Am 14. Dezember hatte die CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat auch eine durchaus berechtigte Frage danach gestellt, was denn nun die massiven Kürzungen im Bundeshaushalt für die Stadt Leipzig und ihre Energiewende bedeuten. Für die Bürger wird es insbesondere beim Heizen teurer. Aber was bedeutet es etwa für die Wärmeplanung der Stadt und die Vorhaben der Stadtwerke? Eine Frage, die nicht ganz zu Ende diskutiert werden konnte.

„Am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht den 2. Nachtragshaushalt und die Umwidmung von 60 Milliarden Euro Coronakreditermächtigungen zum Klima- und Transformationsfond (KTF) für rückwirkend nichtig“, hatte die CDU-Fraktion in ihrer Anfrage festgestellt.

„Mit dem Klima- und Transformationsfond werden/sollen verschiedene Leistungen/Projekte finanziert, welche auch für die kommunale Ebene Relevanz haben – beispielsweise energetische Sanierungen von Gebäuden im Wohnbereich, E-Mobilität und Ladeinfrastruktur, Übernahme der EEG-Umlage und den Hochlauf Wasserstoff.“

Und die Verwaltung hatte auch ausführlich geantwortet. Jedenfalls so, wie es nach dem Stand des Zeitpunkts möglich war. Denn am 13. Dezember hatte sich die Koalition im Bund ja gerade erst darauf verständigt, wie die jetzt fehlenden 60 Milliarden Euro eingespart werden sollen. Was das genau für die einzelnen Maßnahmenpakete, die ja vor allem für Energiewende und Klimaschutz gedacht waren, bedeutet, konnte die Stadt nur summarisch auflisten.

Ohne Bundesförderung keine Wärmewende in Leipzig

Dass dann am 14. Dezember auf Nachfrage von CDU-Stadtrat Michael Weickert hauptsächlich über 100 Millionen Euro für die Stadtwerke diskutiert wurde, basiert auf den Angaben insbesondere zur in Leipzig geplanten Wärmewende. Denn dafür muss ordentlich investiert werden. Und: die Stadtwerke Leipzig haben schon konkrete Förderzusagen vorliegen.

Und OBM Burkhard Jung betonte auf Nachfrage von CDU-Stadtat Falk Dossin: „Ohne diese Fördermittel wird die Wärmewende nicht stattfinden.“

Aus eigener Kraft werden das die Leipziger Stadtwerke nicht finanzieren können.

„Den Leipziger Stadtwerken liegen aktuell Förderzusagen in Höhe von knapp 100 Mio. EUR für diverse Projekte in den zuvor genannten Förderinstrumenten vor. Es wird davon ausgegangen, dass die bereits zugesagten Fördermittel im Jahr 2024 auch abgerufen werden können“, hatte die Stadt in ihrer Antwort formuliert.

„Grundsätzlich behält sich der Fördermittelgeber jedoch in jedem Bescheid einen Vorbehalt bzgl. der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel des Bundes vor, sodass diese Bescheide ganz oder teilweise widerrufen werden könnten. Ein solcher Widerruf ist im Kontext von Bundesförderungen in der Vergangenheit noch niemals erfolgt und liegt aktuell nicht vor.“

Wobei auch der Stopp eines 60-Milliarden-Programms beim Bund so auch noch nicht vorgekommen ist. Übrigens einfach deshalb, weil die CDU geklagt hatte, weil die Umwidmung von Corona-Sondermitteln dieser Art rechtlich nicht möglich ist.

„Ob und in welcher Höhe sich das Urteil auf zukünftige Förderzusagen für Baumaßnahmen auswirkt, kann derzeit nicht eingeschätzt werden, da den Stadtwerken regelmäßig keine Informationen vorliegen, wie die einzelnen Förderprogramme im noch zu verabschiedeten Haushaltsgesetz 2024 der Bundesregierung refinanziert werden sollen“, hatte die Stadt informiert.

„Eine Ausnahme bilden die Fördermöglichkeiten des KWK-Gesetzes für den Fernwärmeausbau. Diese weisen zwar eine geringere Förderung (30 %) als BEW (40 %) aus, sind jedoch nicht haushaltsrelevant, da sie sich aus durch Umlagen finanzierten Stromabgaben speisen. Ein vollständiger oder auch teilweiser Wegfall von Fördermitteln hätte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsbewertung der betroffenen Projekte.

Sollte in den Folgejahren keine Förderung von Baumaßnahmen zur Energiewende erfolgen, wird eine fristgerechte Umsetzung der seitens der Stadt an die Stadtwerke gestellten Anforderungen mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung kaum möglich sein.“

Aber die Antwort betont eben auch, dass es ohne Fördermittel nicht gehen wird: „Absehbar ist bereits, dass die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, der die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2038 darstellt und damit zentral für eine klimaneutrale Stadt ist, nicht ohne hierfür notwendige Investitionszuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) möglich ist.

Die Städte und ihre kommunalen Versorgungsunternehmen, die Wohnungswirtschaft und das Handwerk benötigen schnellstmöglich wieder Planungs- und Investitionssicherheit, da die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfond gerade für Investitionen in die Infrastruktur sehr weitreichend sind. Hierzu bedarf es einer gesicherten Infrastrukturfinanzierung für die Wärmewende.“

Aber hier geht es eben auch um einen größeren Zeitraum, in dem auch der Bund neue Wege finden kann, die Energiewende in Deutschland zu fördern.

Pläne fürs Fahrradparkhaus vorerst gestoppt

Es gibt in der Antwort aber auch zwei Projekte in anderen Bereichen, die nun erst einmal auf Eis liegen. Beides sind Projekte aus dem Verkehrs- und Tiefbauamt, die eigentlich die Bedingungen für den Radverkehr in Leipzig verbessern sollen.

Das eine ist die Errichtung eines Fahrradstreifens in der Bornaischen Straße zwischen Connewitzer Kreuz und Wiedebachplatz. Hier sind vom Bund Mittel für 2026 bewilligt, in Höhe von 19.123 Euro. Ein Förderbescheid liege vor und die Stadt rechne damit, dass die Mittel auch kommen.

„Zudem hat sich die Stadt Leipzig am Förderaufruf ‚Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen‘ beteiligt. Die Fördermittel sind vorgesehen zur Umsetzung eines Fahrradparkhauses im Leipziger Hauptbahnhof. Durch eine 75%-ige Förderung des Bundes ist es möglich, ein Fahrradparkhaus zu realisieren“, teilt die Stadt mit.

„Der Förderaufruf ‚Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen‘ ist von den Haushaltssperrungen berührt. Eine Bewilligung des Vorhabens ist in diesem Haushaltsjahr somit voraussichtlich nicht mehr möglich. Für das weitere Vorgehen im Projekt bedeutet dies, dass die aktuell vorgesehenen Meilensteine, der Abschluss eines LOI (Letter of interest bzw. Absichtserklärung, d. Red.) mit dem Betreiber der Leipzig Hauptbahnhof Promenaden sowie den Leipziger Verkehrsbetrieben noch zum Ende gebracht werden.

Darüber hinausgehende Meilensteine zur Realisierung des Projektes werden allerdings bis auf Weiteres nicht vorangebracht.“

Womit sich auf jeden Fall die Geschichte um das seit Jahren diskutierte Fahrradparkhaus um weitere Jahre verlängert, bis es endlich eröffnet wird.

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