bagatelldelikten das Opportunitätsprinzip weit ausgelegt wird, um der Aktenberge Herr zu werden. Die Wirkung in den Gerichten ist, dass Anklagen jahrelang rumliegen, bis das Hauptverfahren eröffnet und terminiert wird. Die Wirkung ist außerdem, dass U-Häftlinge, die dringend tatverdächtig sind, schwere Verbrechen begangen zu haben, aus dem Gefängnis entlassen werden müssen, weil das Personal fehlt. Meine Forderung an den Justizminister und den Generalstaatsanwalt: Sie müssen die Ursache beheben und nicht mit fragwürdigen Mitteln an den Wirkungen herumdoktern.“

Aber ob Gemkow so handeln kann, wie er gern würde, wenn er nicht den Druck aus der eigenen Fraktion hätte, darf bezweifelt werden. Und diese Fraktion ist nicht nur deutlich konservativer geworden als in den Vorjahren. Sie redet mittlerweile sogar von einer „Null-Toleranz-Strategie der Sächsischen Justiz“.

Es darf einem wohl angst und bange werden, wenn der politische Druck in einem einstigen Freistaat dazu führt, dass Sachsens Justiz keine Toleranz mehr zulässt. Dass das 30 Jahre nach dem Knockout der DDR schon wieder den Ton angibt, macht doch sehr nachdenklich.

Und die Wortwahl klingt verdammt vertraut. Wo will die CDU eigentlich mit dieser Haltung andocken?

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler, sagte am Mittwoch: „Nur ein konsequenter Rechtsstaat ist ein starker Staat! Täter müssen lernen, dass sich Sachsens Justiz nicht auf der Nase rumtanzen lässt. Die Bürger haben den berechtigten Anspruch, dass Recht und Gesetz zügig und konsequent umgesetzt werden. Es gibt keine Kavaliersdelikte!“

Und dann holte er Luft und hieb noch einmal ordentlich drauf: „Die CDU setzt sich für die Opfer von Straftaten ein, indem Täter konsequent verfolgt werden. Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, Beleidigungen sind keine freie Meinungsäußerung und Angriffe auf Rettungskräfte sind keine Bagatellen. Wir werden auch beim Drogenhandel härter durchgreifen und auch beim Schwarzfahren nicht weggucken. Das Ziel der CDU ist es, dass künftig Straftaten aus der Kleinkriminalität vor Gericht verhandelt werden und nicht wie bisher leider immer wieder üblich vorher durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Das sind wir den Opfern schuldig. Und was wollen die Linken? Offensichtlich Kriminelle schützen und Opfer im Regen stehen lassen!“

Bei so einer rigorosen Haltung, die im Grunde auch den Staatsanwälten und Richtern ein Gespür dafür abspricht, welche Schwere ein Straftatbestand eigentlich erfüllt, spricht auch Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, von „Gift für den Rechtsstaat“.

„Die per ‚Rundverfügung‘ des Generalstaatsanwaltes gesetzten Weisungen rütteln an Grundfesten des Rechtsstaates. So verordnet beispielsweise der Generalstaatsanwalt qua Selbstherrlichkeit die massenhafte Anwendung des Fahrverbotes bei allgemeinen Straftaten. Mit welcher rechtsstaatlichen Rechtfertigung werden sächsische Staatsanwaltschaften angewiesen, beispielsweise die Ermessensausübung bei der Anwendung der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen gesetzlichen Gründe für die Einstellung von Verfahren anders zu handhaben, als dies die Berufskollegen in anderen Bundesländern tun? Aus welcher rechtsstaatlichen Rechtfertigung kommt in Zukunft der in Sachsen beim Schwarzfahren, Kleinstdiebstahl im Laden oder beim Marihuana-Pfeifchen-Rauchen ertappte „Kriminelle“ wesentlich schlechter weg als in Berlin, Schleswig-Holstein oder Erfurt?“, fragt Bartl.

Und seine Befürchtung stimmt wohl. „Das wirkt sehr wohl in die richterliche Unabhängigkeit hinein, denn: Wenn nämlich der Strafbefehl beantragt oder die Anklage erhoben ist, kann der Richter das Verfahren nur noch wegen Geringfügigkeit oder wegen fehlendem Strafverfolgungsinteresse der Öffentlichkeit oder weil die Strafe wegen einer in anderem Verfahren verhängten größeren Sanktion nicht ins Gewicht fällt, einstellen, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt! Der in der Verhandlung anwesende Staatsanwalt darf dann aber nicht mehr zustimmen, respektive nur noch unter ganz engen Rechtfertigungsgrenzen“, nennt Bartl die Problematik dieser seltsamen Verfügung. „Abgesehen davon, dass der Kurs, den die Koalition auf dem Altar des Wettbewerbs mit der AfD um Stammtischstimmen ausgerufen hat, die Republik zum Schlechten verändern wird.“

Und wahrscheinlich wird die Verfügung sogar das Gegenteil dessen erreichen, was sie nach Verlautbarung eigentlich bezweckt: Statt einer schnelleren Verfahrensabarbeitung einen neuen Verfahrensstau. Das Nadelöhr verschiebt sich nämlich nur von den Staatsanwaltschaften zu den Gerichten.

Bartl: „Weil die Richter nicht mehr die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung selbst in noch so sinnhaften Fällen bekommen, da die Staatsanwälte nicht dürfen, werden die Gerichte in einer Verfahrensflut ertrinken.“

Und das alles nur, weil ein paar Politiker meinen, jetzt einen auf „harter Hund“ machen zu müssen, weil da rechts von ihnen eine schrille Sirene der Panikmache heult.

Oder wieder aus Katja Meiers Landtagsrede zitiert: „Wir erleben Wahlkampf auf Kosten des Rechtsstaats, in dem er und Justizminister Gemkow in der Bevölkerung leichtfertig Ängste schüren, um dann medienwirksam angeblich neue Lösungen zu präsentieren. Doch damit stärken Sie nicht den Rechtsstaat, sondern jene die ihn infrage stellen. Ein dumpfes Unwohlsein der Bevölkerung aufgrund vieler schneller neuer Entwicklungen befeuern Sie mit der Mär von rechtsfreien Räumen und wenn Sie marodierende Horden von Kriminellen an die Wand malen. Dabei ignorieren sie dreist die sinkenden Kriminalitätszahlen. Deutschland und Sachsen waren noch nie so sicher wie heute. Und dann wundern sie sich, dass die Bevölkerung den Rechtsstaat als bedroht ansieht.“

Wie soll eine Bevölkerung zur Ruhe kommen, wenn ihre eigene Regierung in Panik verfällt, weil da ein schwarzer Schatten an der Wand ist?

Aber wie gesagt: Darüber wird in Sachsens CDU nicht diskutiert. Das Ergebnis ist fatal.

Ab heute wird in Sachsens Staatsanwaltschaften mit Kanonen auf Spatzen geschossen

Ab heute wird in Sachsens Staatsanwaltschaften mit Kanonen auf Spatzen geschossen

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar