Für den Zoo Leipzig wurde seit Januar der Haustarifvertrag neu verhandelt. Der städtische Arbeitgeber und die Tarifkommission der Gewerkschaft ver.di rangen um die Forderungen der Arbeitnehmer. Mit einer Pressemitteilung informierte ver.di am 4. März 2026 über den erzielten Kompromiss, der nun den Gewerkschaftsmitgliedern zur Bestätigung vorgelegt wird.
Wir berichteten am 3. März über die „Aktive Mittagspause“ vor dem Zoo Leipzig, bei der ver.di und die Beschäftigten nochmal auf ihre Forderungen aufmerksam machten. Kernforderungen waren:
- 300 €/Monat Entgeltsteigerung
- feste Jahressonderzahlung statt Leistungsmodell
- Aufnahme geringfügig Beschäftigter in den Tarifvertrag
Was wurde in den Verhandlungen erreicht?
- Zum 1. Januar 2026 steigen die Entgelte um 3,0 Prozent, mindestens aber 110 Euro
- Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 3,5 Prozent.
- Die Azubi-Vergütungen werden entsprechend der prozentualen Schritte angehoben.
- Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate bis Ende 2027.
- Für die Jahressonderzahlungen: Statt des bisherigen reinen Leistungsmodells gibt es künftig einen garantierten Festanteil von 4 Prozent, ergänzt um je 3 Prozent leistungs- und unternehmensabhängige Komponenten. Damit erhalten die Beschäftigten erstmals einen planbaren, nicht an Bewertungen geknüpften Anteil ihrer Jahresvergütung.
- Der Erschwerniszuschlag wird auf 170 Euro pro Monat angehoben. Beschäftigte im Programmdienst erhalten diesen Zuschlag künftig ebenfalls.
- Die unterste Vergütungsgruppe 8 wird – wie von ver.di gefordert – gestrichen
- Darüber hinaus werden die Jubiläumszuwendungen rückwirkend zum 1. Januar 2026 deutlich angehoben und um eine neue Stufe ab 45 Jahren Betriebszugehörigkeit ergänzt
Der Arbeitgeber hat sich bewegt, das ist gut so. Es sind nicht alle Forderungen erfüllt, das ist aber bei Tarifverhandlungen üblich, die Maximalforderungen beider Seiten enden meist in einem Kompromiss.
Michael Sommer, Verhandlungsführer ver.di, erklärt dazu:
„Wir haben für jede Verbesserung hart kämpfen müssen. Das Ergebnis spiegelt das wider: Es ist nicht alles drin, was die Beschäftigten verdient hätten. Aber es ist mehr, als der Arbeitgeber zunächst bereit war zu geben – und es liegt jetzt bei den Mitgliedern, ob sie diesen Schritt mitgehen.“
Was wurde nicht erreicht?
Die Aufnahme geringfügig Beschäftigter in den Tarifvertrag wurde vom Arbeitgeber abgelehnt, hier gibt es keinen Kompromiss.
Katharina Raschdorf, Gewerkschaftssekretärin ver.di, sagt dazu: „Minijobs sind sozialversicherungsrechtlich nicht abgesichert. Wer dauerhaft in einem Minijob arbeitet, zahlt nicht regulär in die Rentenversicherung ein, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, kein Elterngeld auf Basis des Einkommens und keinen Schutz durch die Arbeitslosenversicherung. Dass wir die Minijobber nicht in den Tarifvertrag holen konnten, ist der bitterste Punkt dieses Abschlusses. Hier geht es uns nicht um Bagatellen – hier geht es um Menschen, die durch prekäre Beschäftigung im Regen stehen. Das werden wir weiter thematisieren.“
Was ist das mit dem Minijob?
Hier muss man aber auf das Thema Minijob und Saisonarbeit, im Interview am 3. März wurde darauf hingewiesen, eingehen. Was würde es bedeuten, wenn Minijobber den Tariflohn erhielten? Minijobber, besser gesagt „geringfügig Beschäftigte“, dürfen im Monat regelmäßig 603 € verdienen. Das entspricht etwa 10 Wochenstunden Arbeitszeit bei Mindestlohn. Würden also die Minijobber im Zoo Tariflohn erhalten, so wünschenswert das auch ist, würde die Anzahl der Arbeitsstunden sinken und der Bedarf an saisonalen Minijobbern steigen.
Ist eine Aufnahme der geringfügig Beschäftigten in den Tarifvertrag und somit eine steigende Anzahl von Minijobs der richtige Weg? Wäre es nicht besser die zusätzliche Schaffung regulärer versicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse zu fordern, diese Frage stellt sich hier automatisch.
Fazit: Der gefundene Kompromissvorschlag wird der Mitgliederversammlung am 12. März vorgelegt. Die ver.di-Mitglieder entscheiden dann über die Annahme. Es sei erlaubt zu spekulieren, dass der Kompromiss Zustimmung findet und weitere Arbeitskampfmaßnahmen nicht stattfinden.
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