Stundentafel

Kunst ist doch nur ein Blütenfach ... Foto: Ralf Julke
·Bildung·Leipzig bildet

Wenn auch noch Musik und Kunst auf die Kürzungsliste des Schulministers geraten

Vor einem halben Jahr machte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) damit Schlagzeilen, dass er die Stundentafel ausgerechnet in den Fächern Deutsch und Sport kürzte, weil ihm die Lehrer fehlen. Schon vorher hatte sich schleichend eine andere Kürzung in sogenannten „Blütenfächern“ ereignet: Musik und Kunst fielen immer öfter weg, weil der Unterricht in Hauptfächern gesichert werden sollte. Eine bildungspolitische Katastrophe, findet Cornelia Falken.

Kunst, Musik und Sport an den Schulen zurückfahren: Es gibt so Ideen, da möchte man nur noch die Wand anstarren ... Foto: L-IZ.de
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Gastmanns Kolumne: Sportfrei statt Sport frei?

Das Schönste am Bildungswesen ist zweifellos: Hier kann nicht nur jeder mitreden, sondern auch jeder mitmachen. Weil alle Experten auf dem Gebiet der Bildung sind. Schließlich waren ja auch alle einmal in der Schule – vom Fahrradkurier, über die Nagelstudio-Betreiberin bis zum Juristen. Wer nicht aufpasst, wird sogar schnell mal Minister. Das einzige, was im Kultusministerium nicht so gern gehört wird hingegen, ist die Meinung dieser lästigen Spezies der Lehrer.

Kunst ist doch nur ein Blütenfach ... Foto: Ralf Julke
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Statt überfrachtete Lehrpläne zu entschlacken, will Sachsens Kultusminister jetzt Musik und Kunst zusammenstreichen

Es ist der lange Schatten einer überforderten Kultusministerin, der jetzt zum nächsten Ärger im sächsischen Bildungsdiskurs führt. Das Kultusministerium stellte es in seiner Meldung am 2. März selbst fest: „Bereits die ehemalige Kultusministerin Brunhild Kurth hatte angekündigt, mit dem neuen Schulgesetz auch die Lehrpläne aller Schularten zu überprüfen.“ Und es überrascht nicht, dass der Musik- und Kunstunterricht auf der Streichliste der Kultusbürokratie landet.

Melder zu Stundentafel

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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