Erneuerbare Energien (EE) werden je nach Sonnenscheindauer und Wind zeitweise in Mengen erzeugt, die das vorhandene Stromnetz nicht mehr weiterleiten kann. Diese Überschusserzeugung muss dann abgeregelt werden, d. h., die Anlagen werden stillgelegt und es entstehen Abregelungskosten, die der Verbraucher mitträgt. Die Überschussproduktion an Strom muss also, um Abregelungskosten zu vermeiden, durch gezielt gesteuerten erhöhten Stromverbrauch zwischengespeichert werden – zum Beispiel durch die Nutzung von Power to Heat Anlagen, also Kraftwerke, die aus Strom Wärme erzeugen.

Möglich sind auch Wasserspeicheranlagen, Batteriespeicher, die Erzeugung von Wasserstoff oder e-Fuels und andere technologieoffene Nutzungsverfahren. Anstatt diese Speicherkapazitäten auszubauen und den Netzausbau zu fördern, will die Bundesregierung lieber zig Milliarden Euro in den Ausbau von zusätzlichen Gaskraftwerken stecken.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) soll ausgebremst werden. Und auch die Wärmeplanungen der Kommunen sind von den Änderungsplänen von Wirtschaftsministerin Reiche betroffen.

Die Regierung will die feste Einspeisevergütung für PV-Anlagen ersatzlos aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) streichen. Damit würde der bislang zugesicherte Preis pro Kilowattstunde, den jede PV-Anlage für selbst erzeugten erneuerbaren Strom bei Einspeisung ins öffentliche Stromnetz erhalten hat, wegfallen – jener zentrale Mechanismus, der Bürgern seit Jahren die Refinanzierung der eigenen Photovoltaikanlage absicherte. Das betrifft insbesondere die Interessenten, die eigene Flächen, ob Dach oder Freifläche, für PV-Anlagen nutzen wollten.

Was plant die Regierung?

Nach den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sollen Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung künftig überhaupt keine Förderung mehr erhalten.

Für Anlagen über 25 Kilowatt, die nicht an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen, ist nur noch ein einheitlicher, größenunabhängiger Fördersatz vorgesehen. Damit erhöht sich die Unsicherheit für Planungen und das wirtschaftliche Risiko einzuschätzen wird schwieriger. Damit werden Investitionen in Erneuerbare Energien nicht mehr als Chance wahrgenommen, dafür gezielt maximal verkompliziert, sodass viele Menschen sich künftig zurückhalten werden – ein Rückschlag für den dringend nötigen Ausbau der Photovoltaik.

Kleinere PV-Anlagen sollen nach diesen Plänen einer Kappung ihrer Einspeisespitzen um 50 Prozent unterliegen. Das bedeutet, dass Anlagen nur noch die Hälfte ihres möglichen produzierten Stroms in das öffentliche Netz einspeisen bzw. verkaufen dürfen.

Die Direktvermarktung soll deutlich ausgeweitet werden. Für größere Anlagen sicher positiv, denn sie haben meistens das nötige Know-how zur Abrechnung. Aber auch kleinere Anlagen müssten damit ihren Strom eigenständig vermarkten. Welcher private PV-Besitzer will sich oder kann sich darum kümmern?

Problematisch ist dabei, dass sich die Vermarktung geringer Strommengen bislang wegen der hohen Kosten und Bürokratie für Vermarkter kaum lohnt und deshalb bisher kein wirklicher Markt dafür existiert. Hinzu kommt, dass die notwendige digitale Infrastruktur wie Smart Meter für eine flächendeckende Direktvermarktung noch längst nicht bereitsteht. Durch diese Kombination aus wirtschaftlichen, bürokratischen und technischen Hürden droht diese neue Regelung zum Flaschenhals des PV-Ausbaus zu werden.

Alle Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung – mit Ausnahme der Bioenergie – sollen künftig über sogenannte Differenzverträge gefördert werden. Diese ermöglichen es dem Staat, in Zeiten besonders hoher Strompreise Gewinne bei den Betreibern von PV-Anlagen abzuschöpfen. Der Staat subventioniert bei Unterfinanzierung und partizipiert bei Gewinnen. Kommt sicher darauf an, wie diese Regelung bei der Gewinnabschöpfung aussieht.

Vorgesehene Änderungen für Bioenergie-Anlagen

Für die Bioenergie-Anlagen sollen für den Zeitraum ab 2027 auch die Ausschreibungsmengen erhöht, die Anschlussförderung für Kleingülleanlagen verlängert und der sogenannte Mais-Deckel angepasst werden. Bioenergie hat den großen Vorteil, dass sie flexibel einsetzbar ist und immer dann Strom liefern kann, wenn Wind- und Solaranlagen zu wenig erzeugen.

Beachtet werden muss dabei, dass Biomasse erst einmal erzeugt werden muss. Dafür sind landwirtschaftliche Flächen erforderlich, die einem erheblichen Konkurrenzdruck unterliegen. Und angesichts der aktuellen Pläne der Bundesregierung soll Biomasse in großem Umfang im Wärme-, Verkehrs- und Energiesektor eingesetzt werden.

Mit der sogenannten „Biotreppe“ bei Änderung im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollen klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan und synthetische Treibstoffe dem Gas oder Öl beigemischt werden, um diesen Anteil ab 2029 von mindestens 10 Prozent zu sichern. Dazu ist noch zu berücksichtigen, dass ab 2027/28 ein neuer Kraftstoff E 20 mit 20-prozentigem Anteil an Bioethanol eingeführt werden soll. Also ein weiterer Brennstoff auf biologischer Basis.

Es drängt sich die Frage auf, ob diese Strategie tatsächlich realistisch durchdacht ist – oder ob hier Luftschlösser im Namen des Klimaschutzes entstehen, die später teuer zu stehen kommen könnten. Denn diese erneuerbaren Gas- und Bio-Öle sind nicht ausreichend vorhanden und produzierbar, und stehen deshalb nur in begrenzten Mengen zur Verfügung. Damit werden diese Brennstoffanteile auf biologischer Basis zunehmend knapp und dementsprechend teuer.

Die Bundesregierung hält aber trotz dieser vielschichtigen Gesetzesänderungen weiterhin am Ziel fest, bis 2030 einen Anteil von mindestens 80 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Gleichzeitig streicht sie jedoch den sogenannten Strommengenpfad – jenen Fahrplan, der vorgibt, wie viel Strom aus Erneuerbaren in den einzelnen Jahren gewonnen werden sollte, um auf Zielkurs zu bleiben.

Mit seinem Wegfall entfällt ein zentrales Kontrollinstrument der Energiewende und damit die Möglichkeit, rechtzeitig gegenzusteuern, falls das Tempo beim Ausbau nachlässt. Weiß hier die rechte Hand, was die linke Hand ändert, hat man den Eindruck.

Auch die Fernwärmeversorgung ist von Änderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) betroffen

Das Eckpunktepapier zum GMG kündigt die Anpassung des rechtlichen Rahmens für die Fernwärmeversorgung an. Dies betrifft insbesondere eine Novellierung der AVB Fernwärme-Verordnung und der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Die Rahmenbedingungen für Investitionen in die Netzinfrastruktur sollen verbessert werden.

So soll eine angemessene Weitergabe der Kosten für Dekarbonisierungsmaßnahmen möglich sein. Aber wen wird das wieder betreffen – den Verbraucher und damit bei Fernwärme den Mieter?

Mit dem Wegfall des zentralen Punktes im GMG, des 65-Prozent-Zieles für das Betreiben von Heizungen mit Erneuerbaren Energien wird es Gebäudeeigentümern ermöglicht, weiterhin Heizungsanlagen einbauen zu lassen, mit denen Erdgas oder Heizöl verfeuert wird.

Was bedeutet das für die Städte und Gemeinden mit Fernwärmeversorgung? Nach Expertenmeinung wäre „die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die vorhandenen Gasheizungen weiterlaufen und bei Ersatz durch neue Brenner ersetzt werden, weil diese schlicht die einfachste und für den Eigentümer billigste Lösung sind. Das wiederum bedeutet, dass in den Stadtvierteln, in denen Fernwärme (FW) ausgebaut wird, weniger Eigentümer bereit sind, ihr Haus an die FW anschließen zu lassen. Die Kosten der FW müssen also auf weniger Anschlüsse verteilt werden, wodurch die FW für die Haushalte, die sie nutzen, teurer wird. Die FW muss also konkurrenzfähiger werden gegenüber den anderen Heizenergien.

Eine der Forderungen vom Verband Kommunaler Unternehmen ist, „dass Vermieter Investitionen in den FW-Anschluss mit maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat auf die Mieter umlegen können, so wie es bereits für Wärmepumpen gilt“.

In einer Studie vom Öko-Institut wurde ausgerechnet, dass Kostenerhöhungen drohen beim Betrieb einer Gasheizung von heute 11 Cent je Kilowattstunde auf rund 15 Cent im Jahr 2029 und auf mehr als 25 Cent im Jahr 2040 ansteigen werden. Und die Kostenspirale geht noch weiter.

Durch diese vorgesehene, so große Freiheit bei der Wahl der Heizenergie wird es dazu kommen, dass der örtliche Energieversorger neben dem Ausbau der FW auch noch das Gasnetz erhalten und vielleicht ausbauen muss und außerdem das Stromnetz verstärken muss.

Denn in den Wohngebieten werden andere Eigentümer mehr Wärmepumpen installieren, die zum Betrieb Strom und hohen Anlaufstrom benötigen. Was ist die Folge? Es müssen drei parallele Infrastrukturen unterhalten und ausgebaut werden, mit jeweils geringeren Anschlussdichten. Und wer bezahlt das Ganze letztendlich – der Verbraucher, der Mieter, der Nutzer der Energiebereitstellung für die Heizung und für Warmwasser.

Was das nun für Mieter konkret bedeutet, lesen Sie im nächsten Teil der Serie.

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