Erwähnung der AfD im Verfassungsschutzbericht war rechtmäßig
Der sächsische Landesverband der AfD durfte im Verfassungsschutzbericht 2020 erwähnt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Eine wichtige Grundlage dafür bildete das Verhältnis von sächsischen Spitzenpolitikern zum mittlerweile aufgelösten „Flügel“ der AfD. Nachdem sich der sächsische Verfassungsschutz geweigert hatte, bestimmte Äußerungen über die AfD im Bericht von 2020 zu entfernen beziehungsweise zu korrigieren, entschied […]


























































































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