Mit dem am 17. November 2023 durch den Bundestag verabschiedeten neuen Wärmeplanungsgesetz müssen nun alle deutschen Kommunen einen detaillierten Plan vorlegen, der ihren Pfad hin zu einer vollständig klimaneutralen Wärmeversorgung darlegt. Gesetzlich vorgesehen ist für größere Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, dass die Wärmeplanung bis zum Jahr 2026 bearbeitet sein muss. Bis spätestens 2028 müssen auch die kleineren Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen.

Geplant war durch die Verwaltung für Leipzig, dass Ende 2023 die zukünftige nachhaltige Wärmeplanung für das Stadtgebiet vorgestellt werden sollte, damit sich die Bauherren und Eigentümer auf mögliche Vorgaben für Heizungssysteme rechtzeitig einrichten können. Denn auch in 2024 wird in Leipzig hoffentlich weiter an Gebäuden und Anlagen gebaut, für die Heizungen vorgesehen werden müssen.

Da veränderte Vorgaben aus 2023 von Bund und Land mit berücksichtigt werden sollen, wird die Wärmeplanung für die Stadt nach Auskunft durch das Referat Klimaschutz bei der Stadtverwaltung erst gegen Ende 2024 zur Diskussion vorliegen. Die Ermittlung und Festlegung von möglichen nachhaltigen Wärmequellen geschieht also im Laufe des Jahres 2024. Eine Übersicht zu möglichen Wärmeversorgungssystemen ist unten stehend angefügt.

Gerade für die Eigentümer und Bauherren ist die Klärung der örtlichen Wärmeplanung erforderlich, da sie ihre langfristige Planung für die zukünftige Heizungsanlage an dieser Wärmevorlage ausrichten müssen. Entscheidend für die jeweiligen Kosten ist die Frage, ob durch die Kommune das Wohngebiet mit Fern- oder Nahwärme versorgt wird oder ob eine eigene Heizung vorgesehen werden muss.

Es sind nach Bekanntgabe der Wärmeplanung bei Fern- und Nahwärme immer noch die baulichen Maßnahmen durch den Versorger zu berücksichtigen, die sich noch ein, zwei oder mehr Jahre hinziehen können. So sind wir dann rasch in 2026 oder 2027.

Zum einen muss die Fernwärme durch die Stadtwerke erst einmal bis zur Stadt herangeführt werden, z.B. von Leuna bis nach Leipzig. Und zum anderen müssen für die Erweiterung des Fern- und auch Teile des Nahwärmenetzes innerhalb der Stadt umfangreiche Tiefbauarbeiten im Straßennetz durchgeführt werden mit den erforderlichen Verkehrsplanungen, Umleitungen und Umverlegungen oder Neubau von Rohr- und Stromleitungen.

Erst wenn die Wärmeversorgung geklärt ist, können die eigentlichen projektgerechten Bauplanungen und Genehmigungen erfolgen.

Mieter haben auf das Heizungskonzept wenig Einfluss bzw. nur Einwirkungsmöglichkeiten über die Verwaltung, den Eigentümer, Bauherren oder als betroffener Eigentümer.

Übersicht zu möglichen Wärmeversorgungssystemen

Fernwärme (FW): Leipzig besitzt schon für bestimmte Neubaugebiete ein gut ausgebautes Fernwärmenetz. Weiterhin ist für dicht bebaute Wohngebiete und neu zu erschließende Wohnviertel der Fernwärmeanschluss sicher eine sinnvolle Option für eine nachhaltige Heizung.

Für die Heranführung der FW in die Wohngebiete können die Leitungen unterirdisch oder oberirdisch (wie oft zu DDR-Zeit) verlegt werden. Eine unterirdische Verlegung ist dabei sehr aufwändig und kostenintensiv, da immense Tiefbauarbeiten erforderlich werden um die Leitungen im Straßen- und Wegebereich zu verlegen (Verkehrseinschränkungen, die Rohre sind im Kanal zu verlegen und zu isolieren, Behinderungen durch andere Bauteile, Kabel und Rohrleitungen). Wegen dieses immensen Aufwands ist eine FW-Versorgung für Bestands-Wohngebiete sicher nur begrenzt möglich.

Der Anschluss der FW in den Gebäuden erfolgt dann über FW-Stationen im Keller. Diese FW-
Stationen können bei den Stadtwerken geleast oder gekauft werden.

Leider gibt es bei FW bisher noch nicht die Möglichkeit zur Auswahl für mehrere Anbieter und zur Auswahl über die Erzeugung der FW, ob nachhaltig hergestellt oder aus fossilen Quellen.

Die Stadtwerke Leipzig wollen in den nächsten Jahren die Erzeugung der FW auf mehr Nachhaltigkeit umstellen. Dafür wird die Kraft-Wärme-Kopplung genutzt, wurde in 2023 die thermische Solaranlage in Lausen gebaut, zudem in 2023 in Connewitz das neue Gaskraftwerk errichtet, das zukünftig auch mit Wasserstoff betrieben werden kann und es soll bis 2030 eine Wasserstoffzuleitung von Leuna nach Leipzig verlegt werden. Die Stadtwerke wollen damit aus der FW-Versorgung durch das Braunkohlekraftwerk Lippendorf aussteigen.

Die Fernwärme wird in Leipzig ab 1. Januar 2024 bei den Stadtwerken 14,38 Ct/kwh kosten und durch
die 19%ige MWSt ab März 2024 voraussichtlich 19 Ct/kwh.

Da aber die FW-Leitungen von Lippendorf nach Leipzig liegen, ist vom Betreiber LEAG und EnBW für den Standort Lippendorf ein Windpark im Gespräch zur Erzeugung von Grünem Wasserstoff für die Bereitstellung von FW für die Region.

Nahwärme: Die Nutzung von Nahwärme durch Anbindung an Biogasanlagen, Serverstationen, Industriebetriebe mit hoher Abwärme, geothermischen Bohrungen (Erdsonden) oder Großwärmepumpenanlagen (GWP) wäre nach Planungsvorlauf durch das Wärmeplanungsgesetz
anzustreben. GWP können zB. auch mit Oberflächenwasser betrieben werden. Dabei würde dem
See- oder Flusswasser mittels Wärmepumpen ein Teil der Wärme entzogen für die Warmwasserbereitstellung. Damit könnte im Sommer das zu warme Flusswasser teilweise wieder abgekühlt werden.

Kalte Nahwärme: Das recht neue Konzept der kalten Nahwärme kombiniert die vieldiskutierte Wärmepumpe und die Wärmeversorgung über Fernwärmenetze. Im Prinzip arbeitet ein kaltes Nahwärmenetz wie eine individuelle Wärmepumpe mit einer Erdsonde im Außenbereich. Die Erdsonden befinden sich bei der kalten Nahwärme jedoch nicht im eigenen Garten, sondern an geeigneter Stelle im Stadtgebiet. Das kann ein Erdwärmesondenfeld sein im Bereich von Grün- oder am Rande von Parkanlagen oder aber auch dezentral verteilte Erdsonden, z. B. entlang von Straßen, sind denkbar. Dafür werden zwei Leitungsstränge benötigt, einen für die zugeführte relativ warme Sole und einen für die zurückgeleitete kalte. Bei dieser wird in einem Kreislauf über eine Erdsonde die Sole (Wasser plus Frostschutz) auf ca. 10–15°C erwärmt. Im Gebäude wird der Sole mithilfe einer Sole-Wasser-Wärmepumpe die enthaltene Wärmeenergie entzogen und auf Heiz- und Brauchwassertemperatur gehoben. Die abgekühlte Sole fließt zurück zur Erdsonde und nimmt wieder Wärme aus dem Bodenbereich auf.

Kalte Nahwärmenetze haben in dicht bebauten Wohngebieten Vorteile gegenüber individuellen
Wärmepumpen (WP):
– da meistens der Platz fehlt auf dem betreffenden Grundstück für die beiden Erdsonden und ein
passender Standplatz für das Außengerät der WP wegen möglicher Betriebsgeräusche,
– Die Investitionskosten für das eigentliche Netz sind beim kalten Netz sehr viel günstiger, weil
Standard-Rohre verwendet werden können,
– Mit einem kalten Netz kann auch gekühlt werden,
– aufgrund der deutlich geringeren Netzkosten müssen nicht von Anbeginn an alle potentiellen
Abnehmer an das kalte Nahwärmenetz angeschlossen sein. Es ist zudem leichter erweiterbar.

Individuelle Gebäudeheizung: Für eine moderne neue eigene Heizungsanlage muss durch den
Eigentümer sondiert werden, welche Energiequelle zur Nutzung in Frage kommt (Biogas, Wärmepumpe, Holz, Pellets, thermische Solaranlage, Strom usw). Man kann auch unter Beurteilung durch die Energieberatung Heizungen miteinander zur Deckung des Restenergiebedarfes kombinieren, z.B. als Hauptheizung eine Wärmepumpe und bei zusätzlichem Bedarf bei Kälte eine thermische Solaranlage, Geothermie-, Pellets-, Holz- oder Infrarotheizung u. A..

Bei der Nutzung von Gas- oder Ölheizungen ist immer zu bedenken, das für diese Energieträger
a) das Angebot beständig geringer wird und damit teurer,
b) beides sind fossile Energieträger mit all den bekannten Nachteilen wie Ressourcenverbrauch,
Umweltbelastung, Klimabeeinträchtigung und somit nicht mehr zeitgemäß,
c) fossile Energien werden durch die CO2 Bepreisung stetig teurer,
d) die erforderliche Technik der Gas- und Ölheizungen wird mittelfristig nicht mehr erneuert und es
findet weniger Entwicklung statt.

Eine H2 ready kompatible Heizung (Gasheizung, die auf Wasserstoffverbrennung umgestellt werden kann) derzeitig vorzusehen ist nicht empfehlenswert. Zum klimafreundlichen Einsatz sollte nur Grüner Wasserstoff genutzt werden:
– derzeitig können nur sehr geringe Mengen an Grünem Wasserstoff (H) hergestellt werden,
– H wird in der Produktion in absehbarer Zeit nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen, da die Herstellung von 1 Teil H noch einen Einsatz von 7 Teilen Energie bedarf. Der Grüne Strom sollte somit direkt verbraucht werden (Elektroauto, Wärmepumpe usw). Zudem werden zur Herstellung von 1 Liter H mindestens 10 Liter reines Wasser benötigt!. Und zur Erzeugung von reinem Wasser wird wiederum Energie gebraucht.
– damit ist in der Konsequenz H für den Hausbedarf zum verbrennen viel zu teuer,
– H sollte somit für Großindustrieprozesse wie Stahl- und Zementherstellung eingesetzt werden, für
den Transport von schweren Lasten mit Lkws und Bahn, für die Schifffahrt und den Flugverkehr genutzt werden.

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